Alten Führerschein umtauschen in Köln
Alle Infos und Hilfe, wie Sie das in Köln erledigen: zuständige Stellen, Unterlagen, Fristen und Online-Dienst.
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Worum es geht
Wenn Ihr Führerschein ungültig wird, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen. Sie erhalten dann einen Kartenführerschein der Europäischen Union (EU).
Fristen
Für Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind, gelten bestimmte Fristen, um diese umzutauschen. Anhand des Ausstellungsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen:
- vor 1953: 19.01.2033
- 1953 bis 1998: Frist bereits abgelaufen
- 1999 bis 2001: 19.01.2026
- 2002 bis 2004: 19.01.2027
- 2005 bis 2007: 19.01.2028
- 2008: 19.01.2029
- 2009: 19.01.2030
- 2010: 19.01.2031
- 2011: 19.01.2032
- 2012 bis 18.01.2013: 19.01.2033
Unterlagen
- Identitätsnachweis, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles biometrisches Passfoto
- alter Führerschein im Original
- gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung
Zuständige Stellen
- Kundenzentrum ChorweilerPariser Platz 1 (1. Etage), 50765 Köln, StadtTelefon: 0221 / 221-0E-Mail: kundenzentrum-chorweiler@stadt-koeln.deDas Amt ist Montag 7:30 bis 15 Uhr und Mittwoch 7:30 bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung erreichbar. Dienstag 9:30 bis 18 Uhr, Donnerstag 7:30 bis 16 Uhr und Freitag 7:30 bis 12 Uhr ist eine vorherige Terminvereinbarung nötig.
- Kundenzentrum EhrenfeldVenloer Straße 419-421, 50825 Köln, StadtTelefon: 0221 / 221-0E-Mail: kundenzentrum-ehrenfeld@stadt-koeln.deDas Amt ist Montag 7:30 bis 15 Uhr und Mittwoch 7:30 bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung erreichbar. Dienstag 9:30 bis 18 Uhr, Donnerstag 7:30 bis 16 Uhr und Freitag 7:30 bis 12 Uhr ist eine vorherige Terminvereinbarung nötig.
- Kundenzentrum InnenstadtLaurenzplatz 1-3, 50667 Köln, StadtTelefon: 0221 / 221-0E-Mail: kundenzentrum-innenstadt@stadt-koeln.de
Weitere Stellen (6)
- Kundenzentrum KalkKalker Hauptstraße 247-273, 51103 Köln, StadtTelefon: 0221 / 221-0E-Mail: kundenzentrum-kalk@stadt-koeln.deDas Amt ist Montag 7:30 bis 15 Uhr und Mittwoch 7:30 bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung erreichbar. Dienstag 9:30 bis 18 Uhr, Donnerstag 7:30 bis 16 Uhr und Freitag 7:30 bis 12 Uhr ist eine vorherige Terminvereinbarung nötig.
- Kundenzentrum LindenthalAachener Straße 220, 50931 Köln, StadtTelefon: 0221 / 221-0E-Mail: kundenzentrum-lindenthal@stadt-koeln.deDas Amt ist Montag 7:30 bis 15 Uhr und Mittwoch 7:30 bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung erreichbar. Dienstag 9:30 bis 18 Uhr, Donnerstag 7:30 bis 16 Uhr und Freitag 7:30 bis 12 Uhr ist eine vorherige Terminvereinbarung nötig.
- Kundenzentrum MülheimWiener Platz 2a, 51065 Köln, StadtTelefon: 0221 / 221-0E-Mail: kundenzentrum-muelheim@stadt-koeln.deDas Amt ist Montag 7:30 bis 15 Uhr und Mittwoch 7:30 bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung erreichbar. Dienstag 9:30 bis 18 Uhr, Donnerstag 7:30 bis 16 Uhr und Freitag 7:30 bis 12 Uhr ist eine vorherige Terminvereinbarung nötig.
- Kundenzentrum NippesNeusser Straße 450, 50733 Köln, StadtTelefon: 0221 / 221-0E-Mail: kundenzentrum-nippes@stadt-koeln.deDas Amt ist Montag 7:30 bis 15 Uhr und Mittwoch 7:30 bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung erreichbar. Dienstag 9:30 bis 18 Uhr, Donnerstag 7:30 bis 16 Uhr und Freitag 7:30 bis 12 Uhr ist eine vorherige Terminvereinbarung nötig.
- Kundenzentrum PorzAlfred-Moritz-Platz 1, 51143 Köln, StadtTelefon: 0221 / 221-0E-Mail: kundenzentrum-porz@stadt-koeln.deDas Amt ist Montag 7:30 bis 15 Uhr und Mittwoch 7:30 bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung erreichbar. Dienstag 9:30 bis 18 Uhr, Donnerstag 7:30 bis 16 Uhr und Freitag 7:30 bis 12 Uhr ist eine vorherige Terminvereinbarung nötig.
- Kundenzentrum RodenkirchenMannesmannstraße 10, 50996 Köln, StadtTelefon: 0221 / 221-0E-Mail: kundenzentrum-rodenkirchen@stadt-koeln.deDas Amt ist Montag 7:30 bis 15 Uhr und Mittwoch 7:30 bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung erreichbar. Dienstag 9:30 bis 18 Uhr, Donnerstag 7:30 bis 16 Uhr und Freitag 7:30 bis 12 Uhr ist eine vorherige Terminvereinbarung nötig.
Quelle: meineverwaltung.nrw · Stand 01.10.2026
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Ob Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die zuständige Behörde.
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