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Steuerklasse ändern in Hamburg

Alle Infos und Hilfe, wie Sie das in Hamburg erledigen: zuständige Stellen, Unterlagen, Fristen, Online-Dienst und Formular.

Mit Adler Schritt für Schritt erledigen

Das müssen Sie tun:

  1. Füllen Sie den Antrag auf Steuerklassenwechsel aus. Sie unterschreiben ihn beide.
  2. Reichen Sie ihn bei Ihrem Finanzamt ein oder stellen Sie den Antrag online über ELSTER.

Mehr Infos

Worum es geht

Sie haben geheiratet? Wie Sie die automatisch erteilte Steuerklassenkombination IV/IV ändern können, erfahren Sie hier.

Fristen

  • Wenn Sie geheiratet haben, werden Sie automatisch in die Steuerklasse IV eingestuft. Diese automatische Änderung ist ab dem ersten Tag des Monats Ihrer Eheschließung wirksam.
  • Eine Änderung der Steuerklasse wird ab dem Beginn des Monats, der auf die Antragstellung folgt, wirksam. Sie können die Steuerklasse nicht rückwirkend ändern.
  • Wenn eine Änderung der Steuerklasse oder die Anwendung des Faktorverfahrens bei der Steuerklasse IV noch im laufenden Kalenderjahr wirksam werden soll, müssen Sie den Antrag spätestens bis zum 30. November des jeweiligen Jahres stellen.

Dauer

keine

Voraussetzungen

  • Sie, als Eheleute, sind in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.
  • Das ist der Fall, wenn Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland liegt.
  • Sie leben nicht dauerhaft getrennt.

Unterlagen

  • Formular "Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten" mit Steueridentifikationsnummer und Unterschrift beider Ehegatten (s. Links).

Wenn Sie in Deutschland geheiratet haben, benötigen Sie keine weiteren Unterlagen.

Wenn Sie im Ausland geheiratet haben:

  • Nachweis über die Eheschließung, zum Beispiel die ordnungsgemäß ausgestellte ausländische Heiratsurkunde.

Ablauf

  • Das Standesamt informiert die zuständige Stelle über die Meldebehörde über Ihre Eheschließung.
  • Sie werden automatisch in die Steuerklassen IV eingestuft.
  • Sie können die Einordnung in eine andere Steuerklassenkombination beantragen.
  • Sie können dazu den Vordruck "Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten" oder
  • Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen, wenn Sie beziehungsweise Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann die Steuerklasse I beibehalten möchten oder die Sperrung des Arbeitgeberabrufs wünschen verwenden.
  • Diesen finden Sie im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung unter "Lohnsteuer (Arbeitnehmer)" (siehe Links).
  • Alternativ können Sie Ihre Eheschließung online über "ELSTER" mitteilen.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Mitteilung und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Ihr monatlicher Lohnsteuerabzug wird angepasst.

Zuständige Stellen

Stellen nach Bezirk:

Hamburg-Mitte (3)
Altona (2)
Eimsbüttel (1)
Hamburg-Nord (2)
Wandsbek (5)
Bergedorf (2)
  • Außenstelle IAS Bergedorf des Finanzamtes OstLudwig-Rosenberg-Ring 41, 4. OG (FA), 21031 HamburgTelefon: +49 40 115E-Mail: fahamburgost@finanzamt.hamburg.deDas Amt ist Mo - Di 8-14 und Do 8-17 Uhr geöffnet; mittwochs und freitags ist es geschlossen.
  • Finanzamt Hamburg-OstNordkanalstraße 22, 20097 HamburgTelefon: +49 40 115E-Mail: fahamburgost@finanzamt.hamburg.deDas Amt ist Mo - Di 8-14 und Do 8-17 Uhr geöffnet; mittwochs und freitags ist es geschlossen.
Harburg (1)
Weitere Stellen (1)

Quelle: hamburg.de · Stand 01.10.2026

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Ob Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die zuständige Behörde.

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