Geburt beim Standesamt anzeigen in Hannover
Alle Infos und Hilfe, wie Sie das in Hannover erledigen: zuständige Stelle, Unterlagen, Kosten und Fristen.
Mehr Infos
Worum es geht
Sofern Sie ein Kind geboren haben, müssen Sie es unter Umständen bei Ihrem zuständigen Standesamt anzeigen.
Kosten
Die Anzeige einer Geburt beim Standesamt ist gebührenfrei.
Fristen
Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche der zuständigen Stelle anzuzeigen.
Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
Dauer
Sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird die Geburt in der Regel innerhalb weniger Tage beim Standesamt beurkundet.
Voraussetzungen
- Die Geburt hat stattgefunden.
- Die Geburt wird beim zuständigen Standesamt angezeigt.
- Die Anzeige erfolgt durch eine Person oder Einrichtung, die zur Anzeige verpflichtet ist.
Unterlagen
- bei miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunden
- Eheurkunde oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister,
- bei nicht miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunde der Mutter
- falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
- Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
- Geburtsurkunde des Vaters
- ggf. die Sorgeerklärungen
- Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
- eine von einer Ärztin/einem Arzt oder einer Hebamme/einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt anwesend waren.
Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe bereits aufgelöst ist.
Ablauf
Die Geburt wird beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt.
- Erfolgt die Geburt in einem Krankenhaus oder einer anderen Geburtshilfeeinrichtung, übernimmt diese in der Regel die Anzeige.
- Erforderliche Unterlagen werden beim Standesamt eingereicht.
- Das Standesamt prüft die Angaben und die eingereichten Unterlagen.
- Sofern erforderlich, fordert das Standesamt weitere Angaben oder Unterlagen an.
- Je nach Einzelfall kann hierfür ein persönlicher Termin erforderlich sein.
- Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird die Geburt im Geburtenregister beurkundet.
Zuständige Stelle
- 32.31.3 - Beurkundung Geburten und SterbefälleSchützenplatz 1, 30169 HannoverTelefon: +49 511 168-41295E-Mail: 32.31.3@hannover-stadt.de
Quelle: service.niedersachsen.de · Stand 02.10.2026
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Ob Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die zuständige Behörde.
Weitere Behördengänge in Hannover
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