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Aus der Kirche austreten in Hannover

Alle Infos und Hilfe, wie Sie das in Hannover erledigen: zuständige Stelle, Unterlagen, Fristen und Online-Dienst.

Mit Adler Schritt für Schritt erledigen

Das müssen Sie tun:

  1. Erklären Sie den Austritt persönlich beim Standesamt. Bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
  2. Das Standesamt gibt den Austritt an die Finanzverwaltung weiter. Zum Finanzamt müssen Sie deshalb nicht.
  3. Kirchensteuer zahlen Sie noch bis zum Ende des Monats, in dem Sie austreten.

Mehr Infos

Worum es geht

Der Kirchenaustritt muss vor dem Standesamt erklärt werden.

Fristen

Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.

Dauer

nicht angegeben

Voraussetzungen

  • Personen ab Vollendung des 14. Lebensjahres können den Kirchenaustritt selbst erklären.
  • Für Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben , kann die gesetzliche Vertretung, der die Personensorge zusteht (z. B. die Eltern oder ein Elternteil), den Kirchenaustritt erklären.
  • Hat die betroffene Person das 12. Lebensjahr vollendet , darf der Kirchenaustritt nicht gegen ihren Willen erklärt werden.

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • soweit vorhanden: Taufbescheinigung

Ablauf

  • Die Austrittserklärung muss persönlich abgegeben werden.
  • Die melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit wird von der zuständigen Stelle elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Von dem Kirchenaustritt erfährt die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind.
  • Eine Vorsprache beim Finanzamt ist daher nicht mehr erforderlich, die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer muss die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber entsprechend unterrichten.

Zuständige Stelle

Quelle: service.niedersachsen.de · Stand 02.10.2026

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Ob Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die zuständige Behörde.

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