Steuerklasse ändern in Hannover
Alle Infos und Hilfe, wie Sie das in Hannover erledigen: Unterlagen, Kosten, Fristen, Online-Dienst und Formular.
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Worum es geht
Sie wollen die bei Heirat automatisch erteilte Steuerklassenkombination IV/IV nicht beibehalten? Dann können Sie und Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann bei Ihrem zuständigen Wohnsitzfinanzamt einen Antrag auf Steuerklassenänderung stellen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Fristen
Der Steuerklassenwechsel auf Antrag kann nur mit Wirkung vom Beginn des auf die Antragstellung folgenden Monats vorgenommen werden.
Die Änderung der automatisiert gebildeten Steuerklassen IV bei Heirat ist aber bereits ab dem ersten Tag des Monats der Eheschließung möglich.
Wenn Sie wollen, dass Ihr Antrag auf Änderung der Steuerklassen oder Anwendung des Faktorverfahrens bei Steuerklasse IV im laufenden Kalenderjahr wirksam wird, müssen Sie ihn bis zum 30.11. des laufenden Jahres stellen.
Dauer
Der automatische Wechsel zur Steuerklasse IV für beide Ehegatten wird ab dem Tag der Eheschließung wirksam.
Dies gilt jedoch nicht, wenn die Ehe im Ausland geschlossen worden ist.
Voraussetzungen
- Sie und Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Das bedeutet, dass Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland liegt.
- Sie und Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann leben nicht dauernd getrennt.
Unterlagen
Bei Eheschließung in Deutschland müssen Sie keine Unterlagen einreichen. Die Informationen der Heirat liegen beim Standesamt (Meldebehörde) vor.
Bei Eheschließung im Ausland müssen Sie die ordnungsgemäß ausgestellte ausländische Heiratsurkunde einreichen.
Ablauf
Möchten Sie die bei Heirat automatisch vergebene Steuerklasse IV nicht beibehalten, können Sie und Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann einen "Antrag auf Änderung der Steuerklasse" stellen:
Sie können den Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Eheleuten und die Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) online über "Mein ELSTER" (s. Link unten) an das Finanzamt übermitteln. ELSTER ist ein barrierefreier und plattformunabhängiger Zugang zu den elektronischen Diensten der Steuerverwaltung.
Für die elektronische authentifizierte Übermittlung benötigen Sie einmalig ein Zertifikat. Dieses erhalten Sie im Anschluss an Ihre Registrierung auf ELSTER. Bitte beachten Sie, dass der Registrierungsvorgang bis zu 2 Wochen dauern kann. Eine Unterschrift ist mit dem Zertifikat nicht notwendig.
Nach der einmaligen Registrierung können Sie dann den „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten“ elektronisch stellen und versenden.
Wählen Sie das Papierformular, so suchen Sie im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung elektronisch im Bereich "Steuerformulare" unter "Lohnsteuer (Arbeitnehmer)" das passende Antragsformular aus:
- Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den ELStAM mit der Anlage Steuerklassenwechsel und/oder der Anlage elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) wenn Sie beziehungsweise Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann die Sperrung des Arbeitgeberabrufs wünschen
- Füllen Sie den Antrag am elektronischen Endgerät oder ausgedruckt handschriftlich aus
- Anträge in Papierform müssen Sie und Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann eigenhändig unterschreiben
- Schicken Sie den Antrag per Post an Ihr örtlich zuständiges Finanzamt
Quelle: service.niedersachsen.de · Stand 02.10.2026
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Ob Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die zuständige Behörde.
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