Heiraten in Hannover
Alle Infos und Hilfe, wie Sie die Behördengänge dazu in Hannover erledigen.
Von der Anmeldung beim Standesamt bis zur Eheurkunde.
Die 6 Schritte
- Schritt 1
Beim Standesamt anmelden
Das müssen Sie tun:
- Gehen Sie zusammen zum Standesamt an Ihrem Wohnort und melden Sie die Heirat persönlich an.
Alle Infos: Beim Standesamt anmelden in Hannover
Mehr Infos
- Kosten
Für die Prüfung der Ehevoraussetzungen im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung fällt ein Grundbetrag in Höhe von 75 Euro an.
Dieser Betrag kann sich weiter erhöhen.
- Je ausländisches Recht, dass nach Artikel 13 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche zu beachten ist, zuzüglich 50 Euro
- Bei Überprüfung einer ausländischen Entscheidung in Ehe- oder Lebenspartnerschaftssachen durch das Standesamt, wenn es einer Feststellung der Landesjustizverwaltung nicht bedarf, zuzüglich 50 Euro
- bei Aufnahme eines Antrags auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen an die Landesjustizverwaltung, zuzüglich 50 Euro
- bei Vorprüfung einer Entscheidung in Ehe- oder Lebenspartnerschaftssachen zur Vorlage eines Antrags auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses, wenn es einer Feststellung der Landesjustizverwaltung nicht bedarf, zuzüglich 50 Euro.
Auskunft gibt Ihnen gerne Ihr für die Anmeldung zuständiges Standesamt.
Im Zusammenhang mit der Eheschließung können ggf. weitere Kosten anfallen, z.B. wenn die Eheschließung außerhalb der Diensträume des Standesamtes, an einem sog. externen Trauort, und/oder außerhalb der üblichen Dienstzeiten des Standesamtes stattfindet.
Auskunft gibt Ihnen gerne das Standesamt, welches die Eheschließung vornimmt.
- Fristen
Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.
- Dauer
Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Prüfungsaufwand im Einzelfall.
- Voraussetzungen
Eine Eheschließung können anmelden:
- volljährige Personen
Weitere Voraussetzungen:
- Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.
- Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
- Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
- Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäischen Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
- Unterlagen
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
Wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:
- aktueller beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes.
Wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:
- aktuelle Geburtsurkunde
Wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:
- Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
- Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft.
Wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist:
- die Eheurkunde oder
- den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie
- die Sterbeurkunde des früheren Partners.
Erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:
- alle Heiratsurkunden
- alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
- eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer.
Wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:
- Geburtsurkunden der Kinder.
Bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:
- gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
- Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
- Geburtsurkunde
- Ehefähigkeitszeugnis
- Fremdsprachige Urkunden
Hinweise:
Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.
Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. Auskunft vorab gibt Ihnen gerne Ihr zuständiges Standesamt.
Weitere Unterlagen:
Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.
- Ablauf
Den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung müssen Sie persönlich bei Ihrem örtlichen Standesamt stellen.
- Um die Eheschließung anzumelden, suchen Sie in der Regel mit Ihrer/Ihrem Partnerin/Partner beziehungsweise Verlobten/Verlobter gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen.
- Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
- Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Die Mitteilung erfolgt entweder mündlich, schriftlich oder elektronisch.
- Wo
- 32.31.1 - EheschließungenAm Schützenplatz 1, 30169 HannoverTelefon: +49 511 168-42958E-Mail: 32.31.1@Hannover-Stadt.de
Quelle: service.niedersachsen.de · Stand 02.10.2026
- Schritt 2
Heiraten
Das müssen Sie tun:
- Kommen Sie beide persönlich zur Trauung und bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
- Heiraten Sie, solange Ihre Anmeldung gilt (wie lange, steht unter „Mehr Infos“). Danach müssen Sie die Heirat neu anmelden.
Mehr Infos
- Kosten
- Einzelfallabhängig, kann variieren.
- Die Kosten für die Eheschließung richten sich nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
- Fristen
Sechs Monate nach der Anmeldung der Eheschließung; ansonsten bedarf es ggf. einer erneuten Anmeldung der Eheschließung.
- Dauer
Die Dauer kann variieren. Wenden Sie sich bitte an das zuständige Standesamt.
- Voraussetzungen
- Die Eheschließenden müssen Ehemündig sein.
- Die Eheschließenden müssen Geschäftsfähigkeit (speziell natürlich Geschäftsfähig Ehegeschäftsfähig sein.
- Die Eheschließenden müssen persönlich Anwesend sein
- Der Ehe darf nach deutschem Recht, kein Ehehindernis, entgegenstehen.
- Anmeldung der beabsichtigten Eheschließung
- Sind seit der Anmeldung der Eheschließung mehr als sechs Monate vergangen, ohne dass die Ehe geschlossen wurde, so bedarf die Eheschließung erneut der Anmeldung.
- Unterlagen
- Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument)
- Ablauf
Vor der Eheschließung sind die Eheschließenden zu befragen, ob sich seit der Anmeldung der Eheschließung Änderungen in ihren die Ehevoraussetzungen betreffenden tatsächlichen Verhältnissen ergeben haben und ob sie einen Ehenamen bestimmen wollen.
Die Eheschließung soll in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form vorgenommen werden. Trauzeugen sind dabei nach deutschem Recht nicht mehr zwingend vorgeschrieben, können aber nach wie vor beteiligt werden.
Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde (Standesamt) gewidmeten (vorgeschrieben) Ort.
Die rechtmäßige Eheschließung setzt h die Geschäftsfähigkeit (speziell die natürliche Geschäftsfähigkeit und die Ehegeschäftsfähigkeit) der Eheschließenden voraus, welche durch das den Standesbeamten/das Standesamt geprüft wird. Die Erklärungen der Eheschließenden, die Ehe miteinander eingehen zu wollen, sind von der Standesbeamten/dem Standesbeamten im Anschluss an die Eheschließung in einer Niederschrift zu beurkunden. Die Niederschrift muss alle im Eheregister zu beurkundenden Angaben enthalten. Sie ist von den Ehegatten, den Zeugen und der Standesbeamten/dem Standesbeamten zu unterschreiben.
Eine Ehe gilt auch dann als geschlossen, wenn die Eheschließenden erklärt haben, die Ehe miteinander eingehen zu wollen.
Die Ehe wird dadurch geschlossen, dass die Eheschließenden persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit vor der Standesbeamtin/dem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen.
Im Rahmen der Eheschließung haben Sie die Möglichkeit einen Ehenamen zu bestimmen. Ebenfalls möglich ist die Bestimmung eines Begleitnamens zum Ehenamen.
- Wo
- 32.31.1 - EheschließungenAm Schützenplatz 1, 30169 HannoverTelefon: +49 511 168-42958E-Mail: 32.31.1@Hannover-Stadt.de
Quelle: service.niedersachsen.de · Stand 02.10.2026
- Schritt 3
Eheurkunde bestellen
Das müssen Sie tun:
- Bestellen Sie die Eheurkunde, online oder schriftlich.
- Halten Sie dafür Ihren Personalausweis oder Reisepass bereit.
Alle Infos: Eheurkunde bestellen in Hannover
Mehr Infos
- Kosten
In Niedersachsen richten sich die Gebühren nach der niedersächsischen Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung – AllGO) und können in anderen Bundesländern abweichen.
Für die Ausstellung einer Eheurkunde beträgt die Gebühr 20 Euro.
Wird die Ausstellung mehrerer Exemplare einer Eheurkunde beantragt, wird ab dem zweiten Exemplar eine auf die Hälfte verminderte Gebühr erhoben.
- Fristen
Die Frist für die Führung des Eheregisters durch das Standesamt von 80 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
- Dauer
Einzelfallabhängig
- Voraussetzungen
Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigt sind Sie unter folgenden Bedingungen:
- Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
- Sie sind die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht.
- Sie sind die Eltern der Ehegatten.
- Sie sind Kind der Ehegatten.
- Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, kann eine inländische Geburtsurkunde nur ausgestellt werden, wenn die Eheschließung vorher in Deutschland nachbeurkundet wurde. Die Nachbeurkundung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Informieren Sie sich ggf. beim Standesamt.
- Unterlagen
Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren),
- bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin,
- für andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses, beispielsweise ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder ein vollstreckbarer Titel.
- Ablauf
Sie können die Ausstellung einer Eheurkunde persönlich oder schriftlich beantragen.
Ausstellung einer Eheurkunde persönlich beantragen:
- Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
- Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.
- Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Ausstellung einer Eheurkunde schriftlich beantragen:
Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Eheurkunde auszufertigen.
Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Ihre Meldeanschrift
- Ort und Datum der Schließung der Ehe und gegebenenfalls Begründung der Lebenspartnerschaft
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- den Grund der Beantragung
- gegebenenfalls weitere Nachweise, zum Beispiel für das rechtliche Interesse
Legen Sie dem Schreiben eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid, sowie die Eheurkunde.
- Wo
- 32.31.2 - Urkundenservice und FolgebeurkundungenAm Schützenplatz 1, 30169 HannoverTelefon: +49 511 168-42974E-Mail: 32.31.2@Hannover-Stadt.de
- Formulare
- Anforderung einer Urkunde aus dem Eheregister (§ 62 Personenstandsgesetz) - (Niedersachsen - Stadt Aurich)
- Anforderung einer Urkunde aus dem Eheregister (§ 62 Personenstandsgesetz) - (Niedersachsen - Stadt Aurich)
- Anforderung einer Urkunde aus dem Eheregister (§ 62 Personenstandsgesetz) - (Niedersachsen)
- Anforderung einer Urkunde aus dem Eheregister (§ 62 Personenstandsgesetz) - (Niedersachsen)
Quelle: service.niedersachsen.de · Stand 02.10.2026
- Schritt 4Nur wenn sich Ihr Nachname ändert
Neuen Personalausweis beantragen
Das müssen Sie tun:
- Beantragen Sie den neuen Personalausweis bei Ihrer zuständigen Stelle (siehe „Mehr Infos“).
- Bringen Sie Ihren alten Ausweis und Ihre Eheurkunde mit.
- Das Passfoto muss digital sein: Lassen Sie es vorab in einem Fotostudio machen oder, wo angeboten, direkt vor Ort.
Alle Infos: Personalausweis beantragen in Hannover
Mehr Infos
- Kosten
- EUR 46 (10 Jahre gültig) für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
- EUR 27,60 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
- EUR 10 Euro (höchstens 3 Monate gültig) für den vorläufigen Personalausweis
- EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
- EUR 30,00 Zuschlag für Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland
Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
- Fristen
Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.
- Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
- Seit dem 1.Mai 2025 können Bürgerinnen und Bürger Personalausweise und Reisepässe nur noch mit digitalen Lichtbildern beantragen.
- Unterlagen
- Identitätsnachweis, zum Beispiel
- alter Personalausweis,
- gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
- aktuelles biometrisches zertifiziertes digitales Lichtbild
- gegebenenfalls Geburtsurkunde
- gegebenenfalls: Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
- Geburts-, Heirats-, Eheurkunde,
- Familienbuch
- Erklärung über die Namensführung
- bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- Ablauf
- Sie stellen den Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises. Das können Sie ausschließlich vor Ort im Bürgeramt machen.
- Das digitale Passfoto kann entweder vor Ort kostenpflichtig erstellt oder vorab in einem zertifizierten Fotostudio aufgenommen werden.
- Bei der Antragstellung erhalten Sie den PIN-Brief zur Aktivierung Ihrer Online-Ausweisfunktion (eID).
- Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei hergestellt.
- Holen Sie Ihren fertigen Personalausweis und das Sperrkennwort für die Online-Ausweisfunktion (eID) bei Ihrem Bürgeramt ab.
- Bei Antragsstellung kann ein Direktversand gewählt werden (Pilotphase). Wenn Sie den Direktversand für den Personalausweis gewählt haben, dann erhalten Sie eine E-Mail von der Deutschen Post mit dem voraussichtlichen Zustelltag. Die Sendung wird nur Ihnen persönlich an Ihrem Hauptwohnsitz übergeben. Es erfolgt nur ein Zustellversuch. Sie müssen sich mit einem gültigen Ausweisdokument (Reisepass) ausweisen, da Ihr bisheriges Dokument (Personalausweis) bei Antragsstellung entwertet wird. Das Sperrkennwort wird ebenfalls zugestellt.
- Setzen Sie mit Hilfe des PIN-Briefs Ihre persönliche PIN für die Online-Ausweisfunktion (eID).
- Wo
- 32.11.1 - Bürgeramt BemerodeBemeroder Rathausplatz 1, 30539 HannoverTelefon: +49 511 168-32000E-Mail: buergeramt-bemerode@hannover-stadt.de
- 32.11.2 - Bürgeramt DöhrenPeiner Str. 9, 30519 HannoverTelefon: +49 511 168-32000E-Mail: buergeramt-doehren@hannover-stadt.de
- 32.11.3 - Bürgeramt HerrenhausenMeldaustr. 25-27, 30419 HannoverTelefon: +49 511 168-32000E-Mail: Buergeramt-Herrenhausen@Hannover-Stadt.de
Weitere Stellen (6)
- 32.11.4 - Bürgeramt LindenLindener Marktplatz 1, 30449 HannoverTelefon: +49 511 168-32000E-Mail: buergeramt-linden@hannover-stadt.de
- 32.11.5 - Bürgeramt AegiAegidientorplatz 1, 30159 HannoverTelefon: +49 511 168-32000E-Mail: buergeramt-aegi@hannover-stadt.de
- 32.11.6 - Bürgeramt Podbi-ParkLister Str. 10, 30163 HannoverTelefon: +49 511 168-32000E-Mail: Buergeramt-Podbipark@Hannover-Stadt.de
- 32.11.7 - Bürgeramt RicklingenAnne-Stache-Allee 7, 30459 HannoverTelefon: +49 511 168-32000E-Mail: Buergeramt-Ricklingen@Hannover-Stadt.de
- 32.11.8 - Bürgeramt SahlkampElmstr. 15, 30657 HannoverTelefon: +49 511 168-32000E-Mail: Buergeramt-Sahlkamp@Hannover-Stadt.de
- 32.11.9 - Bürgeramt SchützenplatzAm Schützenplatz 1, 30169 HannoverTelefon: +49 511 168-32000E-Mail: buergeramt-schuetzenplatz@hannover-stadt.de
Quelle: service.niedersachsen.de · Stand 02.10.2026
- Schritt 5Nur wenn sich Ihr Nachname ändert
Neuen Reisepass beantragen, falls Sie einen haben
Das müssen Sie tun:
- Beantragen Sie den neuen Reisepass bei Ihrer zuständigen Stelle (siehe „Mehr Infos“).
- Bringen Sie Ihren alten Reisepass und Ihre Eheurkunde mit.
- Das Passfoto muss digital sein: Lassen Sie es vorab in einem Fotostudio machen oder, wo angeboten, direkt vor Ort.
Alle Infos: Reisepass beantragen in Hannover
Mehr Infos
- Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
- Sie sind persönlich bei der Beantragung Ihres Reisepasses anwesend.
- Beantragen Sie den Reisepass für Ihr Kind oder eine von Ihnen betreute Person, muss diese ebenfalls bei der Beantragung anwesend sein.
- bei Kindern unter 18 Jahren:
- Sie sind sorgeberechtigt.
- Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise
- einer Strafverfolgung,
- einer Strafvollstreckung oder
- einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
Seit dem 1.Mai 2025 können Bürgerinnen und Bürger Personalausweise und Reisepässe nur noch mit digitalen Lichtbildern beantragen.
- Unterlagen
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
- bei Beantragung an deutschen Auslandsvertretungen können Ausnahmen gelten und ein Papierpassbild kann erforderlich sein
- sofern vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr bisheriger
- Reisepass
- vorläufiger Reisepass
- Personalausweis
- vorläufiger Personalausweis
- Kinderreisepass
- gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde
- bei Kindern oder Jugendlichen unter 18 Jahren:
- Ausweisdokumente der anwesenden sorgeberechtigten Personen
- gegebenenfalls Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person
- gegebenenfalls Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person
- gegebenenfalls Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
- Geburts-, Heirats-, Eheurkunde
- Familienbuch
- Erklärung über die Namensführung
- gegebenenfalls sind weitere Unterlagen notwendig, zum Beispiel
- bei Verlust oder Diebstahl: polizeiliche Meldung
- Ablauf
Einen Reisepass müssen Sie persönlich vor Ort beantragen:
- Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
- Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich den Antrag unterschreiben.
- Es werden Ihre Fingerabdrücke genommen. In der Regel sind das die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger.
- Ihre Fingerabdrücke werden ausschließlich zur Speicherung im Chip des Passes abgenommen und bis zur Abholung Ihres Reisepasses im Bürgeramt gespeichert. Danach werden Ihre Fingerabdrücke gelöscht und sind nur noch auf dem Chip Ihres Reisepasses hinterlegt.
- Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben
- Eine Unterschrift ist von Kindern ab 10 Jahren zu leisten; eine Unterschrift jüngerer Kinder ist zulässig, wenn sie schreibkundig sind.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie, wenn Sie Ihren Reisepass abholen können. Sie können eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen, Ihren Reisepass in der Behörde abzuholen.
- Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument gegen eine Gebühr per Post an Ihre inländische Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.
- Wo
- 32.11.1 - Bürgeramt BemerodeBemeroder Rathausplatz 1, 30539 HannoverTelefon: +49 511 168-32000E-Mail: buergeramt-bemerode@hannover-stadt.de
- 32.11.2 - Bürgeramt DöhrenPeiner Str. 9, 30519 HannoverTelefon: +49 511 168-32000E-Mail: buergeramt-doehren@hannover-stadt.de
- 32.11.3 - Bürgeramt HerrenhausenMeldaustr. 25-27, 30419 HannoverTelefon: +49 511 168-32000E-Mail: Buergeramt-Herrenhausen@Hannover-Stadt.de
Weitere Stellen (6)
- 32.11.4 - Bürgeramt LindenLindener Marktplatz 1, 30449 HannoverTelefon: +49 511 168-32000E-Mail: buergeramt-linden@hannover-stadt.de
- 32.11.5 - Bürgeramt AegiAegidientorplatz 1, 30159 HannoverTelefon: +49 511 168-32000E-Mail: buergeramt-aegi@hannover-stadt.de
- 32.11.6 - Bürgeramt Podbi-ParkLister Str. 10, 30163 HannoverTelefon: +49 511 168-32000E-Mail: Buergeramt-Podbipark@Hannover-Stadt.de
- 32.11.7 - Bürgeramt RicklingenAnne-Stache-Allee 7, 30459 HannoverTelefon: +49 511 168-32000E-Mail: Buergeramt-Ricklingen@Hannover-Stadt.de
- 32.11.8 - Bürgeramt SahlkampElmstr. 15, 30657 HannoverTelefon: +49 511 168-32000E-Mail: Buergeramt-Sahlkamp@Hannover-Stadt.de
- 32.11.9 - Bürgeramt SchützenplatzAm Schützenplatz 1, 30169 HannoverTelefon: +49 511 168-32000E-Mail: buergeramt-schuetzenplatz@hannover-stadt.de
Quelle: service.niedersachsen.de · Stand 02.10.2026
- Schritt 6Optional
Steuerklasse ändern
Das müssen Sie tun:
- Füllen Sie den Antrag auf Steuerklassenwechsel aus. Sie unterschreiben ihn beide.
- Reichen Sie ihn bei Ihrem Finanzamt ein oder stellen Sie den Antrag online über ELSTER.
Alle Infos: Steuerklasse ändern in Hannover
Mehr Infos
- Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
- Fristen
Der Steuerklassenwechsel auf Antrag kann nur mit Wirkung vom Beginn des auf die Antragstellung folgenden Monats vorgenommen werden.
Die Änderung der automatisiert gebildeten Steuerklassen IV bei Heirat ist aber bereits ab dem ersten Tag des Monats der Eheschließung möglich.
Wenn Sie wollen, dass Ihr Antrag auf Änderung der Steuerklassen oder Anwendung des Faktorverfahrens bei Steuerklasse IV im laufenden Kalenderjahr wirksam wird, müssen Sie ihn bis zum 30.11. des laufenden Jahres stellen.
- Dauer
Der automatische Wechsel zur Steuerklasse IV für beide Ehegatten wird ab dem Tag der Eheschließung wirksam.
Dies gilt jedoch nicht, wenn die Ehe im Ausland geschlossen worden ist.
- Voraussetzungen
- Sie und Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Das bedeutet, dass Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland liegt.
- Sie und Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann leben nicht dauernd getrennt.
- Unterlagen
Bei Eheschließung in Deutschland müssen Sie keine Unterlagen einreichen. Die Informationen der Heirat liegen beim Standesamt (Meldebehörde) vor.
Bei Eheschließung im Ausland müssen Sie die ordnungsgemäß ausgestellte ausländische Heiratsurkunde einreichen.
- Ablauf
Möchten Sie die bei Heirat automatisch vergebene Steuerklasse IV nicht beibehalten, können Sie und Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann einen "Antrag auf Änderung der Steuerklasse" stellen:
Sie können den Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Eheleuten und die Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) online über "Mein ELSTER" (s. Link unten) an das Finanzamt übermitteln. ELSTER ist ein barrierefreier und plattformunabhängiger Zugang zu den elektronischen Diensten der Steuerverwaltung.
Für die elektronische authentifizierte Übermittlung benötigen Sie einmalig ein Zertifikat. Dieses erhalten Sie im Anschluss an Ihre Registrierung auf ELSTER. Bitte beachten Sie, dass der Registrierungsvorgang bis zu 2 Wochen dauern kann. Eine Unterschrift ist mit dem Zertifikat nicht notwendig.
Nach der einmaligen Registrierung können Sie dann den „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten“ elektronisch stellen und versenden.
Wählen Sie das Papierformular, so suchen Sie im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung elektronisch im Bereich "Steuerformulare" unter "Lohnsteuer (Arbeitnehmer)" das passende Antragsformular aus:
- Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den ELStAM mit der Anlage Steuerklassenwechsel und/oder der Anlage elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) wenn Sie beziehungsweise Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann die Sperrung des Arbeitgeberabrufs wünschen
- Füllen Sie den Antrag am elektronischen Endgerät oder ausgedruckt handschriftlich aus
- Anträge in Papierform müssen Sie und Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann eigenhändig unterschreiben
- Schicken Sie den Antrag per Post an Ihr örtlich zuständiges Finanzamt
Quelle: service.niedersachsen.de · Stand 02.10.2026
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Ob Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die zuständige Behörde.
Ihr Plan für Ihren Fall
Adler stellt nur die nötigen Rückfragen und zeigt dann die Schritte, die für Sie gelten.
Mit Adler Schritt für Schritt erledigenWeitere Behördengänge in Hannover
- Umziehen
- Abmelden beim Umzug ins Ausland
- Alten Führerschein umtauschen
- Aus der Kirche austreten
- Beim Standesamt anmelden
- Bewohnerparkausweis beantragen
- Bewohnerparkausweis verlängern
- Eheurkunde bestellen
- Elterngeld beantragen
- Führerschein aus der EU umschreiben
- Führerschein machen
- Führerschein mit 17 (begleitetes Fahren)
- Führerschein von außerhalb der EU umschreiben
- Geburt beim Standesamt anzeigen
- Geburtsurkunde beantragen
- Gewerbe anmelden
- Internationalen Führerschein beantragen
- Meldebescheinigung beantragen
- Nebenwohnung abmelden
- Neue Adresse in den Fahrzeugschein eintragen lassen
- Personalausweis beantragen
- Reisepass beantragen
- Steuerklasse ändern
- Wohnung anmelden