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Führerschein aus der EU umschreiben in Hamburg

Alle Infos und Hilfe, wie Sie das in Hamburg erledigen: zuständige Stellen, Unterlagen, Kosten und Fristen.

Mit Adler Schritt für Schritt erledigen

Das müssen Sie tun:

  1. Ein Führerschein aus der EU oder dem EWR gilt in Deutschland weiter. Umschreiben lassen müssen Sie ihn meist erst, wenn er oder eine Führerscheinklasse abläuft.
  2. Bringen Sie Ihren Ausweis, ein biometrisches Passfoto und Ihren Führerschein mit.
  3. Buchen Sie online einen Termin und gehen Sie persönlich hin.

Mehr Infos

Worum es geht

Wenn Sie einen Führerschein aus einem anderen Land in der EU oder dem EWR haben und in Deutschland wohnen, müssen Sie Ihren Führerschein unter bestimmten Voraussetzungen in ein deutsches Dokument umschreiben lassen.

Kosten

37,50 EUR - 74,40 EUR.

Die genauen Kosten richten sich nach der Führerscheinklasse und können erst vor Ort anhand der vollständigen Unterlagen ermittelt werden.Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Fristen

Keine

Dauer

Die Herstellung des neuen Führerscheins dauert circa 3-4 Wochen.

Voraussetzungen

  • Ihr Hauptwohnsitz liegt in Hamburg
  • Sie besitzen einen Führerschein eines EU- oder EWR-Staats.
  • Ihr Wohnsitz lag für mindestens 6 Monate (185 Tage) in dem Staat, der Ihren aktuellen Führerschein ausgestellt hat.

Unterlagen

  • gültiger Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • gültiger ausländischer Führerschein
  • biometrische Passfoto (35x45 Millimeter) - nicht älter als 1 Jahr
  • Nachweise über den vorherigen Wohnsitz für mindestens 6 Monate in einem EU- oder EWR-Staat (zum Beispiel Arbeitgeberbescheinigungen, Mietvertrag)
  • gegebenenfalls Unbedenklichkeitsbescheinigung der ausstellenden Behörde (wird benötigt, wenn der ausländische Führerschein vor Einreise nach Deutschland abgelaufen ist)
  • Terminbestätigung

zusätzlich bei Führerscheinen der Klassen C und D:

  • augenärztliches Gutachten gemäß Anlage 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), nicht älter als 2 Jahre
  • ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), nicht älter als 1 Jahr
  • für die Klasse D: ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), nicht älter als 1 Jahr
  • für die Klasse D: Führungszeugnis, nicht älter als 3 Monate, beantragt beim zuständigen Einwohnermeldeamt
  • bei gewerblicher Güter- und Personenbeförderung: Nachweis über die Berufskraftfahrerqualifikation

Die ärztlichen Gutachten benötigen Sie nur, wenn die Fahrerlaubnis mit der Umschreibung gleichzeitig verlängert werden soll.

Ablauf

  • Sie buchen online einen Termin.
  • Auf unserer Internetseite zur Terminbuchung wählen Sie die Kategorie "Führerschein"
  • Buchen Sie den Termin "Umschreibung ausländischer Führerschein oder Dienstführerschein in befristeten EU-Kartenführerschein"
  • Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen und die Terminbestätigung zu Ihrem Termin im LBV mit.
  • Scannen Sie den QR-Code Ihrer Terminbestätigung am Scanner vor Ort ein.
  • Nehmen Sie im Wartebereich Platz. Sie werden mit Ihrer Aufrufnummer aufgerufen.
  • Ihr Anliegen wird bearbeitet.

Zuständige Stellen

  • Mitte FahrerlaubnisSüderstr. 140-142, 20537 HamburgTelefon: +49 40 428 58 0E-Mail: info@lbv.hamburg.deDas Amt ist nur zur Terminvergabe erreichbar: Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr.
  • West FahrerlaubnisSchnackenburgallee 43, 22525 HamburgTelefon: +49 40 428 58 0E-Mail: info@lbv.hamburg.deDas Amt ist nur zur Terminvergabe erreichbar: Mo und Mi 7.00-14.00 Uhr, Di und Do 7.00-18.00 Uhr sowie Fr 7.00-12.00 Uhr.

Quelle: hamburg.de · Stand 02.10.2026

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Ob Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die zuständige Behörde.

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Adler stellt nur die nötigen Rückfragen und zeigt dann die Schritte, die für Sie gelten.

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