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Unabhängiges Projekt, keine Behörde

Gekauftes Auto auf sich ummelden in Hamburg

Alle Infos und Hilfe, wie Sie das in Hamburg erledigen: zuständige Stellen, Unterlagen, Kosten, Fristen, Online-Dienst und Formular.

Mit Adler Schritt für Schritt erledigen

Das müssen Sie tun:

  1. Schließen Sie eine Kfz-Versicherung ab: Dort bekommen Sie den eVB-Code.
  2. Buchen Sie online einen Termin bei der Zulassungsbehörde.
  3. Bringen Sie Ihren Ausweis, die Meldebestätigung sowie Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief mit.

Mehr Infos

Worum es geht

Wenn Sie ein Fahrzeug kaufen oder übernehmen, das bereits zugelassen ist, müssen Sie dieses auf sich ummelden.

Kosten

Die Gebühren betragen zwischen 23,60 EUR und 60,00 EUR.

Die exakte Gebührenhöhe kann erst vor Ort nach Sichtung der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden. Grundlage ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Die Gebühren betragen zwischen 9,30 EUR - 44,60 EUR. Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Fristen

Eine Kfz-Ummeldung hat sofort zu erfolgen.

Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten sind der Zulassungsbehörde zum Zwecke der Änderung der Fahrzeugregister und der Zulassungsbescheinigung unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I unverzüglich mitzuteilen.

Dauer

keine

Je nach Vorgangsart sofort bzw. innerhalb von 14 Arbeitstagen. Die innerhalb der Vorgangsbearbeitung bereits durch Sie entwerteten Fahrzeugdokumente (Zulassung Bescheinigung Teil I und ggf. Teil II) werden Ihnen im Anschluss ggf. inkl. Plaketten postalisch zugestellt.

Voraussetzungen

  • Ihr Hauptwohnsitz liegt in Hamburg.
  • Bei Unternehmen: Ihr Betriebssitz oder der Ort der Niederlassung des Unternehmens oder des Gewerbetreibenden liegt in Hamburg.
  • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.

Unterlagen

  • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Fahrzeughalters
  • die Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) oder eine Abmeldebescheinigung
  • die elektronische Versicherungsbestätigung als eVB-Code (erhältlich bei der Kfz-Versicherung)
  • die bisherigen Kennzeichenschilder, wenn eine Umkennzeichnung gewünscht ist
  • eine Einwilligungserklärung aller Erziehungsberechtigten bei nicht voll geschäftsfähigen Personen
  • gültige Prüfbescheinigung der Hauptuntersuchung (HU), sofern eine HU erstmals bereits erforderlich war sowie ggf. Nachweis über die durchgeführte Sicherheitsprüfung und Abgasuntersuchung
  • ein SEPA-Kombimandat im Original zum Einzug der Kfz-Steuer im Lastschriftverfahren (Formular zu finden unter Services und Links)
  • Soll die Steuer nicht vom Halter selbst, sondern von einem sogenannten zahlungswilligen Dritten entrichtet werden, so ist hierfür die Vorlage einer Ausweiskopie des zahlungswilligen Dritten erforderlich.
  • falls bisheriger Halter verstorben ist und keine Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung I + II) vorliegen: eine Verfügungsberechtigung (zum Beispiel Kaufvertrag, Erbschein, Schenkungsvertrag)
  • die Terminbestätigung

Firmen oder Vereine müssen zusätzlich die folgenden Dokumente vorlegen:

  • einen Firmen-/Vereinsnachweis, aus dem die Hamburger Anschrift hervorgeht (zum Beispiel einen Handelsregisterauszug oder ein Vereinsregisterauszug) [nicht älter als 3 Monate]

zusätzlich bei Antragstellung in Vollmacht:

  • eine lesbar ausgefüllte Vollmacht im Original mit einer lesbaren Farbkopie des Ausweises des Handlungsberechtigten
  • der Ausweis des Bevollmächtigten im Original

Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten sind der Zulassungsbehörde zum Zwecke der Änderung der Fahrzeugregister und der Zulassungsbescheinigung unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I unverzüglich mitzuteilen.

Ablauf

  • Buchen Sie online einen Termin.
  • Auf unserer Internetseite zur Terminbuchung wählen Sie die Kategorie "Fahrzeug-Zulassung"
  • Danach buchen Sie "Umschreibung eines angemeldeten Gebrauchtfahrzeugs" oder "Umschreibung eines angemeldeten Gebrauchtfahrzeugs und eine Abmeldung" oder "Umschreibung eines angemeldeten Gebrauchtfahrzeuges und Kennzeichenmitnahme"
  • Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen und die Terminbestätigung zu Ihrem Termin im LBV mit.
  • Scannen Sie den QR-Code Ihrer Terminbestätigung am Scanner vor Ort ein.
  • Nehmen Sie im Wartebereich Platz. Sie werden mit Ihrer Aufrufnummer aufgerufen.
  • Ihr Anliegen wird bearbeitet. Ihr Fahrzeug ist zugelassen.

Alternativ können Sie Ihr Fahrzeug online über den Online-Dienst Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) zulassen.

Zuständige Stellen

  • Bergedorf Fahrzeug-ZulassungBergedorfer Straße 74, 21033 HamburgTelefon: +49 40 428 58 0E-Mail: info@lbv.hamburg.deTermine sind nur zu folgenden Zeiten möglich: Mo, Mi 7-18, Di, Do 7-14, Fr 7-12 Uhr.
  • Harburg Fahrzeug-ZulassungSchellerdamm 5-7, 21079 HamburgTelefon: +49 40 428 58 0E-Mail: info@lbv.hamburg.deTermine sind nur zu folgenden Zeiten möglich: Mo und Mi 7.00-18.00 Uhr, Di und Do 7.00-14.00 Uhr sowie Fr 7.00-12.00 Uhr.
  • Mitte Fahrzeug-ZulassungSüderstr. 140-142, 20537 HamburgTelefon: +49 40 428 58 0E-Mail: info@lbv.hamburg.deTermine sind nur zu folgenden Zeiten möglich: Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr.
Weitere Stellen (2)
  • Nord-Fahrzeug-ZulassungLangenhorner Chaussee 491, 22419 HamburgTelefon: +49 40 428 58 0E-Mail: info@lbv.hamburg.deTermine sind nur zu folgenden Zeiten möglich: Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr.
  • West Fahrzeug-ZulassungSchnackenburgallee 43, 22525 HamburgTelefon: +49 40 428 58 0E-Mail: info@lbv.hamburg.deTermine sind nur zu folgenden Zeiten möglich: Mo+Mi 7-14 Uhr, Di+Do 7-18 Uhr, Fr 7-12 Uhr.

Quelle: hamburg.de · Stand 01.10.2026

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Ob Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die zuständige Behörde.

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