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Auto ummelden in Hamburg

Alle Infos und Hilfe, wie Sie das in Hamburg erledigen: zuständige Stellen, Unterlagen, Kosten, Fristen, Online-Dienst und Formular.

Mit Adler Schritt für Schritt erledigen

Das müssen Sie tun:

  1. Melden Sie zuerst Ihre Wohnung an: Sie brauchen die Meldebestätigung.
  2. Buchen Sie online einen Termin bei der Zulassungsbehörde.
  3. Bringen Sie Ihren Ausweis, die Meldebestätigung und den Fahrzeugschein mit.

Mehr Infos

Worum es geht

Wenn Sie umziehen, müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden.

Kosten

Die Gebühren betragen 15,90 bis 60 EUR. Für ein Wunschkennzeichen fallen zusätzliche Gebühren an.

Die konkrete Gebührenhöhe kann erst vor Ort anhand der Vorlage der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden. Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Die Gebühren betragen zwischen 9,30 EUR - 44,60 EUR. Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Fristen

Die Ummeldung Ihres Fahrzeugs muss sofort erfolgen.

Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten sind der Zulassungsbehörde zum Zwecke der Änderung der Fahrzeugregister und der Zulassungsbescheinigung unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I unverzüglich mitzuteilen.

Dauer

Ihr Antrag wird direkt vor Ort bearbeitet.

Je nach Vorgangsart sofort bzw. innerhalb von 14 Arbeitstagen. Die innerhalb der Vorgangsbearbeitung bereits durch Sie entwerteten Fahrzeugdokumente (Zulassung Bescheinigung Teil I und ggf. Teil II) werden Ihnen im Anschluss ggf. inkl. Plaketten postalisch zugestellt.

Voraussetzungen

  • Bei Privatpersonen: Ihr melderechtlicher Wohnsitz ist in Hamburg.
  • Bei Unternehmen: Der Betriebssitz oder Ort der Niederlassung des Unternehmens oder Gewerbetreibenden ist Hamburg.
  • Sie haben keine Kraftfahrzeugsteuerschulden von mehr als 5,00 EUR. (Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.)

Unterlagen

Umzug von außerhalb nach Hamburg

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original mit aktueller Meldebestätigung
  • Unternehmen: Firmennachweis (zum Beispiel Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug bei eingetragenen Vereinen)
  • Unternehmen: Nachweis über die neue Anschrift (zum Beispiel die neue Gewerbeanmeldung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern eine Umkennzeichnung auf Hamburger Kennzeichen gewünscht wird
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Abmeldebescheinigung
  • Kennzeichenschilder, sofern eine Umkennzeichnung auf Hamburger Kennzeichen gewünscht wird
  • gültige Prüfbescheinigung der Hauptuntersuchung (HU), sofern eine HU erstmals bereits erforderlich war sowie gegebenenfalls Nachweis über die durchgeführte Sicherheitsprüfung und Abgasuntersuchung
  • für die Entrichtung der Kfz-Steuer ein SEPA-Kombimandat im Original zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschriftverfahren
  • Soll die Steuer nicht vom Halter selbst, sondern von einem sogenannten zahlungswilligen Dritten entrichtet werden, so ist hierfür die Vorlage einer Ausweiskopie des zahlungswilligen Dritten erforderlich
  • Terminbestätigung
  • Bei Wechsel des Kennzeichens muss zusätzlich eine elektronische Versicherungsbestätigung -eVB Code- (erhältlich bei der Kfz-Versicherung) vorgelegt werden.

Umzug innerhalb Hamburgs

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original mit letzter Meldebestätigung,
  • Unternehmen: Firmennachweis (zum Beispiel Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug bei eingetragenen Vereinen) (nicht älter als 3 Monate)
  • Unternehmen: Nachweis über die neue Anschrift (zum Beispiel die neue Gewerbeanmeldung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • sind noch keine Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II ausgefertigt worden, so sind Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief vorzulegen
  • gültige HU-Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung (HU)
  • Terminbestätigung

zusätzlich bei Antragstellung in Vollmacht:

  • eine lesbar ausgefüllte Vollmacht im Original mit einer lesbaren Farbkopie des Ausweises des Handlungsberechtigten
  • der Ausweis des Bevollmächtigten im Original

Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten sind der Zulassungsbehörde zum Zwecke der Änderung der Fahrzeugregister und der Zulassungsbescheinigung unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I unverzüglich mitzuteilen.

Ablauf

  • Buchen Sie online einen Termin.
  • Auf unserer Internetseite zur Terminbuchung wählen Sie die Kategorie "Fahrzeug-Zulassung"
  • Danach wählen Sie bei Umzug innerhalb Hamburgs: "Namensänderung / Adressänderung innerhalb Hamburgs"
  • Bei Umzug von außerhalb nach Hamburg wählen Sie: "Umschreibung eines angemeldeten Gebrauchtfahrzeugs" oder "Umschreibung eines angemeldeten Gebrauchtfahrzeugs und eine Abmeldung" oder "Umschreibung eines angemeldeten Gebrauchtfahrzeuges und Kennzeichenmitnahme"
  • Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen und die Terminbestätigung zu Ihrem Termin im LBV mit.
  • Scannen Sie den QR-Code Ihrer Terminbestätigung am Scanner vor Ort ein.
  • Nehmen Sie im Wartebereich Platz. Sie werden mit Ihrer Aufrufnummer aufgerufen.
  • Ihr Anliegen wird bearbeitet. Ihr Fahrzeug ist zugelassen.

Alternativ können Sie Ihr Fahrzeug online über den Online-Dienst Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) zulassen.

Zuständige Stellen

  • Bergedorf Fahrzeug-ZulassungBergedorfer Straße 74, 21033 HamburgTelefon: +49 40 428 58 0E-Mail: info@lbv.hamburg.deTermine sind nur zu folgenden Zeiten möglich: Mo, Mi 7-18, Di, Do 7-14, Fr 7-12 Uhr.
  • Harburg Fahrzeug-ZulassungSchellerdamm 5-7, 21079 HamburgTelefon: +49 40 428 58 0E-Mail: info@lbv.hamburg.deTermine sind nur zu folgenden Zeiten möglich: Mo und Mi 7.00-18.00 Uhr, Di und Do 7.00-14.00 Uhr sowie Fr 7.00-12.00 Uhr.
  • Mitte Fahrzeug-ZulassungSüderstr. 140-142, 20537 HamburgTelefon: +49 40 428 58 0E-Mail: info@lbv.hamburg.deTermine sind nur zu folgenden Zeiten möglich: Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr.
Weitere Stellen (2)
  • Nord-Fahrzeug-ZulassungLangenhorner Chaussee 491, 22419 HamburgTelefon: +49 40 428 58 0E-Mail: info@lbv.hamburg.deTermine sind nur zu folgenden Zeiten möglich: Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr.
  • West Fahrzeug-ZulassungSchnackenburgallee 43, 22525 HamburgTelefon: +49 40 428 58 0E-Mail: info@lbv.hamburg.deTermine sind nur zu folgenden Zeiten möglich: Mo+Mi 7-14 Uhr, Di+Do 7-18 Uhr, Fr 7-12 Uhr.

Quelle: hamburg.de · Stand 01.10.2026

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Ob Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die zuständige Behörde.

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