Führerschein aus der EU umschreiben in Hannover
Alle Infos und Hilfe, wie Sie das in Hannover erledigen: zuständige Stelle, Unterlagen, Kosten, Fristen, Online-Dienst und Formulare.
Mehr Infos
Worum es geht
Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis dürfen im Umfang ihrer
Berechtigung im Inland für die Dauer von 6 Monaten Kraftfahrzeuge führen, wenn
sie einen orden
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Dauer
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Unterlagen
- Antragsformular (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)
- Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Vertriebenenausweis)
- Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt
- ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
- ausländischer Führerschein, ggf. mit amtlicher Übersetzung
- Nachweis, dass der ausländische Führerschein gültig ist
Alle weiteren Antragsunterlagen richten sich nach der umzustellenden Fahrerlaubnisklasse und nach dem Staat, welcher die Fahrerlaubnis erteilt hat. Genauere Auskünfte erteilt Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Ablauf
nicht angegeben
Zuständige Stelle
- 32.12 - FahrerlaubnisbehördeAm Schützenplatz 1, 30169 HannoverE-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@hannover-stadt.deDas Amt ist Montag 08:00 - 15:00 Uhr, Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr, Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr, Donnerstag 08:00 - 15:00 Uhr und Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr nur nach vorheriger Terminvereinbarung erreichbar.
Formulare
- Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland
- Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland
Quelle: service.niedersachsen.de · Stand 02.10.2026
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Ob Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die zuständige Behörde.
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