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Führerschein mit 17 (begleitetes Fahren) in Düsseldorf

Alle Infos und Hilfe, wie Sie das in Düsseldorf erledigen: zuständige Stelle, Unterlagen und Kosten.

Mit Adler Schritt für Schritt erledigen

Das müssen Sie tun:

  1. Den Antrag können Sie schon vor den ersten Fahrstunden stellen, bei der zuständigen Stelle (siehe „Mehr Infos“).
  2. Bis zur Volljährigkeit geht es nur mit einer eingetragenen Begleitperson ans Steuer. Wer begleiten darf (Alter, wie lange sie den Führerschein hat, Punkte in Flensburg), steht unter „Mehr Infos“.
  3. Für jede Begleitperson füllen Sie ein eigenes Antragsformular aus.

Mehr Infos

Worum es geht

Wenn Sie am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen schon vor Ihrem 18. Geburtstag in Deutschland ein Fahrzeug der Klassen B und BE fahren. Dabei muss Sie dann stets eine zuvor benannte und geeignete Person begleiten.

Kosten

  • Die genauen Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
  • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Voraussetzungen

Um am "Begleiteten Fahren ab 17" teilzunehmen, müssen Sie und Ihre Begleitperson jeweils bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie selbst haben eine Führerscheinausbildung für die Klasse B erfolgreich durchlaufen.
  • Die Ausbildung können Sie bereits mit 16,5 Jahren beginnen.
  • Wenn Sie die theoretische und praktische Prüfung absolviert haben, bekommen Sie eine Prüfbescheinigung. Die Prüfungsbescheinigung ersetzt bis zu Ihrem 18. Geburtstag den Führerschein. Diese müssen Sie bei jeder Fahrt mit sich führen, da sie zusammen mit dem Personalausweis als Fahrerlaubnis fungiert.
  • Eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet Sie, die wiederum folgende Bedingungen erfüllt:
  • Sie ist mindestens 30 Jahre alt.
  • Sie besitzt mindestens seit 5 Jahren eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B, also Pkw.
  • Sie beachtet die "0,5-Promille-Grenze" und das Drogenverbot, wenn sie Sie begleitet,
  • Sie ist im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet.

Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass; Ausweisdokument kann auch elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder ähnliches sein
  • gegebenenfalls: mit aktueller Meldebescheinigung
  • aktuelles biometrisches Foto, Größe 45x35 Millimeter, Hochformat, Frontalaufnahme
  • Nachweis über eine Erste-Hilfe-Schulung
  • Sehtestbescheinigung, nicht älter als 2 Jahre
  • Antragsformular auf Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17 Jahren
  • Antragsformular für jede Begleitperson

Zuständige Stelle

  • Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3Höherweg 101, 40233 Düsseldorf, StadtTelefon: 0211 89-91

Quelle: meineverwaltung.nrw · Stand 02.10.2026

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Ob Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die zuständige Behörde.

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