Elterngeld beantragen in Hamburg
Alle Infos und Hilfe, wie Sie das in Hamburg erledigen: zuständige Stellen, Unterlagen, Fristen, Online-Dienst und Formulare.
Mehr Infos
Worum es geht
Wenn Sie Ihr Kind nach der Geburt betreuen, können Sie Elterngeld beantragen, um Ihr fehlendes Einkommen auszugleichen.
Fristen
Sie können den Elterngeld-Antrag erst nach der Geburt stellen.
Den Antrag stellen Sie am besten innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes, denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.
Dauer
Auskunft erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
- Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst,
- Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf,
- Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt,
- Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche
- Für Kinder, die nach dem 01.04.2025 geboren sind:
Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 175.000 € (Alleinerziehende bzw. Elternpaare zusammen)
Für Kinder, die nach dem 01.04.2024 geboren sind:
Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 200.000 € (Alleinerziehende bzw. Elternpaare zusammen)
Unterlagen
- Antrag auf Elterngeld
- Geburtsurkunde zur Beantragung von Elterngeld (Original) - sofern Sie die Geburtsurkunde noch nicht vom Standesamt erhalten haben, können Sie den Antrag auch ohne Geburtsurkunde stellen. Sie müssen die Geburtsurkunde dann schnellstmöglich nachreichen.
- Personalausweis oder Pass mit Aufenthaltstitel
- Bescheinigung A (Bescheinigung der Krankenkasse / Versicherung / Personalabteilung)
- Bescheinigung B (Nachweis über Elternzeit oder Teilzeit bis 32 Stunden vom Arbeitgeberin beziehungsweise Arbeitgeber)
- Bescheinigung C (Nachweis über schwangerschaftsbedingte Erkrankung)
- Verdienstabrechnungen mindestens 14 Monate vor Geburt des Kindes
- Steuerbescheid aus dem Jahr vor Geburt des Kindes
- Einkommensprognose bei Einkommen während des Elterngeldbezuges
Gegebenenfalls werden weitere Unterlagen von Ihnen benötigt. Sie werden im Verlaufe des Verfahrens entsprechend informiert.
Ablauf
- Sie reichen Ihren Antrag samt aller notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls notwendige Unterlagen bei Ihnen nach.
- Die zuständige Stelle teil Ihnen das Ergebnis der Prüfung schriftlich mit.
Zuständige Stellen
Stellen nach Bezirk:
Hamburg-Mitte (1)
- Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Grundsicherung und Soziales - Spezifische Sozialleistungen - ElterngeldCaffamacherreihe 1-3, 20355 HamburgTelefon: +49 40 428 54-5146E-Mail: Elterngeld@hamburg-mitte.hamburg.deTermine sind nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich.
Altona (1)
- Bezirksamt Altona - ElterngeldAlte Königstraße 29-39, 22767 HamburgTelefon: +49 40 428 11-2822E-Mail: elterngeld@altona.hamburg.deDas Amt ist Mo 8-12, Di 8-12, Do 8-16 und Fr 8-12 Uhr geöffnet; Mittwoch ist es geschlossen. Neuanträge werden während der Öffnungszeiten ohne Termin angenommen.
Eimsbüttel (1)
- Bezirksamt Eimsbüttel - ElterngeldGrindelberg 62-66, 20144 HamburgTelefon: +49 40 428 01-2200E-Mail: Elterngeld@eimsbuettel.hamburg.deDas Amt ist Mo-Mi 08.30-12:00 und Do 08.30-12.00 u. 14.00 -17.00 Uhr geöffnet; freitags ist es geschlossen.
Hamburg-Nord (1)
- Bezirksamt Hamburg-Nord - ElterngeldKümmellstraße 7, 20249 HamburgTelefon: +49 40 428 04-2062E-Mail: elterngeld@hamburg-nord.hamburg.deDas Amt ist Mo 8-12, Di 8-16, Mi 8-12 und Do 08-16 erreichbar.
Wandsbek (1)
- Bezirksamt Wandsbek - ElterngeldWandsbeker Allee 62, 22041 HamburgTelefon: +49 40 428 81-2745E-Mail: Elterngeld@wandsbek.hamburg.deDas Amt ist Mo, Di, Do, Fr 8-12 Uhr für dringende Angelegenheiten geöffnet; ansonsten ist ein Termin erforderlich.
Bergedorf (1)
- Bezirksamt Bergedorf - ElterngeldWeidenbaumsweg 21, 21029 HamburgTelefon: +49 40 428 91-2133E-Mail: elterngeld@bergedorf.hamburg.deDas Amt ist Mo, Do 8-16 und Di, Fr 8-13 geöffnet.
Harburg (1)
- Bezirksamt Harburg - ElterngeldHarburger Rathausforum 1, 21073 HamburgTelefon: +49 40 428 71-3204E-Mail: Elterngeld@harburg.hamburg.deTermine sind nur nach (telefonischer) Vereinbarung möglich.
Formulare
- 1a Antrag auf Elterngeld für Geburten ab dem 01.04.2025
- 1b Arbeitgeberbescheinigung zum Antrag auf Elterngeld
- 1c Anlage zum Elterngeldantrag: Einkünfte neben dem Elterngeld
- 1d Anlage: Wohnsitz im Ausland zu Abschnitt 2.c im Antrag auf Elterngeld
- 1e Anlage: Staatsangehörigkeit zu Abschnitt 2.g im Antrag auf Elterngeld
- 1f Elektronische Abfrage über Einkommen mittels Rentenversicherung
- 2a Elterngeldantrag für Geburten ab 01.04.2024 - barrierefrei, PDF, 2 MB, 24 Seiten
- 2b Formular: Elterngeld - Bescheinigung A - der Krankenkasse / Dienststelle über Mutterschaftsbezüge
- 2c Formular: Elterngeld-Bescheinigung B - Beschäftigungsnachweis des Arbeitgebers, barrierefrei, PDF
- 3a Formular: Elterngeld Änderungsmitteilung(Anschrift/Bankverbindung)
- 3b Infoblatt über notwendige Unterlagen (Elterngeld) für Geburten ab 01.09.2021 - barrierefrei, PDF
- 3c Datenschutzinfoblatt zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Elterngeldantrag
Quelle: hamburg.de · Stand 01.10.2026
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Ob Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die zuständige Behörde.
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