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Führerschein von außerhalb der EU umschreiben in Hannover

Alle Infos und Hilfe, wie Sie das in Hannover erledigen: zuständige Stelle, Unterlagen, Kosten, Fristen, Online-Dienst und Formulare.

Mit Adler Schritt für Schritt erledigen

Das müssen Sie tun:

  1. Mit einem Führerschein von außerhalb der EU dürfen Sie nach dem Umzug nach Deutschland nur eine begrenzte Zeit fahren. Lassen Sie ihn rechtzeitig umschreiben.
  2. Bringen Sie Ihren Ausweis, eine Meldebescheinigung, ein biometrisches Passfoto und Ihren Führerschein mit, falls nötig mit amtlicher Übersetzung.
  3. Was Sie sonst brauchen, hängt von der Führerscheinklasse und dem Land ab, das ihn ausgestellt hat. Fragen Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde nach (siehe „Mehr Infos“).

Mehr Infos

Worum es geht

Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis dürfen im Umfang ihrer

Berechtigung im Inland für die Dauer von 6 Monaten Kraftfahrzeuge führen, wenn

sie einen orden

Kosten

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fristen

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Dauer

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Unterlagen

  • Antragsformular (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)
  • Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Vertriebenenausweis)
  • Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt
  • ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
  • ausländischer Führerschein, ggf. mit amtlicher Übersetzung
  • Nachweis, dass der ausländische Führerschein gültig ist

Alle weiteren Antragsunterlagen richten sich nach der umzustellenden Fahrerlaubnisklasse und nach dem Staat, welcher die Fahrerlaubnis erteilt hat. Genauere Auskünfte erteilt Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Ablauf

nicht angegeben

Zuständige Stelle

  • 32.12 - FahrerlaubnisbehördeAm Schützenplatz 1, 30169 HannoverE-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@hannover-stadt.deDas Amt ist Montag 08:00 - 15:00 Uhr, Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr, Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr, Donnerstag 08:00 - 15:00 Uhr und Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr nur nach vorheriger Terminvereinbarung erreichbar.

Quelle: service.niedersachsen.de · Stand 02.10.2026

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Ob Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die zuständige Behörde.

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