Geburt mit dem Kombiformular „Kinderleicht zum Kindergeld“ melden in Hamburg
Alle Infos und Hilfe, wie Sie das in Hamburg erledigen: zuständige Stelle, Unterlagen, Kosten, Fristen und Formulare.
Mehr Infos
Worum es geht
Mit dem Papier-Kombiformular können Eltern verschiedene Verwaltungsleistungen rund um die Geburt ihres Kindes beantragen. Der Service steht bei Geburten in Hamburger Geburtskliniken, im Geburtshaus Hamburg und im Haus für Geburt und Gesundheit zur Verfügung.
Kosten
- Geburtsurkunden für Elterngeld und Mutterschaftshilfe erhalten Sie gebührenfrei.
- Weitere Geburtsurkunden für Ihren persönlichen Bedarf (z. B. für Kindergarten, Taufe, Beantragung Ausweis oder Pass) können Sie mit dem Kombiformular bestellen – diese sind gebührenpflichtig.
Gebührenübersicht:
- Erste Geburtsurkunde: 19,50 €
- Jede weitere Geburtsurkunde: 8,50 €
Fristen
Der Name Ihres Kindes muss spätestens innerhalb von vier Wochen nach der Geburt bestimmt werden.
Dauer
Sie erhalten die beantragten Leistungen in der Regel nach ca. 10 Tagen per Post, sofern alle notwendigen Unterlagen zur Ausstellung der Geburtsurkunde und zum Kindergeldantrag vorliegen. Bei fehlenden Unterlagen oder Angaben nimmt die zuständige Institution Kontakt mit Ihnen auf.
Voraussetzungen
Der Service mit dem Kombiformular ist für alle Eltern verfügbar, die ihr Kind in einer Hamburger Geburtsklinik, im Geburtshaus Hamburg oder im Haus für Geburt und Gesundheit zur Welt bringen. Sie müssen nicht in Hamburg gemeldet sein.
Unterlagen
Bitte fügen Sie die nachfolgenden Unterlagen, sofern nicht anders genannt, im Original bei.
Fremdsprachige Urkunden müssen zusammen mit einer deutschen Übersetzung eingereicht werden, die von einem öffentlich beeidigten oder anerkannten Übersetzer angefertigt wurde. Ihre Originale erhalten Sie zusammen mit den Geburtsurkunden Ihres Kindes zurück.
- Bei verheirateten Elternpaaren: Eheurkunde mit Hinweis auf die Beurkundung der Geburt der Ehegatten (fehlt der Hinweis, sind zusätzlich die Geburtsurkunden der Ehegatten vorzulegen); ggf. „Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch“ (bei Heirat vor 2009).
- Bei unverheirateten Elternpaaren: Geburtsurkunde der Mutter. Für die Eintragung des Vaters: Geburtsurkunde des Vaters und die Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung. Falls die Eltern gemeinsam sorgeberechtigt sind, auch die Urkunde über die Sorgeerklärung beifügen. Falls vorhanden, auch die Urkunde über die Namenserteilung vorlegen.
- Ist die Mutter geschieden oder verwitwet: Eheurkunde mit Angabe über die Auflösung der Ehe. Fehlt die Angabe, ist zusätzlich das Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde vorzulegen.
Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.
Sie erreichen die Standesämter jeweils unter der Adresse, die auf dem Informationsblatt Ihrer Geburtseinrichtung und auf Seite 4 des Informationsblatts "Hinweise zum Service" angegeben ist. Die Kontaktdaten der Familienkassen finden Sie ebenfalls unter Links.
Ablauf
1. Formular erhalten und ausfüllen
- Das Kombiformular finden Sie online zum Ausfüllen und Ausdrucken. Alternativ erhalten Sie es in Ihrer Hamburger Geburtsklinik, im Geburtshaus Hamburg oder im Haus für Geburt und Gesundheit auch in Papierform.
- Füllen Sie das Formular vollständig aus, unterschreiben Sie auf Seite 2 und 3 und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
- Legen Sie alles in den Umschlag, den Sie in Ihrer Geburtseinrichtung erhalten haben.
- Nach der Geburt geben Sie den befüllten Umschlag dort wieder ab.
- Die Gebühren für bestellte Geburtsurkunden überweisen Sie auf das Konto, das im Infoblatt Ihrer Geburtseinrichtung und auf Seite 3 des Infoblatts "Hinweise zum Service".
2. Weiterleitung an das Standesamt
- Ihre Geburtseinrichtung leitet den Umschlag und die Geburtsmeldung an das zuständige Standesamt weiter.
- Das Standesamt trägt die Geburt offiziell ein und stellt die bestellten Geburtsurkunden aus. Diese erhalten Sie per Post.
3. Melderegister und Steuer-Identifikationsnummer
- Ihr Kind wird im Melderegister erfasst.
- Die Daten werden außerdem an das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein übermittelt.
- Das Einwohnermeldeamt informiert das Bundeszentralamt für Steuern. Dort wird die Steuer-Identifikationsnummer für Ihr Kind erstellt und Ihnen per Post zugeschickt.
4. Kindergeld
- Das Standesamt leitet Ihren Kindergeldantrag direkt an die Familienkasse weiter.
- Die Familienkasse erhält automatisch die Steuer-Identifikationsnummer Ihres Kindes.
- Sobald alle Daten vorliegen, erhalten Sie den Kindergeldbescheid per Post.
- Das Kindergeld wird direkt auf Ihr angegebenes Konto überwiesen.
Zuständige Stelle
- Informationen
Formulare
Quelle: hamburg.de · Stand 01.10.2026
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Ob Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die zuständige Behörde.
Weitere Behördengänge in Hamburg
- Heiraten
- Umziehen
- Auto ummelden
- Beim Standesamt anmelden
- Bewohnerparkausweis beantragen
- Eheurkunde bestellen
- Elterngeld beantragen
- Führungszeugnis beantragen
- Geburt beim Standesamt anzeigen
- Geburtsurkunde beantragen
- Gekauftes Auto auf sich ummelden
- Gewerbe anmelden
- Nach dem Umzug aus dem Ausland anmelden
- Neue Adresse in den Fahrzeugschein eintragen lassen
- Personalausweis beantragen
- Reisepass beantragen
- Steuerklasse ändern
- Wohnung anmelden