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Führerschein mit 17 (begleitetes Fahren) in Hamburg

Alle Infos und Hilfe, wie Sie das in Hamburg erledigen: zuständige Stellen, Unterlagen, Kosten und Fristen.

Mit Adler Schritt für Schritt erledigen

Das müssen Sie tun:

  1. Die Anmeldung läuft über eine Fahrschule: Sagen Sie dort, dass es um begleitetes Fahren geht. Die Fahrschule reicht den Antrag mit allen Unterlagen ein.
  2. Die Eltern unterschreiben im Antrag eine Einverständniserklärung und geben eine Kopie ihres Ausweises dazu.
  3. Bis zur Volljährigkeit geht es nur mit einer eingetragenen Begleitperson ans Steuer. Wer begleiten darf (Alter, wie lange sie den Führerschein hat, Punkte in Flensburg), steht unter „Mehr Infos“.

Mehr Infos

Worum es geht

Wenn Sie am begleiteten Fahren ab 17 teilnehmen, dürfen Sie schon vor Ihrem 18. Geburtstag Auto fahren.

Kosten

Begleitetes Fahren mit 17 mit einer Begleitperson: 61,90 EUR.

Für jede weitere Begleitperson: 8,80 EUR (Kartenführerschein) bis 13,30 EUR (alter Papierführerschein) an.

Die Gebühren für die theoretische und praktische Führerscheinprüfung müssen außerdem gezahlt werden, diese werden jedoch vom TÜV erhoben.

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Fristen

Sie können den Antrag frühestens 6 Monate vor Ihrem 17. Geburtstag stellen.

Die ausgestellte Prüfungsbescheinigung BF 17 ist bis maximal 3 Monate nach Ihrem 18. Geburtstag gültig.

Dauer

Die Prüfungsbescheinigung wird Ihnen direkt nach der bestandenen Fahrprüfung durch den Fahrprüfenden ausgehändigt.

Zusätzliche Begleitpersonen können ebenfalls sofort eingetragen werden.

Voraussetzungen

für Bewerbende:

  • Sie sind 17 Jahre alt, beziehungsweise reichen Ihren Antrag frühestens 6 Monate vor Ihrem 17. Geburtstag ein.
  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Hamburg
  • zur Ausstellung der Fahrerlaubnis: Sie haben eine abgeschlossene Führerscheinausbildung und die Fahrerlaubnisprüfung bestanden.
  • Sie haben an einem Erste-Hilfe-Kurs teilgenommen.
  • Sie können mindestens eine geeignete Begleitperson benennen.

für Begleitpersonen:

  • Sie sind mindestens 30 Jahre alt
  • Sie sind seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (ehemals Klasse 3)
  • Sie haben zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg.

Unterlagen

  • Ausgefüllter Antrag auf Begleitetes Fahren mit 17 mit unterschriebener Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten (siehe unter „Links“)
  • ein gültiger Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • Ausweiskopien des/der Erziehungsberechtigten
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme) - nicht älter als 1 Jahr
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
  • Sehtestbescheinigung eines Optikers oder Zeugnis bzw. Gutachten eines Augenarztes (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
  • unterschriebene Anträge über die Teilnahme als Begleitperson (jede Begleitperson braucht einen einzelnen Antrag) (siehe unter „Links“)
  • Führerscheine aller Begleitpersonen (bei Kartenführerscheinen reicht eine Kopie, Papierführerscheine müssen im Original vorgelegt werden)

Für den Nachtrag von weiteren Begleitpersonen:

  • unterschriebene Anträge über die Teilnahme als Begleitperson (jede Begleitperson braucht einen einzelnen Antrag) (siehe unter „Links“)
  • Führerscheine aller weiteren Begleitpersonen in Kopie
  • Personalausweise aller weiteren Begleitpersonen in Kopie
  • Prüfbescheinigung des BF17-Teilnehmenden
  • falls die weitere Begleitperson keine erziehungsberechtigte Person des Fahrerlaubnisinhabers ist: eine Vollmacht einer erziehungsberechtigten Person für den Fahrerlaubnisinhaber
  • Terminbestätigung

Ablauf

  • Sie melden sich bei einer Fahrschule an und teilen mit, dass Sie am Begleiteten Fahren ab 17 teilnehmen möchten.
  • Sie reichen alle notwendigen Unterlagen bei der Fahrschule ein.
  • Ihre Fahrschule reicht Ihren Antrag beim Landesbetrieb Verkehr ein.
  • Direkt nach bestandener Fahrprüfung wird Ihnen die Prüfungsbescheinigung ausgehändigt.
  • Nach Vollendung des 18. Lebensjahres wird der EU-Kartenführerschein per Einschreiben an Sie versandt. Den Landesbetrieb Verkehr müssen Sie nur kontaktieren, falls Ihnen der Führerschein zum Zeitpunkt der Vollendung des 18. Lebensjahres nicht vorliegt.

Wenn Sie eine zusätzliche Begleitperson eintragen möchten:

  • Sie buchen online einen Termin.
  • Auf unserer Internetseite zur Terminbuchung wählen Sie die Kategorie "Führerschein"
  • Buchen Sie den Termin "Änderung von Führerscheindaten"
  • Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen und die Terminbestätigung zu Ihrem Termin im LBV mit.
  • Scannen Sie den QR-Code Ihrer Terminbestätigung am Scanner vor Ort ein.
  • Nehmen Sie im Wartebereich Platz. Sie werden mit Ihrer Aufrufnummer aufgerufen.
  • Ihr Anliegen wird bearbeitet.

Zuständige Stellen

  • Mitte FahrerlaubnisSüderstr. 140-142, 20537 HamburgTelefon: +49 40 428 58 0E-Mail: info@lbv.hamburg.deDas Amt ist nur zur Terminvergabe erreichbar: Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr.
  • West FahrerlaubnisSchnackenburgallee 43, 22525 HamburgTelefon: +49 40 428 58 0E-Mail: info@lbv.hamburg.deDas Amt ist nur zur Terminvergabe erreichbar: Mo und Mi 7.00-14.00 Uhr, Di und Do 7.00-18.00 Uhr sowie Fr 7.00-12.00 Uhr.

Quelle: hamburg.de · Stand 02.10.2026

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Ob Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die zuständige Behörde.

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