Neue Adresse in den Fahrzeugschein eintragen lassen in Hannover
Alle Infos und Hilfe, wie Sie das in Hannover erledigen: zuständige Stelle, Unterlagen, Kosten, Fristen, Online-Dienst und Formulare.
Mehr Infos
Worum es geht
Bei einer Adressänderung innerhalb des Zulassungsbezirks erhalten Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Die Änderung muss schnellstmöglich erfolgen.
Dauer
nicht angegeben
Voraussetzungen
- bereits erfolgte Wohnsitz Anmeldung bzw. Wohnsitz Ummeldung
Unterlagen
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
- Alternativ:
- eine Bescheinigung, wonach das Hauptzollamt auf die Einzugsermächtigung verzichtet oder
- der Nachweis der Steuerbefreiung
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
Ablauf
Die Änderung muss von der Halterin/vom Halter des Fahrzeugs oder durch eine bevollmächtigte Person gemeldet werden.
Zuständige Stelle
- 32.13 - KraftfahrzeugzulassungsbehördeAm Schützenplatz 1, 30169 HannoverE-Mail: Kfz-Zulassungsbehoerde@Hannover-Stadt.deDas Amt ist Montag: 07:30 - 15:00 Uhr, Dienstag: 07:30 - 17:00 Uhr, Mittwoch: 07:30 - 13:00 Uhr, Donnerstag: 07:30 - 16:00 Uhr sowie Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr erreichbar.
Formulare
Quelle: service.niedersachsen.de · Stand 02.10.2026
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Ob Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die zuständige Behörde.
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