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Umziehen in Hannover

Alle Infos und Hilfe, wie Sie die Behördengänge dazu in Hannover erledigen.

Umzug: die neue Wohnung anmelden oder ummelden, auch innerhalb des Orts, und wenn nötig das Auto ummelden.

Mit Adler Schritt für Schritt erledigen

Die 4 Schritte

  1. Schritt 1Bei einem Zuzug aus DeutschlandBei einem Zuzug aus dem Ausland

    Wohnung anmelden

    Das müssen Sie tun:

    1. Melden Sie sich nach dem Einzug an (die Frist steht unter „Mehr Infos“).
    2. Lassen Sie sich von Ihrem Vermieter die Wohnungsgeberbestätigung geben.
    3. Halten Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass bereit.

    Alle Infos: Wohnung anmelden in Hannover

    Mehr Infos
    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

    Fristen

    Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.

    Dauer

    Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.

    Voraussetzungen

    nicht angegeben

    Unterlagen
    • Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
    • Wohnungsgeberbestätigung
    • Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
    • aus dem Ausland zugezogenen Personen:
    • die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
    • betreuten Personen:
    • schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
    • Personen, die nicht selbst erscheinen können:
    • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
    Ablauf

    nicht angegeben

    Wo
    Weitere Stellen (6)

    Quelle: service.niedersachsen.de · Stand 02.10.2026

  2. Schritt 2Bei einem Umzug innerhalb Hannovers

    Umzug in der Stadt melden

    Das müssen Sie tun:

    1. Melden Sie sich nach dem Umzug um (die Frist steht unter „Mehr Infos“).
    2. Bringen Sie die Wohnungsgeberbestätigung Ihres Vermieters mit.
    3. Auch die Adresse in Ihrem Personalausweis muss geändert werden.
    Mehr Infos
    Fristen

    Die Ummeldung muss innerhalb von 2 Wochen erfolgen.

    Dauer

    nicht angegeben

    Voraussetzungen

    nicht angegeben

    Unterlagen
    • Wohnungsgeberbestätigung
    • ggf. Meldeschein
    Ablauf

    nicht angegeben

    Wo
    Weitere Stellen (6)

    Quelle: service.niedersachsen.de · Stand 02.10.2026

  3. Schritt 3Nur mit Auto oder Motorrad

    Neue Adresse in den Fahrzeugschein eintragen lassen

    Das müssen Sie tun:

    1. Lassen Sie die Adresse ändern, nachdem Sie sich umgemeldet haben.
    2. Bringen Sie Ihren Ausweis und den Fahrzeugschein mit.

    Alle Infos: Neue Adresse in den Fahrzeugschein eintragen lassen in Hannover

    Mehr Infos
    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Die Änderung muss schnellstmöglich erfolgen.

    Dauer

    nicht angegeben

    Voraussetzungen
    • bereits erfolgte Wohnsitz Anmeldung bzw. Wohnsitz Ummeldung
    Unterlagen
    • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
    • Zulassungsbescheinigung Teil I
    • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
    • Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
    • Alternativ:
    • eine Bescheinigung, wonach das Hauptzollamt auf die Einzugsermächtigung verzichtet oder
    • der Nachweis der Steuerbefreiung

    bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

    • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

    bei Firmen zusätzlich:

    • Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
    • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
    Ablauf

    Die Änderung muss von der Halterin/vom Halter des Fahrzeugs oder durch eine bevollmächtigte Person gemeldet werden.

    Wo
    • 32.13 - KraftfahrzeugzulassungsbehördeAm Schützenplatz 1, 30169 HannoverE-Mail: Kfz-Zulassungsbehoerde@Hannover-Stadt.deDas Amt ist Montag: 07:30 - 15:00 Uhr, Dienstag: 07:30 - 17:00 Uhr, Mittwoch: 07:30 - 13:00 Uhr, Donnerstag: 07:30 - 16:00 Uhr sowie Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr erreichbar.

    Quelle: service.niedersachsen.de · Stand 02.10.2026

  4. Schritt 4Nur mit Auto oder Motorrad

    Auto ummelden

    Das müssen Sie tun:

    1. Melden Sie zuerst Ihre neue Wohnung an: Das Auto ummelden geht erst danach.
    2. Ihr bisheriges Kennzeichen können Sie behalten oder ein neues beantragen.
    3. Bringen Sie Ihren Ausweis mit Meldebestätigung, den Fahrzeugschein und den Bericht der letzten Hauptuntersuchung mit (alles Weitere unter „Mehr Infos“).
    Mehr Infos
    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Die Ummeldung Ihres Fahrzeugs muss umgehend erfolgen.

    Dauer

    nicht angegeben

    Voraussetzungen
    • bereits erfolgte Wohnsitz Anmeldung bzw. Wohnsitz Ummeldung
    Unterlagen
    • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung – maximal 3 Monate alt
    • Zulassungsbescheinigung Teil I
    • bei Ummeldung mit Zuteilung eines neuen Kennzeichens: Zulassungsbescheinigung Teil II
    • gültiger Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU)
    • bisherige/-s Kennzeichen
    • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
    • gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen
    • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
    • Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
    • Alternativ:
    • Bescheinigung, nach der das Hauptzollamt auf den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer verzichtet oder
    • Nachweis der Steuerbefreiung

    bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

    • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

    bei Firmen zusätzlich:

    • Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
    • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht

    Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. In den meisten Fällen können Sie die Versicherungsbestätigung telefonisch bei Ihrer Versicherung anfordern.

    Ablauf

    Sind Sie bereits im Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II und ist darin noch Platz für die Eintragung, wird die Änderung ebenda vorgenommen. Falls Sie noch einen Fahrzeugbrief haben, wird eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt. Sie erhalten in jedem Fall eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I. Eine Eintragung in der der Zulassungsbescheinigung Teil II erfolgt nur bei Kennzeichenwechsel und „alte“ Fahrzeugbriefe und Fahrzeugscheine können beibehalten werden. Es muss kein Umtausch auf Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II erfolgen.

    Wo

    Quelle: service.niedersachsen.de · Stand 02.10.2026

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Ob Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die zuständige Behörde.

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Adler stellt nur die nötigen Rückfragen und zeigt dann die Schritte, die für Sie gelten.

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