Neue Adresse in den Fahrzeugschein eintragen lassen in Leipzig
Alle Infos und Hilfe, wie Sie das in Leipzig erledigen: zuständige Stellen, Unterlagen, Kosten und Fristen.
Mehr Infos
Worum es geht
Wenn Sie innerhalb Ihres Zulassungsbezirkes umziehen, müssen Sie Ihre neue Anschrift unverzüglich in die Zulassungsbescheinigung Teil I eintragen lassen.
Kosten
je nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 4,30
Fristen
unverzüglich
Voraussetzungen
Sie haben Ihren persönlichen Namen oder Ihren Firmennamen geändert.
Sie müssen sich bereits bei Ihrer Gemeinde umgemeldet haben.
Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- bei alten Papieren: Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief alter Art, wenn noch keine Zulassungsbescheinigung vorliegt
- geänderter Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- bei Vertretung: zusätzlich
- schriftliche Vollmacht
- Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
- bei Firmen:
- natürliche Personen: Gewerbeanmeldung oder Gewerbeummeldung
- juristische Personen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gesellschaftervertrag und Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen laut Vertrag
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU)
- Bei Online Antragstellung siehe:
- Fahrzeug online an-, um- oder abmelden (Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz)
Amt24-Leistung
Da Sie hochwertige und fälschungssichere Zulassungsbescheinigungen erhalten, legen Sie der Zulassungsbehörde bitte Ihre persönlichen oder betrieblichen Dokumente im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie vor. Einfache Kopien genügen in der Regel nicht.
Ablauf
Den Antrag auf Änderung der Angaben in der Zulassungsbescheinigung Teil I müssen Sie persönlich stellen. Sie können auch einen Vertreter mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragen.
Das Dokument wird direkt bei der Vorlage von der zuständigen Behörde (in kreisfreien Städten teilweise auch durch das Bürgeramt) geändert. Ein Antragsformular ist in der Regel nicht auszufüllen.
Die zuständige Behörde gibt die Änderungsmeldung automatisch an das Hauptzollamt weiter.
Zuständige Stellen
- Bürgerservice (Amt 31)Elsbethstraße 19-25, 04155 LeipzigTelefon: 0341 115E-Mail: buergerservice@leipzig.de
- Kfz-ZulassungsbehördePrager Straße 118 - 136 Haus A, 04317 LeipzigTelefon: 0341 123-8464E-Mail: zulassung@leipzig.deDas Amt ist zu den angegebenen Öffnungszeiten erreichbar: Mo 09:00 - 12:00 Uhr, Di 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr, Do 13:00 - 16:00 Uhr und Fr 09:00 - 12:00 Uhr. Persönliche Vorsprachen sind nur mit Termin möglich.
Quelle: amt24.sachsen.de · Stand 02.10.2026
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Ob Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die zuständige Behörde.
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- Heiraten
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