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Alten Führerschein umtauschen in Nürnberg

Alle Infos und Hilfe, wie Sie das in Nürnberg erledigen: zuständige Stelle, Unterlagen, Kosten, Fristen und Online-Dienste.

Mit Adler Schritt für Schritt erledigen

Das müssen Sie tun:

  1. Bis wann Sie tauschen müssen, hängt beim Papierführerschein vom Geburtsjahr ab, beim Kartenführerschein vom Ausstellungsjahr (siehe „Mehr Infos“).
  2. Bringen Sie Ihren Ausweis, ein biometrisches Passfoto und Ihren bisherigen Führerschein mit.
  3. Beantragen Sie den Umtausch bei der Fahrerlaubnisbehörde (siehe „Mehr Infos“).

Mehr Infos

Worum es geht

Die alten Papierführerscheine sowie die vor dem 19.01.2013 ausgestellten Kartenführerscheine verlieren nach und nach ihre Gültigkeit. Sie müssen daher rechtzeitig durch den aktuellen, befristeten EU-einheitlichen Kartenführerschein ersetzt werden.

Kosten

Umtausch in EU-Kartenführerschein: ca. 25 EUR

Fristen

Bei den bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellten grauen oder rosa "Papier"-Führerscheinen richtet sich die Umtauschfrist nach dem Geburtsdatum des Fahrerlaubnisinhabers. Diese müssen demnach wie folgt umgetauscht werden:

  • Geburtsjahr vor 1953 bis 19.01.2033
  • Geburtsjahrgänge 1953-1958 bis 19.07.2022
  • Geburtsjahrgänge 1959-1964 bis 19.01.2023
  • Geburtsjahrgänge 1965-1970 bis 19.01.2024
  • Geburtsjahrgänge 1971 oder später bis 19.01.2025

Bei noch unbefristeten Kartenführerscheinen, also solchen die ab 01.01.1999 und vor dem vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind, gelten – abhängig vom Ausstellungsdatum des Führerscheins – folgende Umtauschfristen*:

  • Ausstellungsjahre 1999-2001 bis 19.01.2026
  • Ausstellungsjahre 2002-2004 bis 19.01.2027
  • Ausstellungsjahre 2005-2007 bis 19.01.2028
  • Ausstellungsjahr 2008 bis 19.01.2029
  • Ausstellungsjahr 2009 bis 19.01.2030
  • Ausstellungsjahr 2010 bis 19.01.2031
  • Ausstellungsjahr 2011 bis19.01.2032
  • Ausstellungsjahre 2012-18.01.2013 bis 19.01.2033

*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein jedoch erst bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Voraussetzungen

Sie besitzen eine Fahrerlaubnis, welche vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde.

Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
  • bisheriger Führerschein

Ablauf

Sie müssen den Umtausch des Führerscheins beantragen.

Zuständige Stelle

Quelle: bayernportal.de · Stand 02.10.2026

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Ob Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die zuständige Behörde.

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Adler stellt nur die nötigen Rückfragen und zeigt dann die Schritte, die für Sie gelten.

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