Aus der Kirche austreten in München
Alle Infos und Hilfe, wie Sie das in München erledigen: zuständige Stellen, Unterlagen, Kosten, Fristen und Online-Dienst.
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Worum es geht
Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft muss beim Standesamt persönlich zur Niederschrift erklärt werden oder ist dort schriftlich in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.
Kosten
Für die Aufnahme einer Niederschrift über die mündliche Austrittserklärung wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 Euro erhoben. Für die Bestätigung der mündlichen Austrittserklärung in Form einer Ausfertigung der Niederschrift fällt eine Gebühr in Höhe von 10,00 EUR an.
Fristen
keine
Voraussetzungen
In der Austrittserklärung sind anzugeben:
- der Familienname und die Vornamen des Erklärenden,
- Tag und Ort seiner Geburt und
- sein Wohnsitz oder ständiger Aufenthalt.
In der Erklärung muss die Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft, aus der der Erklärende austreten will, eindeutig bezeichnet sein.
Der Austritt darf nicht unter einer Bedingung oder einem Vorbehalt erklärt werden. Vertretung bei der Abgabe der Austrittserklärung ist zulässig. Der Vertreter hat seine Vertretungsmacht durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachzuweisen, die ausdrücklich zur Abgabe einer Erklärung über den Austritt aus einer bestimmten Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft bevollmächtigt. Die Unterschrift des Vollmachtgebers muss öffentlich von einem Notar beglaubigt sein.
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- bei zugelassener Vertretung: Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten
Ablauf
Sie müssen die mündliche oder schriftliche Austrittserklärung bei dem Standesamt des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltsortes abgeben.
Zuständige Stellen
- Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Bürgerbüro Pasing - Standesamt München-PasingLandsberger Straße 486, 81241 MünchenTelefon: +49 89 115E-Mail: stamtpasing.kvr@muenchen.de
- Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Standesamt MünchenRuppertstraße 11, 80337 MünchenTelefon: +49 89 115E-Mail: standesamt.kvr@muenchen.de
Quelle: bayernportal.de · Stand 02.10.2026
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Ob Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die zuständige Behörde.
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