Umziehen in Hannover
Alle Infos und Hilfe, wie Sie die Behördengänge dazu in Hannover erledigen.
Umzug: die neue Wohnung anmelden oder ummelden, auch innerhalb des Orts, und wenn nötig das Auto ummelden.
Die 4 Schritte
- Schritt 1Bei einem Zuzug aus DeutschlandBei einem Zuzug aus dem Ausland
Wohnung anmelden
Das müssen Sie tun:
- Melden Sie sich nach dem Einzug an (die Frist steht unter „Mehr Infos“).
- Lassen Sie sich von Ihrem Vermieter die Wohnungsgeberbestätigung geben.
- Halten Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass bereit.
Alle Infos: Wohnung anmelden in Hannover
Mehr Infos
- Kosten
Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
- Fristen
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
- Dauer
Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.
- Voraussetzungen
nicht angegeben
- Unterlagen
- Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
- Wohnungsgeberbestätigung
- Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
- aus dem Ausland zugezogenen Personen:
- die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
- betreuten Personen:
- schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
- Personen, die nicht selbst erscheinen können:
- schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
- Ablauf
nicht angegeben
- Wo
- 32.11.1 - Bürgeramt BemerodeBemeroder Rathausplatz 1, 30539 HannoverTelefon: +49 511 168-32000E-Mail: buergeramt-bemerode@hannover-stadt.de
- 32.11.2 - Bürgeramt DöhrenPeiner Str. 9, 30519 HannoverTelefon: +49 511 168-32000E-Mail: buergeramt-doehren@hannover-stadt.de
- 32.11.3 - Bürgeramt HerrenhausenMeldaustr. 25-27, 30419 HannoverTelefon: +49 511 168-32000E-Mail: Buergeramt-Herrenhausen@Hannover-Stadt.de
Weitere Stellen (6)
- 32.11.4 - Bürgeramt LindenLindener Marktplatz 1, 30449 HannoverTelefon: +49 511 168-32000E-Mail: buergeramt-linden@hannover-stadt.de
- 32.11.5 - Bürgeramt AegiAegidientorplatz 1, 30159 HannoverTelefon: +49 511 168-32000E-Mail: buergeramt-aegi@hannover-stadt.de
- 32.11.6 - Bürgeramt Podbi-ParkLister Str. 10, 30163 HannoverTelefon: +49 511 168-32000E-Mail: Buergeramt-Podbipark@Hannover-Stadt.de
- 32.11.7 - Bürgeramt RicklingenAnne-Stache-Allee 7, 30459 HannoverTelefon: +49 511 168-32000E-Mail: Buergeramt-Ricklingen@Hannover-Stadt.de
- 32.11.8 - Bürgeramt SahlkampElmstr. 15, 30657 HannoverTelefon: +49 511 168-32000E-Mail: Buergeramt-Sahlkamp@Hannover-Stadt.de
- 32.11.9 - Bürgeramt SchützenplatzAm Schützenplatz 1, 30169 HannoverTelefon: +49 511 168-32000E-Mail: buergeramt-schuetzenplatz@hannover-stadt.de
Quelle: service.niedersachsen.de · Stand 02.10.2026
- Schritt 2Bei einem Umzug innerhalb Hannovers
Umzug in der Stadt melden
Das müssen Sie tun:
- Melden Sie sich nach dem Umzug um (die Frist steht unter „Mehr Infos“).
- Bringen Sie die Wohnungsgeberbestätigung Ihres Vermieters mit.
- Auch die Adresse in Ihrem Personalausweis muss geändert werden.
Mehr Infos
- Fristen
Die Ummeldung muss innerhalb von 2 Wochen erfolgen.
- Dauer
nicht angegeben
- Voraussetzungen
nicht angegeben
- Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung
- ggf. Meldeschein
- Ablauf
nicht angegeben
- Wo
- 32.11.1 - Bürgeramt BemerodeBemeroder Rathausplatz 1, 30539 HannoverTelefon: +49 511 168-32000E-Mail: buergeramt-bemerode@hannover-stadt.de
- 32.11.2 - Bürgeramt DöhrenPeiner Str. 9, 30519 HannoverTelefon: +49 511 168-32000E-Mail: buergeramt-doehren@hannover-stadt.de
- 32.11.3 - Bürgeramt HerrenhausenMeldaustr. 25-27, 30419 HannoverTelefon: +49 511 168-32000E-Mail: Buergeramt-Herrenhausen@Hannover-Stadt.de
Weitere Stellen (6)
- 32.11.4 - Bürgeramt LindenLindener Marktplatz 1, 30449 HannoverTelefon: +49 511 168-32000E-Mail: buergeramt-linden@hannover-stadt.de
- 32.11.5 - Bürgeramt AegiAegidientorplatz 1, 30159 HannoverTelefon: +49 511 168-32000E-Mail: buergeramt-aegi@hannover-stadt.de
- 32.11.6 - Bürgeramt Podbi-ParkLister Str. 10, 30163 HannoverTelefon: +49 511 168-32000E-Mail: Buergeramt-Podbipark@Hannover-Stadt.de
- 32.11.7 - Bürgeramt RicklingenAnne-Stache-Allee 7, 30459 HannoverTelefon: +49 511 168-32000E-Mail: Buergeramt-Ricklingen@Hannover-Stadt.de
- 32.11.8 - Bürgeramt SahlkampElmstr. 15, 30657 HannoverTelefon: +49 511 168-32000E-Mail: Buergeramt-Sahlkamp@Hannover-Stadt.de
- 32.11.9 - Bürgeramt SchützenplatzAm Schützenplatz 1, 30169 HannoverTelefon: +49 511 168-32000E-Mail: buergeramt-schuetzenplatz@hannover-stadt.de
Quelle: service.niedersachsen.de · Stand 02.10.2026
- Schritt 3Nur mit Auto oder Motorrad
Neue Adresse in den Fahrzeugschein eintragen lassen
Das müssen Sie tun:
- Lassen Sie die Adresse ändern, nachdem Sie sich umgemeldet haben.
- Bringen Sie Ihren Ausweis und den Fahrzeugschein mit.
Alle Infos: Neue Adresse in den Fahrzeugschein eintragen lassen in Hannover
Mehr Infos
- Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
- Fristen
Die Änderung muss schnellstmöglich erfolgen.
- Dauer
nicht angegeben
- Voraussetzungen
- bereits erfolgte Wohnsitz Anmeldung bzw. Wohnsitz Ummeldung
- Unterlagen
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
- Alternativ:
- eine Bescheinigung, wonach das Hauptzollamt auf die Einzugsermächtigung verzichtet oder
- der Nachweis der Steuerbefreiung
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
- Ablauf
Die Änderung muss von der Halterin/vom Halter des Fahrzeugs oder durch eine bevollmächtigte Person gemeldet werden.
- Wo
- 32.13 - KraftfahrzeugzulassungsbehördeAm Schützenplatz 1, 30169 HannoverE-Mail: Kfz-Zulassungsbehoerde@Hannover-Stadt.deDas Amt ist Montag: 07:30 - 15:00 Uhr, Dienstag: 07:30 - 17:00 Uhr, Mittwoch: 07:30 - 13:00 Uhr, Donnerstag: 07:30 - 16:00 Uhr sowie Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr erreichbar.
Quelle: service.niedersachsen.de · Stand 02.10.2026
- Schritt 4Nur mit Auto oder Motorrad
Auto ummelden
Das müssen Sie tun:
- Melden Sie zuerst Ihre neue Wohnung an: Das Auto ummelden geht erst danach.
- Ihr bisheriges Kennzeichen können Sie behalten oder ein neues beantragen.
- Bringen Sie Ihren Ausweis mit Meldebestätigung, den Fahrzeugschein und den Bericht der letzten Hauptuntersuchung mit (alles Weitere unter „Mehr Infos“).
Mehr Infos
- Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
- Fristen
Die Ummeldung Ihres Fahrzeugs muss umgehend erfolgen.
- Dauer
nicht angegeben
- Voraussetzungen
- bereits erfolgte Wohnsitz Anmeldung bzw. Wohnsitz Ummeldung
- Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung – maximal 3 Monate alt
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- bei Ummeldung mit Zuteilung eines neuen Kennzeichens: Zulassungsbescheinigung Teil II
- gültiger Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU)
- bisherige/-s Kennzeichen
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
- Alternativ:
- Bescheinigung, nach der das Hauptzollamt auf den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer verzichtet oder
- Nachweis der Steuerbefreiung
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. In den meisten Fällen können Sie die Versicherungsbestätigung telefonisch bei Ihrer Versicherung anfordern.
- Ablauf
Sind Sie bereits im Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II und ist darin noch Platz für die Eintragung, wird die Änderung ebenda vorgenommen. Falls Sie noch einen Fahrzeugbrief haben, wird eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt. Sie erhalten in jedem Fall eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I. Eine Eintragung in der der Zulassungsbescheinigung Teil II erfolgt nur bei Kennzeichenwechsel und „alte“ Fahrzeugbriefe und Fahrzeugscheine können beibehalten werden. Es muss kein Umtausch auf Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II erfolgen.
- Wo
- Stadt HannoverPlatz der Menschenrechte 1, 30169 HannoverTelefon: 0511 168-0E-Mail: serviceportal@hannover-stadt.de
Quelle: service.niedersachsen.de · Stand 02.10.2026
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Ob Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die zuständige Behörde.
Ihr Plan für Ihren Fall
Adler stellt nur die nötigen Rückfragen und zeigt dann die Schritte, die für Sie gelten.
Mit Adler Schritt für Schritt erledigenWeitere Behördengänge in Hannover
- Heiraten
- Abmelden beim Umzug ins Ausland
- Alten Führerschein umtauschen
- Aus der Kirche austreten
- Beim Standesamt anmelden
- Bewohnerparkausweis beantragen
- Bewohnerparkausweis verlängern
- Eheurkunde bestellen
- Elterngeld beantragen
- Führerschein aus der EU umschreiben
- Führerschein machen
- Führerschein mit 17 (begleitetes Fahren)
- Führerschein von außerhalb der EU umschreiben
- Geburt beim Standesamt anzeigen
- Geburtsurkunde beantragen
- Gewerbe anmelden
- Internationalen Führerschein beantragen
- Meldebescheinigung beantragen
- Nebenwohnung abmelden
- Neue Adresse in den Fahrzeugschein eintragen lassen
- Personalausweis beantragen
- Reisepass beantragen
- Steuerklasse ändern
- Wohnung anmelden