Bewohnerparkausweis beantragen in Leipzig
Alle Infos und Hilfe, wie Sie das in Leipzig erledigen: zuständige Stellen, Unterlagen, Kosten, Fristen und Online-Dienste.
Mehr Infos
Worum es geht
Vor allem in größeren Städten ist in manchen Wohngebieten das Parken ständig oder zu bestimmten Zeiten nur mit einer Sondergenehmigung, dem Bewohnerparkausweis, erlaubt. Durch dieses System werden die Bewohner und Bewohnerinnen bei der Vergabe von Parkplätzen gegenüber anderen Autofahrern und Autofahrerinnen bevorzugt. Der Bewohnerparkausweis garantiert allerdings keinen Stellplatz.
Kosten
entsprechend der jeweiligen örtlichen Satzung
Fristen
keine
Voraussetzungen
- Sie müssen im Bewohnerparkgebiet einen Wohnsitz gemeldet haben und dort auch tatsächlich wohnen.
- Das Fahrzeug muss auf Sie zugelassen sein oder dauerhaft von Ihnen genutzt werden.
- Im Falle der Nutzung eines nicht auf Sie zugelassenen Fahrzeuges ist eine Bestätigung des Fahrzeughalters / der Fahrzeughalterin erforderlich, aus der hervorgeht, dass Ihnen das Fahrzeug zur dauerhaften Nutzung überlassen ist.
Von den Stadt- oder Gemeindeverwaltungen kann die Erteilung des Ausweises von weiteren Voraussetzungen abhängig gemacht werden (zum Beispiel Hauptwohnsitz, fehlende Garage). Im Zweifel sollten Sie sich daher bei der zuständigen Stelle über die lokalen Voraussetzungen informieren.
Unterlagen
- Führerschein
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- gegebenenfalls Bestätigung des Fahrzeughalters / der Fahrzeughalterin, wenn der Antrag nicht von dieser Person gestellt wird
Ablauf
Die Beantragung ist je nach Regelung der Stadt oder Gemeinde persönlich, schriftlich oder elektronisch möglich. Soweit für Ihren Ort verfügbar, können Sie sich online über Amt24 anmelden (siehe –> Onlineantrag ) .
Im Falle der schriftlichen oder elektronischen Anmeldung erhalten Sie den Parkausweis zugesandt. Wenn Sie einen dieser Wege wählen, erkundigen Sie sich zunächst bei Ihrer Stadtverwaltung, welche Unterlagen übersandt werden müssen.
Onlineantrag
Für die Nutzung des Onlinedienstes benötigen Sie zumeist ein Konto bei BundID. Eine Anmeldung mit dem elektronischen Personalausweis ist für diesen Dienst erforderlich.
Sie erhalten eine elektronische Eingangsbestätigung.
Zuständige Stellen
- OrdnungsamtPrager Straße 118 - 136 Haus A, 04317 LeipzigTelefon: 0341 123-8850E-Mail: ordnungsamt@leipzig.de
- Ordnungsamt - Sachgebiet GenehmigungenPrager Straße 118 - 136 Haus A, 04317 LeipzigTelefon: 0341 123 8538E-Mail: genehmigung@leipzig.de
Quelle: amt24.sachsen.de · Stand 02.10.2026
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Ob Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die zuständige Behörde.
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