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Aus der Kirche austreten in Hamburg

Alle Infos und Hilfe, wie Sie das in Hamburg erledigen: zuständige Stellen, Unterlagen, Kosten, Fristen und Online-Dienst.

Mit Adler Schritt für Schritt erledigen

Das müssen Sie tun:

  1. Buchen Sie online oder telefonisch einen Termin und erklären Sie den Austritt dort persönlich. Bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
  2. Sie können den Austritt auch bei einem Notar erklären. Das kostet dort extra.
  3. Ihrem Arbeitgeber müssen Sie keinen Nachweis vorlegen: Der Austritt wird automatisch in Ihren Lohnsteuerdaten eingetragen.

Mehr Infos

Worum es geht

Wenn Sie aus der Kirche oder einer anderen Religionsgemeinschaft austreten möchten, müssen Sie eine Erklärung abgeben.

Kosten

31,00 EUR pro austretender Person

Fristen

Keine

Dauer

Wenn Sie vorab einen Termin vereinbart haben, kann die Bearbeitung sofort erfolgen.

Voraussetzungen

  • Sie geben die Erklärung persönlich ab.
  • Sie sind mindestens 14 Jahre alt.
  • Vor Vollendung des 14. Lebensjahres müssen die Sorgeberechtigten den Austritt persönlich erklären. Ist das Kind zum Zeitpunkt der Erklärung mindestens 12 Jahre alt, muss es bei der Abgabe der Erklärung persönlich anwesend sein.

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

Ablauf

  • Sie vereinbaren online oder telefonisch unter 115 einen Termin mit der zuständigen Stelle.
  • Sie erscheinen persönlich zu dem vereinbarten Termin und erklären den Austritt aus der Religionsgemeinschaft.
  • Sie zahlen die Verwaltungsgebühr.
  • Sie erhalten eine Bescheinigung über den Austritt.

Zuständige Stellen

Stellen nach Bezirk:

Hamburg-Mitte (6)
  • Billstedt EinwohnerangelegenheitenÖjendorfer Weg 9, 22111 HamburgTelefon: +49 40 115E-Mail: e.billstedt@hamburgservice.deDas Amt ist Mo-Di 10-18, Mi-Do 7:30-14 und Fr 7-12 Uhr geöffnet; ein Besuch ist nur mit Termin möglich.
  • City EinwohnerangelegenheitenGroßer Burstah 6, 20457 HamburgTelefon: +49 40 115E-Mail: e.city@hamburgservice.deDas Amt ist Mo-Fr 7-19 Uhr erreichbar. Besuche sind nur mit Termin möglich.
  • Finkenwerder EinwohnerangelegenheitenButendeichsweg 2, 21129 HamburgTelefon: +49 40 115E-Mail: mobilesteamsued@hamburgservice.deDas Amt ist Mi 8-14.30, Do 11.30-18 Uhr erreichbar. Besuche sind nur mit Termin möglich.
  • Horn EinwohnerangelegenheitenManshardtstraße 113a, 22111 HamburgTelefon: +49 40 115E-Mail: mobilesteamost@hamburgservice.deDas Amt ist 9.30-13 Uhr am zweiten Mittwoch im Monat und 9.30-18 Uhr am vierten Donnerstag im Monat erreichbar.
  • Rothenburgsort EinwohnerangelegenheitenRothenburgsorter Marktplatz 3, 20539 HamburgTelefon: +49 40 115E-Mail: mobilesteamost@hamburgservice.deDas Amt ist 9.30-18 Uhr am ersten Donnerstag im Monat erreichbar.
  • Wilhelmsburg EinwohnerangelegenheitenMengestraße 19, 21107 HamburgTelefon: +49 40 115E-Mail: mobilesteamsued@hamburgservice.deDas Amt ist Mo 8-14.30, Di 11.30-18, Fr 8-12 Uhr erreichbar. Besuche sind nur mit Termin möglich.
Altona (3)
  • Altona EinwohnerangelegenheitenKühnehöfe 12, 22761 HamburgTelefon: +49 40 115E-Mail: e.altona@hamburgservice.deDas Amt ist Mo-Fr 7-19 Uhr erreichbar. Besuche sind nur mit Termin möglich.
  • Blankenese EinwohnerangelegenheitenSülldorfer Kirchenweg 2a, 22587 HamburgTelefon: +49 40 115E-Mail: e.blankenese@hamburgservice.deDas Amt ist Mo-Di 10-18, Mi-Do 7:30-14, Fr 7-12 Uhr erreichbar. Besuche sind nur mit Termin möglich.
  • Lurup EinwohnerangelegenheitenLuruper Hauptstraße 158, 22547 HamburgTelefon: +49 40 115E-Mail: mobilesteamost@hamburgservice.deDas Amt ist 9.30-18 Uhr am dritten Donnerstag im Monat erreichbar.
Eimsbüttel (1)
  • Niendorf EinwohnerangelegenheitenGarstedter Weg 11, 22453 HamburgTelefon: +49 40 115E-Mail: e.niendorf@hamburgservice.deDas Amt ist Mo-Di 10-18, Mi-Do 7:30-14, Fr 7-12 Uhr erreichbar. Besuche sind nur mit Termin möglich.
Hamburg-Nord (2)
Wandsbek (5)
  • Alstertal EinwohnerangelegenheitenWentzelplatz 9, 22391 HamburgTelefon: +49 40 115E-Mail: e.alstertal@hamburgservice.deDas Amt ist Mo-Di 10-18, Mi-Do 7:30-14, Fr 7-12 Uhr erreichbar. Besuche sind nur mit Termin möglich.
  • Bramfeld EinwohnerangelegenheitenHerthastraße 20, 22179 HamburgTelefon: +49 40 115E-Mail: mobilesteamost@hamburgservice.deDas Amt ist Mo 8-15, Di 10-18, Do 8-12 und Fr 8-14.30 Uhr geöffnet; ein Besuch ist nur mit Termin möglich.
  • Rahlstedt EinwohnerangelegenheitenRahlstedter Straße 151, 22143 HamburgTelefon: +49 40 115E-Mail: e.rahlstedt@hamburgservice.deDas Amt ist Mo-Di 10-18, Mi-Do 7:30-14, Fr 7-12 Uhr erreichbar. Besuche sind nur mit Termin möglich.
  • Volksdorf EinwohnerangelegenheitenIm Alten Dorfe 41, 22359 HamburgTelefon: +49 40 115E-Mail: mobilesteamost@hamburgservice.deDas Amt ist Mo 9.30-16 und Di 9.30-18 Uhr geöffnet; ein Besuch ist nur mit Termin möglich.
  • Wandsbek EinwohnerangelegenheitenSchloßstraße 60, 22041 HamburgTelefon: +49 40 115E-Mail: e.wandsbek@hamburgservice.deDas Amt ist Mo-Fr 7-19 Uhr erreichbar. Besuche sind nur mit Termin möglich.
Bergedorf (2)
  • Bergedorf EinwohnerangelegenheitenWeidenbaumsweg 21, 21029 HamburgTelefon: +49 40 115E-Mail: e.bergedorf@hamburgservice.deDas Amt ist Mo-Di 10-18, Mi-Do 7:30-14 und Fr 7-12 Uhr geöffnet; ein Besuch ist nur mit Termin möglich.
  • Curslack EinwohnerangelegenheitenCurslacker Deich 175, 21039 HamburgTelefon: +49 40 115E-Mail: mobilesteamost@hamburgservice.deDas Amt ist 9.30-13 Uhr am vierten Mittwoch im Monat und 9.30-18 Uhr am zweiten Donnerstag im Monat erreichbar.
Harburg (2)
  • Harburg EinwohnerangelegenheitenHarburger Rathausforum 3, 21073 HamburgTelefon: +49 40 115E-Mail: e.harburg@hamburgservice.deDas Amt ist Mo-Fr 7-19 Uhr geöffnet; ein Besuch ist nur mit Termin möglich.
  • Süderelbe EinwohnerangelegenheitenNeugrabener Markt 5, 21149 HamburgTelefon: +49 40 115E-Mail: e.suederelbe@hamburgservice.deDas Amt ist Mo-Di 10-18, Mi-Do 7:30-14 und Fr 7-12 Uhr geöffnet; ein Besuch ist nur mit Termin möglich.
Weitere Stellen (1)
  • Eppendorf-Lokstedt EinwohnerangelegenheitenChristoph-Probst-Weg 4, 20251 HamburgDas Amt ist Mo-Fr 7-19 Uhr erreichbar. Besuche sind nur mit Termin möglich.

Quelle: hamburg.de · Stand 02.10.2026

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Ob Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die zuständige Behörde.

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