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Gewerbe anmelden in Hamburg

Alle Infos und Hilfe, wie Sie das in Hamburg erledigen: zuständige Stellen, Unterlagen, Kosten, Fristen, Online-Dienst und Formulare.

Mit Adler Schritt für Schritt erledigen

Das müssen Sie tun:

  1. Melden Sie das Gewerbe zum Start Ihrer Tätigkeit an (die Frist steht unter „Mehr Infos“).
  2. Melden Sie es online an oder schicken Sie das ausgefüllte Formular.
  3. Legen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.

Mehr Infos

Worum es geht

Wenn Sie ein stehendes Gewerbe anfangen, müssen Sie dieses gleichzeitig anmelden.

Kosten

Bei Personengesellschaften (zum Beispiel GbR, KG, OHG, GmbH & Co. KG und weitere) beträgt die Gebühr pro Gesellschafter 25 Euro. Kosten für eine Zweitschrift der Gewerbeanmeldung betragen 15 Euro.

Die Gebühr beträgt für eine Anmeldung oder für eine Ummeldung mit einer Verlegung des Betriebssitzes in einen anderen Bezirk oder einer Änderung des Namens oder einer Anzeige nicht anzeigepflichtiger Änderungen 25 EUR. Ummeldungen aus anderen Gründen als den Vorstehenden sowie Abmeldungen sind gebührenfrei. Die Gebühr wird für die Nutzung des Dienstes erhoben. Mit dieser Gebühr sind zugleich weitere Gebühren für das Ausstellen einer Bescheinigung der entsprechenden Anzeigen abgegolten.

Fristen

Sie müssen Ihr Gewerbe gleichzeitig mit dem Anfang der Gewerbetätigkeit anmelden. Bei einer verspäteten Anzeige kann eine Geldbuße verhängt werden.

  • Sie müssen Ihr Gewerbe gleichzeitig mit dem Anfang der Gewerbetätigkeit anmelden.
  • Sie müssen Ihr Gewerbe gleichzeitig mit dem Vorliegen des Grundes der Gewerbeummeldung ummelden.
  • Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsauflösung beziehungsweise zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Meldebezirks oder der Änderung der Rechtsform abzumelden.

Dauer

Wenn Sie das Formular korrekt ausgefüllt haben und die erforderlichen Unterlagen vorliegen, erfolgt die Bestätigung der Gewerbeanmeldung in der Regel innerhalb von 2 Wochen. Die Bearbeitungszeit variiert je nach aktueller Lage.

Die Bearbeitungsdauer beträgt 3 bis 10 Werktage

Voraussetzungen

Sie möchten ein Gewerbe betreiben.

Meldepflichtig sind Sie:

  • wenn Sie ein Einzelgewerbe betreiben,
  • als geschäftsführende Gesellschafterin oder geschäftsführender Gesellschafter einer Personengesellschaft (zum Beispiel OHG, GbR),
  • als persönlich haftende Gesellschafterin oder persönlich haftender Gesellschafter einer KG,
  • als Kommanditistin oder Kommanditist einer KG, wenn Sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen sowie
  • als gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter einer Kapitalgesellschaft (zum Beispiel GmbH, AG).

Nicht meldepflichtig sind Sie unter anderem:

  • als Urproduzentin oder Urproduzent (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei),
  • als Freiberuflerin oder Freiberufler (unter anderem Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten),
  • wenn Sie Kinder betreuen oder erziehen,
  • als unterrichtende Person.

Unterlagen

  • Ausgefülltes Formular zur Gewerbeanmeldung
  • Nachweis der Identität (zum Beispiel: Personalausweis oder Reisepass )
  • bei elektronischer Gewerbeanmeldung sind auch andere Möglichkeiten zur Identifizierung möglich (zum Beispiel elektronischer Personalausweis, De-Mail, PIN/TAN-Verfahren).
  • Bei juristischen Personen, Personengesellschaften: Notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag bzw. Handelsregisterauszug, Zustimmung der Gesellschafter
  • Zustimmungserklärung Gesellschafter
  • Beiblatt Vertretungsberechtigte

Melden Sie als gewerbetreibende Person das Gewerbe nicht selbst, sondern als geschäftsführende Gesellschafterin oder als geschäftsführender Gesellschafter beziehungsweise als deren gesetzliche Vertretung an, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht. Die Vollmacht wird nur benötigt, wenn die anzeigende Person keine vertretungsberechtigte Person des Gewerbebetriebes ist.

  • Sie müssen Ihr Gewerbe gleichzeitig mit dem Anfang der Gewerbetätigkeit anmelden.
  • Sie müssen Ihr Gewerbe gleichzeitig mit dem Vorliegen des Grundes der Gewerbeummeldung ummelden.
  • Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsauflösung beziehungsweise zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Meldebezirks oder der Änderung der Rechtsform abzumelden.

Ablauf

  • Sie können Ihr Gewerbe durch persönliche Vorsprache oder schriftlich mittels Formular oder elektronisch anmelden. Fügen Sie bei Anmeldung Ihres Gewerbes mittels Formular in schriftlicher oder elektronischer Form eine Kopie aller erforderlichen Dokumente bei.
  • Wenn Sie die Anmeldung persönlich oder schriftlich vornehmen, müssen Sie den Formular „Gewerbe-Anmeldung" ausfüllen und persönlich unterschreiben. Das Formular „Gewerbe-Anmeldung" bekommen Sie im Internet.
  • Im elektronischen Verfahren geben Sie die gleichen Daten an, wie bei der persönlichen Anmeldung. Sie benötigen das Formular nicht und müssen nicht persönlich unterschreiben.
  • Sie können Ihr Gewerbe auch von einer nachweislich durch den Gewerbeinhaber schriftlich bevollmächtigten und ausgewiesenen Person ummelden lassen.
  • Senden Sie die Unterlagen an die zuständige Stelle.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen und fordert gegebenenfalls weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Die Behörde teilt Ihnen die Höhe der Gebühren mit.
  • Sie begleichen die Gebühren.
  • Sie erhalten eine Bescheinigung von der zuständigen Stelle für Ihre Gewerbeummeldung.
  • Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeummeldung an andere Stellen weiter, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht.

Zuständige Stellen

Stellen nach Bezirk:

Hamburg-Mitte (1)
  • Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - GewerbeangelegenheitenCaffamacherreihe 1-3, 20355 HamburgTelefon: +49 40 428 54-3345E-Mail: Gewerberegister@hamburg-mitte.hamburg.deTermine zur persönlichen Vorsprache sind nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.
Altona (1)
Eimsbüttel (1)
  • Bezirksamt Eimsbüttel - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Gewerbeangelegenheiten, SondernutzungenGrindelberg 62-66, 20144 HamburgTelefon: +49 40 428 01-2233E-Mail: WBZ-Service@eimsbuettel.hamburg.dePersönliche Vorsprachen sind nur im Ausnahmefall nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Hamburg-Nord (1)
  • Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbeerlaubnisse und -anzeigenKümmellstraße 6, 20249 HamburgTelefon: +49 40 428 04-6813E-Mail: Gewerberegister@hamburg-nord.hamburg.dePersönliche Vorsprachen sind nur in Ausnahmefällen nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Wandsbek (2)
  • Bezirksamt Wandsbek - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Servicezentrum - Sondernutzung und GewerbemeldungenSchloßgarten 9, 22041 HamburgTelefon: +49 40 428 81-4916E-Mail: gewerberegister@wandsbek.hamburg.deDas Amt ist Mo + Di 8-12, Do 8-16 Uhr erreichbar.
  • Bezirksamt Wandsbek - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Servicezentrum - Sondernutzung und GewerbemeldungenSchloßgarten 9, 22041 HamburgTelefon: +49 40 428 81-4905E-Mail: sondernutzungen@wandsbek.hamburg.deDas Amt ist Mo + Di 8-12, Do 8-16 Uhr erreichbar.
Bergedorf (1)
Harburg (2)
  • Bezirksamt Harburg - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbe und MarktwesenHarburger Rathausforum 2, 21073 HamburgTelefon: +49 40 428 71-2226E-Mail: Gewerbe@harburg.hamburg.deTermine sind nur nach Vereinbarung möglich.
  • Bezirksamt Harburg - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbe und MarktwesenHarburger Rathausforum 2, 21073 HamburgTelefon: +49 40 428 71-2228E-Mail: gewerbe@harburg.hamburg.deTermine sind nur nach Vereinbarung möglich.

Quelle: hamburg.de · Stand 01.10.2026

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Ob Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die zuständige Behörde.

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