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Führerschein machen in Hannover

Alle Infos und Hilfe, wie Sie das in Hannover erledigen: zuständige Stellen, Unterlagen, Kosten, Fristen, Online-Dienste und Formulare.

Mit Adler Schritt für Schritt erledigen

Das müssen Sie tun:

  1. Stellen Sie den Antrag spätestens, wenn Sie mit der Fahrschule beginnen: Die Prüfung, ob Sie geeignet sind, braucht Zeit.
  2. Für den Antrag brauchen Sie Ihren Ausweis, ein biometrisches Passfoto, einen Sehtest und den Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs.

Mehr Infos

Worum es geht

Die Fahrerlaubnis ist durch den Führerschein nachzuweisen. Dieser ist nötig, um in Deutschland ein Kraftfahrzeug zu führen.

Kosten

Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.

Fristen

Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis sollte spätestens mit Beginn der Fahrschulausbildung gestellt werden.

Dauer

nicht angegeben

Voraussetzungen

  • Nachweis eines ordentlichen Wohnsitzes im Inland
  • Erreichen des erforderlichen Mindestalters für die angestrebte Fahrerlaubnisklasse
  • Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
  • erfolgreich bestandene theoretische und praktische Prüfung nach Durchlaufen einer Fahrschulausbildung
  • Beherrschung der Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr oder
  • Erste-Hilfe-Nachweis
  • Nachweis, dass keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse vorhanden ist

Detaillierte Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und des Kraftfahrt-Bundeamtes (KBA).

Unterlagen

  • Kopie des Personalausweises
  • ggf. Kopie des Führerscheines (bei Erweiterungen)
  • original Unterschrift auf bestimmtem Vordruck
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • Eignungsnachweise
  • für Klasse AM, A1, A2, A, L, T, B, BE, Abe (Klasse A beschränkt):
  • Erste-Hilfe-Nachweis
  • Sehtest
  • für Klasse C1, C1E, C und CE:
  • Erste-Hilfe-Nachweis
  • augenärztliches Gutachten
  • ärztliches Gutachten
  • für Klasse D1, D1E, D und DE:
  • Erste-Hilfe-Nachweis
  • augenärztliches Gutachten
  • ärztliches Gutachten
  • Gutachten über besondere Anforderungen
  • Führungszeugnis der Belegart "0"

Ablauf

Sie stellen einen Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis. Die zuständige Stelle ermittelt, ob Bedenken gegen Ihre Eignung bestehen. Dies benötigt eine gewisse Zeit, weshalb der Antrag spätestens mit Beginn der Fahrschulausbildung gestellt werden sollte. Erst nach der Überprüfung der antragstellenden Person kann der Prüfauftrag erteilt werden.

Der Antrag verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist. Die Aushändigung der Fahrerlaubnis erfolgt in der Regel mit Bestehen der Fahrprüfung.

Zuständige Stellen

Weitere Stellen (7)

Quelle: service.niedersachsen.de · Stand 02.10.2026

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Ob Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die zuständige Behörde.

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Adler stellt nur die nötigen Rückfragen und zeigt dann die Schritte, die für Sie gelten.

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