Führerschein machen in Hannover
Alle Infos und Hilfe, wie Sie das in Hannover erledigen: zuständige Stellen, Unterlagen, Kosten, Fristen, Online-Dienste und Formulare.
Mehr Infos
Worum es geht
Die Fahrerlaubnis ist durch den Führerschein nachzuweisen. Dieser ist nötig, um in Deutschland ein Kraftfahrzeug zu führen.
Kosten
Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.
Fristen
Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis sollte spätestens mit Beginn der Fahrschulausbildung gestellt werden.
Dauer
nicht angegeben
Voraussetzungen
- Nachweis eines ordentlichen Wohnsitzes im Inland
- Erreichen des erforderlichen Mindestalters für die angestrebte Fahrerlaubnisklasse
- Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
- erfolgreich bestandene theoretische und praktische Prüfung nach Durchlaufen einer Fahrschulausbildung
- Beherrschung der Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr oder
- Erste-Hilfe-Nachweis
- Nachweis, dass keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse vorhanden ist
Detaillierte Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und des Kraftfahrt-Bundeamtes (KBA).
Unterlagen
- Kopie des Personalausweises
- ggf. Kopie des Führerscheines (bei Erweiterungen)
- original Unterschrift auf bestimmtem Vordruck
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Eignungsnachweise
- für Klasse AM, A1, A2, A, L, T, B, BE, Abe (Klasse A beschränkt):
- Erste-Hilfe-Nachweis
- Sehtest
- für Klasse C1, C1E, C und CE:
- Erste-Hilfe-Nachweis
- augenärztliches Gutachten
- ärztliches Gutachten
- für Klasse D1, D1E, D und DE:
- Erste-Hilfe-Nachweis
- augenärztliches Gutachten
- ärztliches Gutachten
- Gutachten über besondere Anforderungen
- Führungszeugnis der Belegart "0"
Ablauf
Sie stellen einen Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis. Die zuständige Stelle ermittelt, ob Bedenken gegen Ihre Eignung bestehen. Dies benötigt eine gewisse Zeit, weshalb der Antrag spätestens mit Beginn der Fahrschulausbildung gestellt werden sollte. Erst nach der Überprüfung der antragstellenden Person kann der Prüfauftrag erteilt werden.
Der Antrag verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist. Die Aushändigung der Fahrerlaubnis erfolgt in der Regel mit Bestehen der Fahrprüfung.
Zuständige Stellen
- 32.11.1 - Bürgeramt BemerodeBemeroder Rathausplatz 1, 30539 HannoverTelefon: +49 511 168-32000E-Mail: buergeramt-bemerode@hannover-stadt.de
- 32.11.2 - Bürgeramt DöhrenPeiner Str. 9, 30519 HannoverTelefon: +49 511 168-32000E-Mail: buergeramt-doehren@hannover-stadt.de
- 32.11.3 - Bürgeramt HerrenhausenMeldaustr. 25-27, 30419 HannoverTelefon: +49 511 168-32000E-Mail: Buergeramt-Herrenhausen@Hannover-Stadt.de
Weitere Stellen (7)
- 32.11.4 - Bürgeramt LindenLindener Marktplatz 1, 30449 HannoverTelefon: +49 511 168-32000E-Mail: buergeramt-linden@hannover-stadt.de
- 32.11.5 - Bürgeramt AegiAegidientorplatz 1, 30159 HannoverTelefon: +49 511 168-32000E-Mail: buergeramt-aegi@hannover-stadt.de
- 32.11.6 - Bürgeramt Podbi-ParkLister Str. 10, 30163 HannoverTelefon: +49 511 168-32000E-Mail: Buergeramt-Podbipark@Hannover-Stadt.de
- 32.11.7 - Bürgeramt RicklingenAnne-Stache-Allee 7, 30459 HannoverTelefon: +49 511 168-32000E-Mail: Buergeramt-Ricklingen@Hannover-Stadt.de
- 32.11.8 - Bürgeramt SahlkampElmstr. 15, 30657 HannoverTelefon: +49 511 168-32000E-Mail: Buergeramt-Sahlkamp@Hannover-Stadt.de
- 32.11.9 - Bürgeramt SchützenplatzAm Schützenplatz 1, 30169 HannoverTelefon: +49 511 168-32000E-Mail: buergeramt-schuetzenplatz@hannover-stadt.de
- 32.12 - FahrerlaubnisbehördeAm Schützenplatz 1, 30169 HannoverE-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@hannover-stadt.deDas Amt ist Montag 08:00 - 15:00 Uhr, Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr, Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr, Donnerstag 08:00 - 15:00 Uhr und Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr nur nach vorheriger Terminvereinbarung erreichbar.
Formulare
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (Anlage 6 Nr. 2.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (Anlage 6 Nr. 2.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung)
- Sehtest-Bescheinigung gemäß § 12 Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung zum Erwerb der Klassen A, A1, B, BE, M, S, L oder T
- Sehtest-Bescheinigung gemäß § 12 Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung zum Erwerb der Klassen A, A1, B, BE, M, S, L oder T
- Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens (Anlage 6 Nr. 2.2 der Fahrerlaubnis-Verordnung)
- Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens (Anlage 6 Nr. 2.2 der Fahrerlaubnis-Verordnung)
Quelle: service.niedersachsen.de · Stand 02.10.2026
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Ob Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die zuständige Behörde.
Weitere Behördengänge in Hannover
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