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Aus der Kirche austreten in Nürnberg

Alle Infos und Hilfe, wie Sie das in Nürnberg erledigen: zuständige Stelle, Unterlagen, Kosten und Fristen.

Mit Adler Schritt für Schritt erledigen

Das müssen Sie tun:

  1. Erklären Sie den Austritt persönlich beim Standesamt Ihres Wohnorts. Bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
  2. Statt vor Ort können Sie den Austritt auch schriftlich einreichen. Ihre Unterschrift muss dann beglaubigt sein, zum Beispiel von einem Notar.
  3. Das Standesamt meldet den Austritt dem Kirchensteueramt, dem Finanzamt und dem Meldeamt.

Mehr Infos

Worum es geht

Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft muss beim Standesamt persönlich zur Niederschrift erklärt werden oder ist dort schriftlich in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.

Kosten

Für die Aufnahme einer Niederschrift über die mündliche Austrittserklärung wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 Euro erhoben. Für die Bestätigung der mündlichen Austrittserklärung in Form einer Ausfertigung der Niederschrift fällt eine Gebühr in Höhe von 10,00 EUR an.

Fristen

keine

Voraussetzungen

In der Austrittserklärung sind anzugeben:

  • der Familienname und die Vornamen des Erklärenden,
  • Tag und Ort seiner Geburt und
  • sein Wohnsitz oder ständiger Aufenthalt.

In der Erklärung muss die Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft, aus der der Erklärende austreten will, eindeutig bezeichnet sein.

Der Austritt darf nicht unter einer Bedingung oder einem Vorbehalt erklärt werden. Vertretung bei der Abgabe der Austrittserklärung ist zulässig. Der Vertreter hat seine Vertretungsmacht durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachzuweisen, die ausdrücklich zur Abgabe einer Erklärung über den Austritt aus einer bestimmten Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft bevollmächtigt. Die Unterschrift des Vollmachtgebers muss öffentlich von einem Notar beglaubigt sein.

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei zugelassener Vertretung: Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten

Ablauf

Sie müssen die mündliche oder schriftliche Austrittserklärung bei dem Standesamt des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltsortes abgeben.

Zuständige Stelle

Quelle: bayernportal.de · Stand 02.10.2026

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Ob Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die zuständige Behörde.

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