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Geburtsurkunde beantragen in Hamburg

Alle Infos und Hilfe, wie Sie das in Hamburg erledigen: zuständige Stellen, Unterlagen, Kosten, Fristen, Online-Dienst und Formulare.

Mit Adler Schritt für Schritt erledigen

Das müssen Sie tun:

  1. Bestellen Sie die Urkunde beim Standesamt des Geburtsorts.
  2. Halten Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass bereit.

Mehr Infos

Worum es geht

Sie benötigen einen Nachweis über Ihre Geburtsdaten oder die Ihres Kindes? Wie Sie eine Geburtsurkunde deutsch oder mehrsprachig, eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister oder einen Ausdruck aus dem Geburtenregister beantragen können, erfahren Sie hier.

Kosten

Für Geburtsurkunden, beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister, Ausdrucke aus dem Geburtenregister und mehrsprachige Geburtsurkunden (international) betragen die Gebühren

  • 19,50 EUR je Urkunde
  • 8,50 EUR für jede weitere Urkunde im gleichen Bearbeitungsgang
  • Geburtsurkunden für Rentenzwecke und weitere soziale Zwecke sind gebührenfrei

Beispiel: Sie beantragen 2 Geburtsurkunden und eine mehrsprachige Geburtsurkunde. Die Gebühr beträgt für die Erstausfertigung jeweils 19,50 Euro für die weitere Geburtsurkunde werden im gleichen Bearbeitungsschritt 8,50 Euro fällig. Insgesamt werden Gebühren in Höhe von 47,50 Euro (19,50€ + 19,50€ + 8,50€) fällig.

Fristen

keine

Dauer

  • Die Bearbeitungsdauer ist Einzelfall abhängig.
  • Bei persönlicher Vorsprache erhalten Sie die Urkunde in der Regel sofort.

Voraussetzungen

Urkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegen deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

Sie können sich eine Geburtsurkunde, eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, eine mehrsprachige Geburtsurkunde (international) oder einen Ausdruck aus dem Geburtenregister ausstellen lassen, wenn Sie:

  • mindestens 16 Jahre alt sind und
  • die Person sind, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht oder deren
  • Ehegatte oder Lebenspartner (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft) oder deren
  • Vorfahre oder Abkömmling oder deren
  • Geschwister mit berechtigtem Interesse.
  • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten oder Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
  • Dritte Personen können mit Vollmacht der beurkundeten Person oder einer urkundsberechtigten Person eine Urkunde beantragen.

Unterlagen

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass (wenn Sie die Geburtsurkunde schriftlich beantragen in Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren),
  • Wenn Sie die Urkunde in Vertretung beantragen oder abholen, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht der berechtigten Person sowie deren Ausweisdokument.
  • Wenn Sie nicht die Person sind, auf die sich die Urkunde bezieht und auch nicht deren Ehegatte, Lebenspartnerin oder Lebenspartner, Vorfahre oder Abkömmling, Geschwister, benötigen Sie einen Nachweis Ihres rechtlichen Interesses und ggf. eine Vollmacht.

Ablauf

Sie beantragen die Geburtsurkunde, die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, die mehrsprachige Geburtsurkunde (international) oder den Ausdruck aus dem Geburtenregister bei dem zuständigen Standesamt.

Sie können die oben genannten Urkundenarten elektronisch online beantragen.

  • Nutzen Sie den Online-Dienst "Urkundenanforderung".
  • Sie werden durch die Antragstellung geführt.

Sie können die oben genannten Urkundenarten persönlich beantragen:

  • Bitte informieren Sie sich vorab über die Öffnungszeiten bei ihrem zuständigen Standesamt.
  • Für eine persönliche Beantragung/ Abholung kann ein Termin erforderlich sein.
  • Sie legen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vor, ggf. eine Vollmacht, die Sie zur Abholung der Urkunde(n) legitimiert.
  • Sie zahlen die Gebühr in der Regel bargeldlos im Standesamt.

Sie können die oben genannten Urkundenarten schriftlich per Post, E-Mail oder Fax beantragen:

  • Sie richten ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Urkunde auszustellen. Bitte geben Sie an welche Art Urkunde Sie benötigen und wie viele Ausfertigungen Sie wünschen.
  • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten
  • Name, Vorname
  • Geburtsdatum und –ort
  • Name, Vorname der Eltern der beurkundeten Person
  • wenn bekannt: Standesamt und Registernummer
  • Sie legen dem Schreiben eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
  • Sie erhalten die beantragten Urkunden per Post.
  • Sie begleichen die Gebühren.

Zuständige Stellen

Stellen nach Bezirk:

Hamburg-Mitte (1)
Altona (1)
  • Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Geburten- und SterbebuchPlatz der Republik 1, 22765 HamburgTelefon: +49 40 428 11-2138E-Mail: sterbefaelle@altona.hamburg.deDas Amt bietet Mo, Di, Do 8-12 Uhr eine offene Sprechzeit an. Außerhalb dieser Zeiten sind Termine für alle Dienstleistungen möglich.
Eimsbüttel (1)
  • Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - UrkundenGrindelberg 62-66, 20144 HamburgTelefon: +49 40 428 01-1963E-Mail: urkunden@eimsbuettel.hamburg.deIn dringenden Fällen der Urkundenausstellung ist eine persönliche Vorsprache dienstags von 8-12 Uhr möglich.
Hamburg-Nord (1)
  • Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - UrkundenabteilungKümmellstraße 7, 20249 HamburgTelefon: +49 40 428 04-2215E-Mail: urkunden@hamburg-nord.hamburg.deDas Amt bietet Di 8-12 eine offene Sprechstunde an; persönliche Anträge sind möglich.
Wandsbek (1)
  • Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Urkunden, Geburten und SterbefälleSchloßstraße 60, 22041 HamburgTelefon: +49 40 428 81-2079E-Mail: Urkunden@wandsbek.hamburg.deDas Amt bietet in dringenden Angelegenheiten am Dienstag eine offene Sprechzeit mit Wartezeit 8-12 Uhr an; ansonsten sind persönliche Vorsprachen nach Terminvereinbarung möglich.
Bergedorf (1)
  • Bezirksamt Bergedorf - HeiratenGräpelweg 8, 21029 HamburgDas Amt ist Mo-Di 8-12 und Do-Fr 8-12 geöffnet.
Harburg (1)

Quelle: hamburg.de · Stand 01.10.2026

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Ob Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die zuständige Behörde.

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