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Aus der Kirche austreten in Stuttgart

Alle Infos und Hilfe, wie Sie das in Stuttgart erledigen: zuständige Stelle, Unterlagen, Kosten und Fristen.

Mit Adler Schritt für Schritt erledigen

Das müssen Sie tun:

  1. Erklären Sie den Austritt persönlich beim Standesamt. Bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
  2. Statt vor Ort können Sie den Austritt auch schriftlich einreichen. Ihre Unterschrift muss dann beglaubigt sein, zum Beispiel von einem Notar.
  3. Das Standesamt meldet den Austritt Ihrer Kirche oder Religionsgemeinschaft und dem Meldeamt. Ihre Lohnsteuerdaten für den Arbeitgeber werden danach automatisch geändert.

Mehr Infos

Worum es geht

Die Meldebehörden erfassen die Zugehörigkeit zu einer Kirche, einer Religionsgemeinschaft oder einer Weltanschauungsgemeinschaft, sofern diese eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.

Kosten

Gebührenrahmen: in der Regel zwischen EUR 10,00 und 60,00.

Er richtet sich konkret nach der Gebührensatzung der Kommune.

Fristen

Die Kirchensteuerpflicht endet mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem Sie Ihren Kirchenaustritt beim Standesamt erklärt haben, oder ab dem darauffolgenden Kalendermonat.

Voraussetzungen

Sie möchten aus einer Kirche, einer Religionsgemeinschaft oder einer Weltanschauungsgemeinschaft austreten, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.

Unterlagen

Reisepass oder Personalausweis

Hinweis: Ein Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft ist nicht erforderlich.

Ablauf

Die Erklärung über den Austritt können Sie beim zuständigen Standesamt entweder persönlich zur Niederschrift abgeben oder in öffentlich beglaubigter Form per Post einreichen. Die Erklärung darf keine Bedingungen oder Zusätze enthalten.

Die zuständige Stelle teilt den Austritt der betroffenen Kirche, anderen Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft sowie der Meldebehörde mit.

Die Meldebehörde stellt der Finanzverwaltung die Information über den Austritt aus der Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft zur Verfügung, damit diese die ELStAM entsprechend ändern und dem Arbeitgeber automatisch zum Abruf zur Verfügung stellen kann.

Einige Kirchen und Religionsgemeinschaften haben Vereinbarungen über den Übertritt geschlossen. Der Übertritt ist in diesem Fall zwischen diesen Religionsgemeinschaften nach den Bestimmungen der Vereinbarung ohne Erklärung des Austritts möglich.

Zuständige Stelle

Quelle: service-bw.de · Stand 02.10.2026

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Ob Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die zuständige Behörde.

Ihr Plan für Ihren Fall

Adler stellt nur die nötigen Rückfragen und zeigt dann die Schritte, die für Sie gelten.

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