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Geburt beim Standesamt anzeigen in Hannover

Alle Infos und Hilfe, wie Sie das in Hannover erledigen: zuständige Stelle, Unterlagen, Kosten und Fristen.

Mit Adler Schritt für Schritt erledigen

Das müssen Sie tun:

  1. Kommt Ihr Kind im Krankenhaus oder Geburtshaus zur Welt, meldet die Einrichtung die Geburt dem Standesamt.
  2. Bei einer Geburt zu Hause melden Sie sie selbst beim Standesamt (die Frist steht unter „Mehr Infos“).
  3. Halten Sie Ihre Ausweise und Urkunden bereit, als verheiratete Eltern auch die Eheurkunde.

Mehr Infos

Worum es geht

Sofern Sie ein Kind geboren haben, müssen Sie es unter Umständen bei Ihrem zuständigen Standesamt anzeigen.

Kosten

Die Anzeige einer Geburt beim Standesamt ist gebührenfrei.

Fristen

Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche der zuständigen Stelle anzuzeigen.

Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.

Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.

Dauer

Sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird die Geburt in der Regel innerhalb weniger Tage beim Standesamt beurkundet.

Voraussetzungen

  • Die Geburt hat stattgefunden.
  • Die Geburt wird beim zuständigen Standesamt angezeigt.
  • Die Anzeige erfolgt durch eine Person oder Einrichtung, die zur Anzeige verpflichtet ist.

Unterlagen

  • bei miteinander verheirateten Eltern
  • Geburtsurkunden
  • Eheurkunde oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister,
  • bei nicht miteinander verheirateten Eltern
  • Geburtsurkunde der Mutter
  • falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
  • Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
  • Geburtsurkunde des Vaters
  • ggf. die Sorgeerklärungen
  • Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
  • eine von einer Ärztin/einem Arzt oder einer Hebamme/einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt anwesend waren.

Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe bereits aufgelöst ist.

Ablauf

Die Geburt wird beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt.

  • Erfolgt die Geburt in einem Krankenhaus oder einer anderen Geburtshilfeeinrichtung, übernimmt diese in der Regel die Anzeige.
  • Erforderliche Unterlagen werden beim Standesamt eingereicht.
  • Das Standesamt prüft die Angaben und die eingereichten Unterlagen.
  • Sofern erforderlich, fordert das Standesamt weitere Angaben oder Unterlagen an.
  • Je nach Einzelfall kann hierfür ein persönlicher Termin erforderlich sein.
  • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird die Geburt im Geburtenregister beurkundet.

Zuständige Stelle

Quelle: service.niedersachsen.de · Stand 02.10.2026

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Ob Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die zuständige Behörde.

Ihr Plan für Ihren Fall

Adler stellt nur die nötigen Rückfragen und zeigt dann die Schritte, die für Sie gelten.

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