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Führerschein mit 17 (begleitetes Fahren) in Hannover

Alle Infos und Hilfe, wie Sie das in Hannover erledigen: zuständige Stelle, Unterlagen, Kosten, Fristen und Online-Dienste.

Mit Adler Schritt für Schritt erledigen

Das müssen Sie tun:

  1. Den schriftlichen Antrag reicht die Fahrschule ein, oder Sie stellen ihn selbst bei der Fahrerlaubnisbehörde (siehe „Mehr Infos“).
  2. Die Eltern müssen dem Antrag zustimmen.
  3. Bis zur Volljährigkeit geht es nur mit einer eingetragenen Begleitperson ans Steuer. Wer begleiten darf (Alter, wie lange sie den Führerschein hat, Punkte in Flensburg), steht unter „Mehr Infos“.

Mehr Infos

Worum es geht

Beim begleitenden Fahren können Personen ab 17 Jahren in Beigleitung einer erwachsenen bereits ein Kraftfahrzeug führen.

Kosten

Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.

Fristen

Eine Antragstellung ist frühestens ab 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich.

Dauer

Nicht angegeben

Voraussetzungen

für Bewerber :

  • Mindestalter: 17 Jahre
  • Nachweis eines ordentlichen Wohnsitzes im Inland
  • Beherrschung der Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr
  • Zustimmung der Erziehungsberechtigten

für Begleitpersonen:

  • seit 5 Jahren in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis
  • Vollendung des 30. Lebensjahres
  • nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister (FAER)

Unterlagen

  • Personalausweis
  • original Unterschrift auf Behördenvordruck
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • Erste-Hilfe-Nachweis
  • Nachweis über einen Sehtest (Optiker oder Augenarzt)
  • Antragsformular auf Teilnahme am Begleiteten Fahren mit 17
  • Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten

Ablauf

Der Antrag ist durch die Fahrschule oder persönlich von der antragstellenden Person schriftlich zu stellen. Die zuständige Stelle erteilt bei Eignung den Prüfauftrag an die zuständige Technische Prüfstelle.

Über die Fahrerlaubnis wird von der zuständigen Stelle eine sogenannte Prüfungsbescheinigung ausgestellt, die bis 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient. Diese Prüfbescheinigung ist bei allen Fahrten mitzuführen. In der Bescheinigung sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen benannt, es darf also nicht mit beliebig vielen unterschiedlichen Begleitpersonen gefahren werden.

Zuständige Stelle

  • 32.12 - FahrerlaubnisbehördeAm Schützenplatz 1, 30169 HannoverE-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@hannover-stadt.deDas Amt ist Montag 08:00 - 15:00 Uhr, Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr, Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr, Donnerstag 08:00 - 15:00 Uhr und Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr nur nach vorheriger Terminvereinbarung erreichbar.

Quelle: service.niedersachsen.de · Stand 02.10.2026

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Ob Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die zuständige Behörde.

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