Alten Führerschein umtauschen in Hamburg
Alle Infos und Hilfe, wie Sie das in Hamburg erledigen: zuständige Stellen, Unterlagen, Kosten und Fristen.
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Worum es geht
Alte Papier- und Kartenführerscheine verlieren schrittweise ihre Gültigkeit und müssen umgetauscht werden. Hier erfahren Sie, wie Sie einen neuen Führerschein beim Landesbetrieb für Verkehr (LBV) beantragen können.
Kosten
Die Gebühren für den Tausch betragen 32,80 EUR. (25,50 € + 1,00 € + 6,30 €)
Bei einer Expressbestellung fallen zusätzlich 22,30 EUR an Gebühren an.
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Fristen
Die Umtauschfristen richten sich bei Papierführerscheinen nach dem Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers oder der Fahrerlaubnisinhaberin:
- vor 1953: Umtausch bis 19.01.2033
- 1953 bis 1958: Umtausch bis 19.07.2022
- 1959 bis 1964: Umtausch bis 19.01.2023
- 1965 bis 1970: Umtausch bis 19.01.2024
- 1971 oder später: Umtausch bis 19.01.2025
Bei unbefristeten Kartenführerscheinen gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:
- 1999 bis 2001: Umtausch bis 19.01.2026
- 2002 bis 2004: Umtausch bis 19.01.2027
- 2005 bis 2007: Umtausch bis 19.01.2028
- 2008: Umtausch bis 19.01.2029
- 2009: Umtausch bis 19.01.2030
- 2010: Umtausch bis 19.01.2031
- 2011: Umtausch bis 19.01.2032
- 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19.01.2033
Wenn Sie vor 1953 geboren sind, haben Sie ebenfalls für den Tausch Ihres Kartenführerscheins bis zum 19.01.2033 Zeit.
Führerscheine der Klasse B, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind bereits auf 15 Jahre befristet. Halten Sie sich bitte an das Ablaufdatum auf Ihrem Dokument.
Dauer
Nach der Beantragung erhalten Sie Ihren neuen Führerschein nach maximal 4 Wochen von der Bundesdruckerei. Bei der Expressbeantragung erhalten Sie Ihren Führerschein innerhalb von 3 Werktagen.
Voraussetzungen
- Sie besitzen einen Papierführerschein, einen unbefristeten Kartenführerschein oder einen abgelaufenen Kartenführerschein.
- Ihr Hauptwohnsitz befindet sich in Hamburg.
- Sie stellen den Antrag persönlich.
Unterlagen
- ein gültiger Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder ein Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- ein biometrisches Passfoto 35 x 45 Millimeter - nicht älter als 1 Jahr
- aktueller Führerschein
- bei Papierführerscheinen, die nicht in Hamburg ausgestellt wurden: Karteikartenabschrift (erhalten Sie bei der Behörde, die Ihren alten Führerschein ausgestellt hat)
- die Terminbestätigung
zusätzlich für eine Verlängerung eines LKW-Führerscheins der alten Klassen 2 und 3:
- augenärztliches Gutachten gemäß Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), nicht älter als 2 Jahre
- ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.1 der FeV, nicht älter als 1 Jahr
Sollten Sie kein Interesse mehr daran haben, die alten Klassen und Inhaberrechte zu verlängern, benötigen Sie keine Gutachten. Sie dürfen dann weiterhin Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen plus Anhänger über 3,5 Tonnen fahren (wenn das Gesamtgewicht 12 Tonnen nicht überschritten wird).
Ablauf
- Sie buchen online einen Termin.
- Auf unserer Internetseite zur Terminbuchung wählen Sie die Kategorie "Führerschein"
- Buchen Sie den Termin "Tausch eines deutschen Führerscheins in einen befristeten EU-Kartenführerschein"
- Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen und die Terminbestätigung zu Ihrem Termin im LBV mit.
- Scannen Sie den QR-Code Ihrer Terminbestätigung am Scanner vor Ort ein.
- Nehmen Sie im Wartebereich Platz. Sie werden mit Ihrer Aufrufnummer aufgerufen.
- Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet.
- Ihr alter Führerschein wird vor Ort in der Regel befristet und der neue Führerschein wird Ihnen direkt von der Bundesdruckerei nach Hause zugesendet. Während dieser Zeit ist Ihr alter Führerschein nur in Deutschland gültig.
Alternativ können Sie den Antrag im Hamburg Service vor Ort stellen. Weitere Informationen dazu sowie die Terminbuchung finden Sie im entsprechenden Eintrag des Hamburg Service.
Zuständige Stellen
- Mitte FahrerlaubnisSüderstr. 140-142, 20537 HamburgTelefon: +49 40 428 58 0E-Mail: info@lbv.hamburg.deDas Amt ist nur zur Terminvergabe erreichbar: Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr.
- West FahrerlaubnisSchnackenburgallee 43, 22525 HamburgTelefon: +49 40 428 58 0E-Mail: info@lbv.hamburg.deDas Amt ist nur zur Terminvergabe erreichbar: Mo und Mi 7.00-14.00 Uhr, Di und Do 7.00-18.00 Uhr sowie Fr 7.00-12.00 Uhr.
Quelle: hamburg.de · Stand 02.10.2026
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Ob Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die zuständige Behörde.
Weitere Behördengänge in Hamburg
- Heiraten
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