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Elterngeld beantragen in Hamburg

Alle Infos und Hilfe, wie Sie das in Hamburg erledigen: zuständige Stellen, Unterlagen, Fristen, Online-Dienst und Formulare.

Mit Adler Schritt für Schritt erledigen

Das müssen Sie tun:

  1. Stellen Sie den Antrag nach der Geburt, online oder schriftlich.
  2. Legen Sie die Nachweise bei (Liste unter „Mehr Infos“).
  3. Stellen Sie den Antrag bald: Elterngeld wird nur kurz rückwirkend gezahlt.

Mehr Infos

Worum es geht

Wenn Sie Ihr Kind nach der Geburt betreuen, können Sie Elterngeld beantragen, um Ihr fehlendes Einkommen auszugleichen.

Fristen

Sie können den Elterngeld-Antrag erst nach der Geburt stellen.

Den Antrag stellen Sie am besten innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes, denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.

Dauer

Auskunft erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Voraussetzungen

  • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst,
  • Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf,
  • Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt,
  • Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche
  • Für Kinder, die nach dem 01.04.2025 geboren sind:

Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 175.000 € (Alleinerziehende bzw. Elternpaare zusammen)

Für Kinder, die nach dem 01.04.2024 geboren sind:

Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 200.000 € (Alleinerziehende bzw. Elternpaare zusammen)

Unterlagen

  • Antrag auf Elterngeld
  • Geburtsurkunde zur Beantragung von Elterngeld (Original) - sofern Sie die Geburtsurkunde noch nicht vom Standesamt erhalten haben, können Sie den Antrag auch ohne Geburtsurkunde stellen. Sie müssen die Geburtsurkunde dann schnellstmöglich nachreichen.
  • Personalausweis oder Pass mit Aufenthaltstitel
  • Bescheinigung A (Bescheinigung der Krankenkasse / Versicherung / Personalabteilung)
  • Bescheinigung B (Nachweis über Elternzeit oder Teilzeit bis 32 Stunden vom Arbeitgeberin beziehungsweise Arbeitgeber)
  • Bescheinigung C (Nachweis über schwangerschaftsbedingte Erkrankung)
  • Verdienstabrechnungen mindestens 14 Monate vor Geburt des Kindes
  • Steuerbescheid aus dem Jahr vor Geburt des Kindes
  • Einkommensprognose bei Einkommen während des Elterngeldbezuges

Gegebenenfalls werden weitere Unterlagen von Ihnen benötigt. Sie werden im Verlaufe des Verfahrens entsprechend informiert.

Ablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag samt aller notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls notwendige Unterlagen bei Ihnen nach.
  • Die zuständige Stelle teil Ihnen das Ergebnis der Prüfung schriftlich mit.

Zuständige Stellen

Stellen nach Bezirk:

Hamburg-Mitte (1)
  • Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Grundsicherung und Soziales - Spezifische Sozialleistungen - ElterngeldCaffamacherreihe 1-3, 20355 HamburgTelefon: +49 40 428 54-5146E-Mail: Elterngeld@hamburg-mitte.hamburg.deTermine sind nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich.
Altona (1)
  • Bezirksamt Altona - ElterngeldAlte Königstraße 29-39, 22767 HamburgTelefon: +49 40 428 11-2822E-Mail: elterngeld@altona.hamburg.deDas Amt ist Mo 8-12, Di 8-12, Do 8-16 und Fr 8-12 Uhr geöffnet; Mittwoch ist es geschlossen. Neuanträge werden während der Öffnungszeiten ohne Termin angenommen.
Eimsbüttel (1)
Hamburg-Nord (1)
Wandsbek (1)
  • Bezirksamt Wandsbek - ElterngeldWandsbeker Allee 62, 22041 HamburgTelefon: +49 40 428 81-2745E-Mail: Elterngeld@wandsbek.hamburg.deDas Amt ist Mo, Di, Do, Fr 8-12 Uhr für dringende Angelegenheiten geöffnet; ansonsten ist ein Termin erforderlich.
Bergedorf (1)
Harburg (1)

Quelle: hamburg.de · Stand 01.10.2026

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Ob Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die zuständige Behörde.

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