Heiraten in Leipzig
Alle Infos und Hilfe, wie Sie die Behördengänge dazu in Leipzig erledigen.
Von der Anmeldung beim Standesamt bis zur Eheurkunde.
Die 5 Schritte
- Schritt 1
Beim Standesamt anmelden
Das müssen Sie tun:
- Gehen Sie zusammen zum Standesamt an Ihrem Wohnort und melden Sie die Heirat persönlich an.
Alle Infos: Beim Standesamt anmelden in Leipzig
Mehr Infos
- Kosten
Anmeldung der Eheschließung
- EUR 60,00
- für jedes zu beachtende ausländisches Recht, zusätzlich: EUR 35,00
- bei Überprüfung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen oder Lebenspartnerschaftssachen durch das Standesamt, zusätzlich: EUR 35,00
- bei Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen an die Landesjustizverwaltung aufzunehmen ist, zusätzlich: EUR 33,00
- bei Vorprüfung bezüglich der Entscheidung in Ehesachen zur Vorlage eines Antrags auf Befreiung von der Pflicht zur Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses beim zuständigen Oberlandesgericht, zusätzlich: EUR 30,00
- erneutes Prüfen der Voraussetzungen: EUR 27,00
Eheschließung
- am Amtssitz des Standesamtes:
- zu den allgemeinen Öffnungszeiten: EUR 20,00
- außerhalb der Öffnungszeiten: EUR 80,00
- außerhalb des Amtssitzes des Standesamtes:
- zu den allgemeinen Öffnungszeiten: EUR 100,00
- außerhalb der Öffnungszeiten: EUR 120
- Eheschließung durch ein anderes Standesamt, zusätzlich EUR 30,00
Hinweise: Die Gebühren können in anderen Bundesländern abweichen. Über die Verwaltungsgebühren hinaus können für die Durchführung der Eheschließung weitere Kosten entstehen.
- Fristen
Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von sechs Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.
- Dauer
für die Antragsbearbeitung: je nach Standesamt und Einzelfall bis zu vier Wochen
- Unterlagen
Bei deutschen Staatsangehörigen, die ihre erste Ehe eingehen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als vier Wochen)
- wenn die Geburt im Inland beurkundet wurde:
beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister oder Abschrift aus dem Geburtenbuch (vom Standesamt des Geburtsortes)
- wenn die Geburt im Ausland beurkundet wurde:
aktuelle Geburtsurkunde
Bei Partnern und Partnerinnen, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebten (zusätzlich):
- Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil;
im Todesfall die Eheurkunde und die Sterbeurkunde des früheren Ehepartners/Ehepartnerin beziehungsweise
- Nachweise über die Begründung und die Auflösung der letzten Lebenspartnerschaft
Hinweis: Erfolgte die Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bringen Sie hierzu mit:
- alle Heiratsurkunden
- alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
- eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer
Bei Partnern und Partnerinnen, die gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind (zusätzlich):
- Geburtsurkunden der Kinder
Bei einem Partner oder Partnerin aus dem Ausland:
- gültiger Personalausweis / Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
- Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich dies nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als vier Wochen)
- Geburtsurkunde
- Ehefähigkeitszeugnis
Für Partner und Partnerinnen aus Staaten, in denen keine "Ehefähigkeitszeugnisse" ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten oder Präsidentin des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.
Fremdsprachige Urkunden:
Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Übersetzerin.
Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde.
Urkunden aus anderen EU-Mitgliedsstaaten
Bei Personenstandsurkunden, die durch einen anderen EU-Mitgliedsstaat ausgestellt wurden, reicht es grundsätzlich aus, die nationale Urkunde mit der Übersetzungshilfe gemäß der EU-Apostillenverordnung (Verordnung (EU) 2016/1191) vorzulegen.
Tipp: Die Übersetzungshilfe erhalten Sie von der Behörde, die auch die Urkunde ausstellt. Es empfiehlt sich, dass Sie beides gemeinsam beantragen.
Weitere Unterlagen:
Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.
- Ablauf
- Um die Eheschließung anzumelden, suchen in der Regel beide Verlobte gemeinsam das zuständige Standesamt auf.
- Ist eine/r der beiden verhindert, kann der/die andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners oder der verhinderten Partnerin.
- Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann.
- Wo
- Abteilung StandesamtBurgplatz 1, 04109 LeipzigTelefon: 0341 115E-Mail: standesamt@leipzig.deDas Amt ist Mo 09:00 - 12:00 Uhr, Di 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr und Do 13:00 - 16:00 Uhr geöffnet. Mi und Fr ist es geschlossen.
Quelle: amt24.sachsen.de · Stand 02.10.2026
- Schritt 2
Eheurkunde bestellen
Das müssen Sie tun:
- Bestellen Sie die Eheurkunde, online oder schriftlich.
- Halten Sie dafür Ihren Personalausweis oder Reisepass bereit.
Alle Infos: Eheurkunde bestellen in Leipzig
Mehr Infos
- Kosten
- Eheurkunde (erstes Exemplar): EUR 15,00
- bei gleichzeitiger Bestellung weiterer Exemplare: je EUR 7,00
- Suchgebühr (bei falschen oder unvollständigen Angaben), je angefangene halbe Stunde des erhöhten Suchaufwandes: EUR 30,00
Hinweis: Ist das Austellungsstandesamt nicht das registerführende Standesamt, können weitere Kosten auf Sie zukommen
- Fristen
Die Eheregister werden 80 Jahre im Standesamt geführt.
Nach Fristablauf werden die Personenstandsregister an das Gemeinde- beziehungsweise Stadtarchiv abgegeben. Anforderungen für Urkunden, die sich im Archiv befinden, werden automatisch dorthin weitergeleitet. Eine Abgabenachricht erfolgt nicht.
- Voraussetzungen
Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Eheurkunden können daher nur ausgestellt werden
- für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht
sowie deren
- Vorfahren und Abkömmlinge.
Die Verwandtschaft muss nachgewiesen werden, zum Beispiel durch die Vorlage der eigenen Geburtsurkunde.
Andere Personen, also auch Verwandte wie Geschwister, Tanten und Onkel, erhalten eine Eheurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel mit einem Schreiben des Nachlassgerichts, einem gerichtlichen Urteil oder einem vollstreckbarem Titel).
- Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: Kopie)
- bei Abholung durch einen Vertreter oder Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Ausweis und der eigene Ausweis (Kopie)
- gegebenenfalls: Nachweis der Verwandtschaft oder des rechtlichen Interesses
Sollten weitere Angaben oder Nachweise erforderlich sein, setzt sich das Standesamt mit Ihnen in Verbindung.
- Ablauf
- Suchen Sie das zuständige Standesamt auf.
- Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor.
- Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.
Tipp: Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie beantragen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen und auch Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) vor.
Beantragung ohne persönliches Erscheinen im Standesamt
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Eheurkunde auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare in Amt24 ( siehe –> Formulare und weitere Angebote ).
- Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum und -ort
- Datum der Eheschließung
- Angaben zum Ehepartner oder zur Ehepartnerin
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- Legen Sie dem Schreiben eine Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei.
- Sollten weitere Angaben oder Nachweise erforderlich sein, setzt sich das Standesamt mit Ihnen in Verbindung.
- Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie in der Regel einen Gebührenbescheid. Manche Standesämter fordern die Gebühr auch im Voraus. Die Urkunde wird in diesen Fällen nach Zahlungseingang an Sie verschickt.
Soweit für Ihren Ort verfügbar, können Sie den Onlinedienst in Amt24 nutzen (siehe –> Onlineantrag) . Für die Nutzung des Onlinedienstes benötigen Sie ein Konto bei BundID. Eine Anmeldung mit dem elektronischen Personalausweis ist erforderlich.
- Wo
- Abteilung StandesamtBurgplatz 1, 04109 LeipzigTelefon: 0341 115E-Mail: standesamt@leipzig.deDas Amt ist Mo 09:00 - 12:00 Uhr, Di 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr und Do 13:00 - 16:00 Uhr geöffnet. Mi und Fr ist es geschlossen.
Quelle: amt24.sachsen.de · Stand 02.10.2026
- Schritt 3Nur wenn sich Ihr Nachname ändert
Neuen Personalausweis beantragen
Das müssen Sie tun:
- Beantragen Sie den neuen Personalausweis bei Ihrer zuständigen Stelle (siehe „Mehr Infos“).
- Bringen Sie Ihren alten Ausweis und Ihre Eheurkunde mit.
- Das Passfoto muss digital sein: Lassen Sie es vorab in einem Fotostudio machen oder, wo angeboten, direkt vor Ort.
Mehr Infos
- Kosten
- Personalausweises vor Vollendung des 24. Lebensjahres: EUR 27,60
- Personalausweises ab Vollendung des 24. Lebensjahres: EUR 46,00
- vorläufiger Personalausweis: EUR 10,00
Tipp: Von der Erhebung einer Gebühr kann abgesehen werden, wenn der Antragsteller oder die Antragstellerin bedürftig ist. Die Entscheidung über einen Erlass der Gebühr wird im Einzelfall getroffen und liegt in der Verantwortung der jeweiligen Behörde. Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Gebührenerlass möglich ist.
- Fristen
Spätestens bei Vollendung des 16. Lebensjahres sind Sie verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, außer Sie besitzen einen gültigen Reisepass.
Wenn Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie spätestens zum Ablauf des alten Personalausweises einen neuen Ausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen einen gültigen Reisepass.
- Voraussetzungen
- deutsche Staatsangehörigkeit
- Vollendung des 16. Lebensjahres
- Wohnsitz in Deutschland
- für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes: wichtiger Grund
- Unterlagen
- bisheriges amtliches Personaldokument (zum Beispiel Reisepass, Personalausweis oder Kinderausweis / Kinderreisepass)
- bei nur einem Sorgeberechtigten: Sorgerechtsnachweis
Hinweise:
Seit dem 1. Mai 2025 sind bei der Beantragung von Personalausweisen ausschließlich digitale biometrische Lichtbilder zulässig. Das digitale Lichtbild kann entweder vor Ort in der Behörde kostenpflichtig erstellt oder vorab bei einem zertifizierten Fotodienstleister aufgenommen werden. Das von einem Fotodienstleister neu aufgenommene Lichtbild wird über eine Cloud elektronisch an die Behörde übermittelt. Nach der Fotoerstellung vom Fotodienstleister wird ein Ausdruck mit einem Data-Matrix-Code ausgehändigt. Dieser wird in der Behörde vorgelegt und dort eingescannt, damit das Lichtbild aus der Cloud abgerufen werden kann.
Es wird empfohlen, zur Beantragung eine Personenstandsurkunde (zum Beispiel Ehe- oder Geburtsurkunde) mitzubringen. So können möglicherweise auftretende Probleme, insbesondere bezüglich der Schreibweise und Reihenfolge der Aufnahme von Vor- und Familiennamen in den Ausweis, sofort geklärt werden. Dies kann zum Beispiel auch der Fall sein, wenn seit der letzten Ausstellung Änderungen Ihrer Angaben aufgetreten sind oder bei der erstmaligen Beantragung nach dem Zuzug in die Stadt oder Gemeinde. Im Zweifelsfall sollten Sie sich vor der Beantragung auf den Internetseiten der Stadt oder Gemeinde oder telefonisch informieren, welche Unterlagen mitzubringen sind.
- Ablauf
Antrag
Um den Personalausweis zu beantragen, müssen Sie persönlich bei der zuständigen Stelle erscheinen. Vereinbaren Sie gegebenenfalls einen Termin bei der Passbehörde oder über das Bürgeramt.
- Ein Personalausweis wird auf persönlichen Antrag ausgestellt. Sie können sich bei der Antragstellung nicht vertreten lassen.
- Es werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen, die später im Ausweis gespeichert sind.
- Sie erhalten den PIN-Brief zur Aktivierung Ihrer Online-Ausweisfunktion (eID).
Personalausweis für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
- Sind beide Elternteile sorgeberechtigt, stellen diese den Antrag gemeinsam. Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich per Vollmacht durch das andere sorgeberechtigte Elternteil vertreten lassen.
- Die Kinder und Jugendlichen müssen bei der Beantragung anwesend sein, da die Behörde ihre Identität prüft. Außerdem müssen sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
- Bei Kindern ab 6 Jahren werden Fingerabdrücke abgenommen, die später im Ausweisdokument gespeichert sind.
Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können den Personalausweis selbst beantragen. Kommen Jugendliche, die das 16. aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben und keinen Reisepass besitzen, dieser Pflicht nicht nach, ist der gesetzliche Vertreter (in der Regel die Eltern) verpflichtet, die Ausstellung des Personalausweises für das Kind zu beantragen.
Benachrichtigung
- Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
Ausgabe
- Sie können sich bei der Abholung des Personalausweises vertreten lassen, wenn Sie dem Vertreter eine besondere Vollmacht erteilen. Die Transport-PIN darf durch einen Vertreter oder Bevollmächtigten jedoch nicht in eine persönliche PIN geändert werden.
Rückgabe alter Dokumente
- Sollten Sie einen vorläufigen Personalausweis ausgestellt bekommen haben oder sind Sie noch im Besitz eines alten Ausweises, müssen Sie diesen bei der Abholung des neuen Ausweises zurückgeben. Wenn Sie ihre alten Dokumente behalten wollen, müssen diese vorher entwertet werden.
- Wo
- Abteilung MeldeserviceElsbethstraße 19-25, 04155 LeipzigTelefon: 0341 115E-Mail: meldeservice@leipzig.deDas Amt ist Mo 09:00 - 12:00 Uhr, Di 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr, Do 13:00 - 16:00 Uhr und Fr 09:00 - 12:00 Uhr geöffnet. Mi ist es geschlossen.
Quelle: amt24.sachsen.de · Stand 02.10.2026
- Schritt 4Nur wenn sich Ihr Nachname ändert
Neuen Reisepass beantragen, falls Sie einen haben
Das müssen Sie tun:
- Beantragen Sie den neuen Reisepass bei Ihrer zuständigen Stelle (siehe „Mehr Infos“).
- Bringen Sie Ihren alten Reisepass und Ihre Eheurkunde mit.
- Das Passfoto muss digital sein: Lassen Sie es vorab in einem Fotostudio machen oder, wo angeboten, direkt vor Ort.
Alle Infos: Reisepass beantragen in Leipzig
Mehr Infos
- Kosten
- Neuausstellung des Reisepasses mit 32 / 48 Seiten:
- Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: EUR 70,00 / 92,00
- Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: EUR 37,50 / 59,50
- Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 32 / 48 Seiten:
- Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: EUR 102,00 / 124,00
- Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: EUR 69,50 / 91,50
- Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses: EUR 26,00
- Änderung eines Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses: EUR 6,00
- bei Antragstellung im Ausland zusätzlich: EUR 13,00
In manchen Städten und Gemeinden kann von der Erhebung einer Gebühr abgesehen werden, wenn der Antragsteller oder die Antragstellerin eine Bedürftigkeit nachweisen kann. So kann Empfängern von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II die Gebühr erlassen werden, wenn sie als Nachweis den jeweiligen Bewilligungsbescheid mitbringen.
Die Entscheidung über einen Erlass der Gebühr wird im Einzelfall getroffen und liegt in der Verantwortung der jeweiligen Behörde. Bitte fragen Sie bei Ihrer Passbehörde nach, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Gebührenerlass möglich ist.
- Fristen
- Beantragung bei Namensänderung aufgrund von Heirat: frühestens 8 Wochen vor der Eheschließung
Gültigkeit des Reisepasses:
- vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre
- ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 10 Jahre
- vorläufiger Reisepass: max. 1 Jahr
- Dauer
- Die Bearbeitung dauert in der Regel 2 bis 6 Wochen.
Hinweis: Bitte beantragen Sie Ihren Reisepass rechtzeitig. In der Hauptreisesaison können die Lieferzeiten beim Passhersteller länger ausfallen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Passbehörde.
- Voraussetzungen
Bei Ihnen dürfen keine Gründe für eine Versagung vorliegen, wie zum Beispiel:
- Nichterfüllung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht
- Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland
- Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen
Aus denselben Gründen kann Ihnen ein Reisepass auch entzogen werden.
- Unterlagen
- bisheriges amtliches Personaldokument (zum Beispiel Reisepass, Personalausweis oder Kinderausweis / Kinderreisepass)
Hinweise
Seit dem 1. Mai 2025 sind bei der Beantragung von Reisepässen ausschließlich digitale biometrische Lichtbilder zulässig. Das digitale Lichtbild kann entweder vor Ort in der Behörde kostenpflichtig erstellt oder vorab bei einem zertifizierten Fotodienstleister aufgenommen werden. Das von einem Fotodienstleister neu aufgenommene Lichtbild wird über eine Cloud elektronisch an die Behörde übermittelt. Nach der Fotoerstellung vom Fotodienstleister wird ein Ausdruck mit einem Data-Matrix-Code ausgehändigt. Dieser wird in der Behörde vorgelegt und dort eingescannt, damit das Lichtbild aus der Cloud abgerufen werden kann.
Es wird empfohlen, zur Beantragung eine Personenstandsurkunde (zum Beispiel Ehe- oder Geburtsurkunde) mitzubringen. So können möglicherweise auftretende Probleme, insbesondere bezüglich der Schreibweise und Reihenfolge der Aufnahme von Vor- und Familiennamen in den Pass, sofort geklärt werden. Dies kann zum Beispiel auch der Fall sein, wenn seit der letzten Ausstellungen Änderungen Ihrer Angaben aufgetreten sind oder bei der erstmaligen Beantragung nach dem Zuzug in die Stadt oder Gemeinde. Im Zweifelsfall sollten Sie sich vor der Beantragung auf den Internetseiten der Stadt oder Gemeinde oder telefonisch informieren, welche Unterlagen mitzubringen sind.
- Ablauf
Ein Reisepass wird nur auf Antrag ausgestellt, diesen müssen Sie persönlich stellen.
- Bei der Abholung können Sie sich vertreten lassen. Der Vertreter muss eine Vollmacht von Ihnen vorlegen und sich mit seinem Personaldokument (in der Regel Personalausweis oder Reisepass) ausweisen.
- Einen alten, ungültig gewordenen Pass dürfen Sie, zum Beispiel zu Andenkenzwecken, behalten. Dafür muss die Passbehörde die Ungültigkeit des Passes durch eine Stempelung oder durch Lochung kenntlich machen.
Beantragung eines Reisepasses bei Minderjährigen (unter 18 Jahren)
- Bei Minderjährigen müssen die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern) die Ausstellung eines Reisepasses gemeinsam mit dem Kind beantragen. Ab Vollendung des 10. Lebensjahres muss das Kind den Antrag selbst unterschreiben.
- Wo
- Abteilung MeldeserviceElsbethstraße 19-25, 04155 LeipzigTelefon: 0341 115E-Mail: meldeservice@leipzig.deDas Amt ist Mo 09:00 - 12:00 Uhr, Di 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr, Do 13:00 - 16:00 Uhr und Fr 09:00 - 12:00 Uhr geöffnet. Mi ist es geschlossen.
Quelle: amt24.sachsen.de · Stand 02.10.2026
- Schritt 5Optional
Steuerklasse ändern
Das müssen Sie tun:
- Füllen Sie den Antrag auf Steuerklassenwechsel aus. Sie unterschreiben ihn beide.
- Reichen Sie ihn bei Ihrem Finanzamt ein oder stellen Sie den Antrag online über ELSTER.
Alle Infos: Steuerklasse ändern in Leipzig
Mehr Infos
- Kosten
keine
- Fristen
Antragsstellung: bis 30.11. des Jahres, für das die Steuerklasse gilt
- Voraussetzungen
- Eheschließung
- Unterlagen
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass) bei persönlicher Antragstellung
- Verwenden Sie bitte den Vordruck "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen" (Hauptvordruck) zusammen mit der "Anlage Steuerklassenwechsel".
- Ablauf
- Reichen Sie den Antrag persönlich oder schriftlich beim Finanzamt ein.
- Der Antrag muss in der Regel von Ihnen beiden gestellt werden (einvernehmlich).
- Elektronische Alternative zum Papierformular: Anträge können ebenso im Online-Finanzamt „Mein ELSTER“ (www.elster.de) oder mit Angeboten anderer Softwarehersteller eingereicht werden.
- Wenn Sie den Antrag persönlich abgeben, wird dieser in der Regel sofort geprüft.
- Ihrem Arbeitgeber werden die geänderten ELStAM mit entsprechender Gültigkeitsangabe im elektronischen Verfahren zum Abruf bereitgestellt. Sofern Sie einen Ausdruck Ihrer ELStAM wünschen, vermerken Sie dies auf dem Antragsvordruck. Die eigenen ELStAM können Sie auch nach kostenfreier Registrierung unter "ELSTER: Ihr Online-Finanzamt" (www.elster.de) einsehen.
Kann das Finanzamt dem Antrag nicht entsprechen, erteilt es einen Bescheid.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass eine Änderung erst erfolgen kann, nachdem die Meldebehörde das Heiratsdatum der Finanzverwaltung elektronisch übermittelt hat.
- Wo
- Finanzämter Leipzig
Quelle: amt24.sachsen.de · Stand 02.10.2026
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Ob Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die zuständige Behörde.
Ihr Plan für Ihren Fall
Adler stellt nur die nötigen Rückfragen und zeigt dann die Schritte, die für Sie gelten.
Mit Adler Schritt für Schritt erledigenWeitere Behördengänge in Leipzig
- Umziehen
- Abmelden beim Umzug ins Ausland
- Alten Führerschein umtauschen
- Auto ummelden
- Beim Standesamt anmelden
- Bewohnerparkausweis beantragen
- Eheurkunde bestellen
- Elterngeld beantragen
- Ersatzführerschein beantragen
- Führerschein aus der EU umschreiben
- Führerschein machen
- Führerschein mit 17 (begleitetes Fahren)
- Führerschein von außerhalb der EU umschreiben
- Führungszeugnis beantragen
- Geburt beim Standesamt anzeigen
- Geburtsurkunde beantragen
- Gekauftes Auto auf sich ummelden
- Gewerbe anmelden
- Internationalen Führerschein beantragen
- Kindergeld beantragen
- Meldebescheinigung beantragen
- Nebenwohnung abmelden
- Neue Adresse in den Fahrzeugschein eintragen lassen
- Personalausweis beantragen
- Reisepass beantragen
- Steuerklasse ändern
- Wohnung anmelden