Heiraten in Frankfurt am Main
Alle Infos und Hilfe, wie Sie die Behördengänge dazu in Frankfurt am Main erledigen.
Von der Anmeldung beim Standesamt bis zur Eheurkunde.
Die 6 Schritte
- Schritt 1
Beim Standesamt anmelden
Das müssen Sie tun:
- Gehen Sie zusammen zum Standesamt an Ihrem Wohnort und melden Sie die Heirat persönlich an.
Alle Infos: Beim Standesamt anmelden in Frankfurt am Main
Mehr Infos
- Kosten
Die Kosten variieren je nach Bundesland. Auskunft gibt Ihnen gerne Ihr zuständiges Standesamt.
- Fristen
Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.
- Dauer
Die Bearbeitungsdauer des Antrags ist vom Einzelfall abhängig.
- Voraussetzungen
- Die Ehe kann erst nach Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden.
- Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
- Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
- Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäische Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
- Unterlagen
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
- wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:
- aktueller beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes
- wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:
- aktuelle Geburtsurkunde
- wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:
- Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
- Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder
- wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist:
- die Eheurkunde oder
- den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie
- die Sterbeurkunde des früheren Partners
- erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:
- alle Heiratsurkunden
- alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
- eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer
- wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:
- Geburtsurkunden der Kinder
- bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:
- gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer mit Lichtbild versehener Identifikationsnachweis
- Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
- Erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
- Geburtsurkunde
- ggf. Ehefähigkeitszeugnis
- Fremdsprachige Urkunden
Hinweise:
Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.
Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen.
- weitere Unterlagen:
- Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.
- Ablauf
Den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung müssen Sie persönlich bei Ihrem örtlichen Standesamt stellen.
- Um die Eheschließung anzumelden, suchen Sie in der Regel mit Ihrer Verlobten oder Ihrem Verlobten gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen.
- Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
- Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Die Mitteilung erfolgt entweder mündlich, schriftlich oder elektronisch.
- Wo
- Stadt Frankfurt - StandesamtBerliner Straße 33-35, 60311 Frankfurt am MainTelefon: +49 69 212-73501E-Mail: standesamt@stadt-frankfurt.de
- Stadt Frankfurt - Standesamtsbezirk HöchstSeilerbahn 2, 65929 Frankfurt am MainTelefon: +49 69 212-45570E-Mail: standesamt.hoechst@stadt-frankfurt.de
- Stadt Frankfurt - Standesamtsbezirk MitteBerliner Straße 33-35, 60311 Frankfurt am MainTelefon: +49 69 212-73501E-Mail: anmeldung.neugeborene@stadt-frankfurt.deEine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Quelle: hessenfinder.de · Stand 02.10.2026
- Schritt 2
Heiraten
Das müssen Sie tun:
- Kommen Sie beide persönlich zur Trauung und bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
- Sprechen Sie nicht gut Deutsch, bringen Sie zur Trauung eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher mit.
Mehr Infos
- Voraussetzungen
- Anmeldung der beabsichtigten Eheschließung
- Bei fehlenden Sprachkenntnissen ist auf Veranlassung der Eheschließenden eine dolmetschende Person mitzubringen.
- Die Eheschließenden müssen Ehemündig sein.
- Die Eheschließenden müssen Geschäftsfähigkeit (speziell natürlich Geschäftsfähig Ehegeschäftsfähig sein.
- Die Eheschließenden müssen persönlich Anwesend sein
- Der Ehe darf nach deutschem Recht, kein Ehehindernis, entgegenstehen.
- Unterlagen
- Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument)
- Ablauf
Vor der Eheschließung sind die Eheschließenden zu befragen, ob sich seit der Anmeldung der Eheschließung Änderungen in ihren die Ehevoraussetzungen betreffenden tatsächlichen Verhältnissen ergeben haben und ob sie einen Ehenamen bestimmen wollen.
Die Eheschließung soll in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form vorgenommen werden. Trauzeugen sind dabei nach deutschem Recht nicht mehr zwingend vorgeschrieben, können aber nach wie vor beteiligt werden.
Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde gewidmeten (vorgeschrieben) Ort.
Die rechtmäßige Eheschließung setzt die Geschäftsfähigkeit der Eheschließenden voraus; diese werden durch die Standesbeamtin oder den Standesbeamten geprüft wird. Die Erklärungen der Eheschließenden, die Ehe miteinander eingehen zu wollen, sind von der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten im Anschluss an die Eheschließung in einer Niederschrift zu beurkunden. Die Niederschrift muss alle im Eheregister zu beurkundenden Angaben enthalten. Sie ist von den Ehegatten, den Zeugen und der Standesbeamtin/dem Standesbeamten zu unterschreiben.
- Wo
- Stadt Frankfurt - StandesamtBerliner Straße 33-35, 60311 Frankfurt am MainTelefon: +49 69 212-73501E-Mail: standesamt@stadt-frankfurt.de
- Stadt Frankfurt - Standesamtsbezirk HöchstSeilerbahn 2, 65929 Frankfurt am MainTelefon: +49 69 212-45570E-Mail: standesamt.hoechst@stadt-frankfurt.de
- Stadt Frankfurt - Standesamtsbezirk MitteBerliner Straße 33-35, 60311 Frankfurt am MainTelefon: +49 69 212-73501E-Mail: anmeldung.neugeborene@stadt-frankfurt.deEine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Quelle: hessenfinder.de · Stand 02.10.2026
- Schritt 3
Eheurkunde bestellen
Das müssen Sie tun:
- Bestellen Sie die Eheurkunde, online oder schriftlich.
- Halten Sie dafür Ihren Personalausweis oder Reisepass bereit.
Alle Infos: Eheurkunde bestellen in Frankfurt am Main
Mehr Infos
- Kosten
Die Kosten variieren je nach Bundesland. Auskunft gibt Ihnen gerne Ihr zuständiges Standesamt.
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- Dauer
Die Bearbeitungsdauer ist Einzelfallabhängig.
- Voraussetzungen
Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigt sind Sie unter folgenden Voraussetzungen:
- Sie sind mindestens 16 Jahre alt
- Sie sind die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde beziehen soll
- Sie sind die Eltern der Ehegatten
- Sie sind ein Kind der Ehegatten
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Geschwister, Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, müssen Sie diese vorher in Deutschland in einem Eheregister nachbeurkunden lassen.
- Unterlagen
Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
- bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
- für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses
- Ablauf
Persönliche Beantragung:
Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
- Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin im Standesamt erforderlich sein.
- Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.
Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post:
Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Eheurkunde auszufertigen.
- Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Ihre Meldeanschrift
- Ort und Datum der Eheschließung
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- den Grund der Beantragung
- ggf. weitere Nachweise z. B. für das rechtliche Interesse
- Legen Sie dem Schreiben eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
- Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid sowie die Eheurkunde.
Online-Beantragung:
Sie können die Ausstellung auch online beantragen und bekommen die Eheurkunde dann per Post zugeschickt.
- Wo
- Stadt Frankfurt - StandesamtBerliner Straße 33-35, 60311 Frankfurt am MainTelefon: +49 69 212-73501E-Mail: standesamt@stadt-frankfurt.de
- Stadt Frankfurt - Standesamtsbezirk HöchstSeilerbahn 2, 65929 Frankfurt am MainTelefon: +49 69 212-45570E-Mail: standesamt.hoechst@stadt-frankfurt.de
- Stadt Frankfurt - Standesamtsbezirk MitteBerliner Straße 33-35, 60311 Frankfurt am MainTelefon: +49 69 212-73501E-Mail: anmeldung.neugeborene@stadt-frankfurt.deEine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Quelle: hessenfinder.de · Stand 02.10.2026
- Schritt 4Nur wenn sich Ihr Nachname ändert
Neuen Personalausweis beantragen
Das müssen Sie tun:
- Beantragen Sie den neuen Personalausweis bei Ihrer zuständigen Stelle (siehe „Mehr Infos“).
- Bringen Sie Ihren alten Ausweis und Ihre Eheurkunde mit.
- Das Passfoto muss digital sein: Lassen Sie es vorab in einem Fotostudio machen oder, wo angeboten, direkt vor Ort.
Alle Infos: Personalausweis beantragen in Frankfurt am Main
Mehr Infos
- Kosten
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
- Fristen
Sie müssen sofort einen neuen Personalausweis beantragen, wenn
- die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist,
- Sie über 16 Jahre alt sind und
- Sie kein gültiges Passdokument besitzen.
- Dauer
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
- Voraussetzungen
- Sie beziehungsweise das Kind, für das der Antrag gestellt werden soll, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
- bei Kindern unter 16 Jahre:
- Sie sind erziehungsberechtigt.
- Ihr Kind ist bei der Antragstellung anwesend.
Wenn Sie einen Personalausweis außerhalb der Stadt oder der Gemeinde, in der Sie Ihre Hauptwohnung haben, beantragen:
- Sie legen einen wichtigen Grund dar, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde in der Stadt mit Ihrer Hauptwohnung beantragen.
- Unterlagen
- Identitätsnachweis, zum Beispiel
- alter Personalausweis
- gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
- gegebenenfalls Geburtsurkunde
- gegebenenfalls Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
- Geburts-, Heirats-, Eheurkunde
- Familienbuch
- Erklärung über die Namensführung
- bei Antrag für Kinder unter 16 Jahren:
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, wenn ein sorgeberechtigtes Elternteil nicht anwesend ist
- bei nur einer erziehungsberechtigten Person zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- Original oder Kopie des Identitätsnachweises der erziehungsberechtigten Personen, die nicht anwesend ist
- Wo
- Bürgeramt / Außenstelle FechenheimAlt-Fechenheim 89, 60386 Frankfurt am MainTelefon: +49 69 115E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.deDas Amt ist nur mit Termin erreichbar: Mo 9:00 - 13:00 Uhr und 14:30 -17:00 Uhr, Di 08:00 - 13:00 Uhr, Mi 08:30 - 13:00 Uhr, Do 10:00 - 13:00 Uhr und 14:30 - 18:00 sowie Fr 08:00 - 13:00 Uhr.
- Bürgeramt / Außenstelle HarheimPhilipp-Schnell-Straße 52, 60437 Frankfurt am MainTelefon: +49 69 115E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.deDas Amt ist Mo 12:00 - 17:00 Uhr und Mi 8:00 - 13:00 Uhr nur mit Termin erreichbar.
- Bürgeramt / Außenstelle KalbachKalbacher Hauptstraße 36, 60437 Frankfurt am MainTelefon: +49 69 115E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.deDas Amt ist Di 8:00 - 13:00 Uhr und Do 12:00 - 17:00 Uhr nur mit Termin erreichbar.
Weitere Stellen (9)
- Bürgeramt / Außenstelle Nieder-ErlenbachAlt-Erlenbach 42, 60437 Frankfurt am MainTelefon: +49 69 115E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.deDas Amt ist Di 8:00 - 13:00 Uhr und Do 12:00 - 17:00 Uhr nur mit Termin erreichbar.
- Bürgeramt Bergen-EnkheimMarktstraße 30, 60388 Frankfurt am MainTelefon: +49 69 115E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.deDas Bürgeramt ist Mo 09:00 - 17:00 Uhr und Mi 07:30 - 13:00 Uhr ohne Termin erreichbar. Di 07:30 - 13:00 Uhr, Do 10:00 - 18:00 Uhr und Fr 07:30 - 13:00 Uhr ist es nur mit Termin erreichbar.
- Bürgeramt DornbuschEschersheimer Landstraße 248, 60320 Frankfurt am MainTelefon: +49 69 115E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.deDas Bürgeramt ist Mo 09:00 - 17:00 Uhr und Mi 07:30 - 13:00 Uhr ohne Termin erreichbar. Di 07:30 - 13:00 Uhr, Do 10:00 - 18:00 Uhr und Fr 07:30 - 13:00 Uhr ist es nur mit Termin erreichbar.
- Bürgeramt HöchstDalbergstraße 14, 65929 Frankfurt am MainTelefon: +49 69 115E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.deDas Bürgeramt ist Mo 9:00 - 17:00 Uhr und Mi 7:30 - 13:00 Uhr ohne Termin erreichbar. Di 7:30 - 13:00 Uhr, Do 10:00 - 18:00 Uhr und Fr 7:30 - 13:00 Uhr ist es nur mit Termin erreichbar.
- Bürgeramt Nieder-EschbachDeuil-La-Barre-Straße 26, 60437 Frankfurt am MainTelefon: +49 69 115E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.deDas Bürgeramt ist Mo 9:00 – 17:00 Uhr und Mi 7:30 – 13:00 Uhr ohne Termin erreichbar. Di 7:30 – 13:00 Uhr, Do 10:00 – 18:00 Uhr und Fr 7:30 – 13:00 Uhr ist es nur mit Termin erreichbar.
- Bürgeramt NordwestNidaforum 5, 60439 Frankfurt am MainTelefon: +49 69 115E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.deDas Bürgeramt ist Mo 9:00 – 17:00 Uhr und Mi 7:30 – 13:00 Uhr ohne Termin erreichbar. Di 7:30 – 13:00 Uhr, Do 10:00 – 18:00 Uhr und Fr 7:30 – 13:00 Uhr ist es nur mit Termin erreichbar.
- Bürgeramt SachsenhausenGroße Rittergasse 103, 60594 Frankfurt am MainTelefon: +49 69 115E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.deDas Bürgeramt ist Mo 9:00 – 17:00 Uhr und Mi 7:30 – 13:00 Uhr ohne Termin erreichbar. Di 7:30 – 13:00 Uhr, Do 10:00 – 18:00 Uhr und Fr 7:30 – 13:00 Uhr ist es nur mit Termin erreichbar.
- Bürgeramt, Statistik und WahlenZeil 3, 60313 Frankfurt am MainTelefon: +49 69 115E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.deDas Bürgeramt ist Mo 09:00 - 17:00 Uhr und Mi 07:30 - 13:00 Uhr ohne Termin erreichbar. Di 07:30 - 13:00 Uhr, Do 10:00 - 18:00 Uhr und Fr 07:30 - 13:00 Uhr ist es nur mit Termin erreichbar.
- Zentrales BürgeramtZeil 3, 60313 Frankfurt am MainTelefon: +49 69 115E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.deDas Bürgeramt ist Mo 9:00 – 17:00 Uhr und Mi 7:30 – 13:00 Uhr ohne Termin erreichbar. Di 7:30 – 13:00 Uhr, Do 10:00 – 18:00 Uhr und Fr 7:30 – 13:00 Uhr ist es nur mit Termin erreichbar.
Quelle: hessenfinder.de · Stand 02.10.2026
- Schritt 5Nur wenn sich Ihr Nachname ändert
Neuen Reisepass beantragen, falls Sie einen haben
Das müssen Sie tun:
- Beantragen Sie den neuen Reisepass bei Ihrer zuständigen Stelle (siehe „Mehr Infos“).
- Bringen Sie Ihren alten Reisepass und Ihre Eheurkunde mit.
- Das Passfoto muss digital sein: Lassen Sie es vorab in einem Fotostudio machen oder, wo angeboten, direkt vor Ort.
Alle Infos: Reisepass beantragen in Frankfurt am Main
Mehr Infos
- Fristen
Ihr Reisepass verliert die Gültigkeit vor Erreichen des eingetragenen Datums des Gültigkeitsendes, wenn
- eingetragene persönliche Angaben nicht mehr auf Sie zutreffen oder
- Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Reisepässen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
- Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
- Sie sind persönlich bei der Beantragung Ihres Reisepasses anwesend.
- Beantragen Sie den Reisepass für Ihr Kind oder eine von Ihnen betreute Person, muss diese ebenfalls bei der Beantragung anwesend sein.
- bei Kindern unter 18 Jahren:
- Sie sind sorgeberechtigt.
- Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise
- einer Strafverfolgung,
- einer Strafvollstreckung oder
- einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
- Unterlagen
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf). Im Ausland können abweichende Regelungen gelten und ein Papier-Passfoto kann noch akzeptiert werden.
- sofern vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr bisheriger
- Reisepass
- vorläufiger Reisepass
- Personalausweis
- vorläufiger Personalausweis
- Kinderreisepass
- gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde
- bei Kindern oder Jugendlichen unter 18 Jahren:
- Ausweisdokumente der anwesenden sorgeberechtigten Personen
- gegebenenfalls Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person
- gegebenenfalls Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person
- gegebenenfalls Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
- Geburts-, Heirats-, Eheurkunde
- Familienbuch
- Erklärung über die Namensführung
- gegebenenfalls sind weitere Unterlagen notwendig, zum Beispiel
- bei Verlust durch Diebstahl: polizeiliche Meldung
- Ablauf
Einen Reisepass müssen Sie persönlich vor Ort beantragen:
- Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
- Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich den Antrag unterschreiben.
- Es werden Ihre Fingerabdrücke genommen. In der Regel sind das die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger.
- Ihre Fingerabdrücke werden ausschließlich zur Speicherung im Chip des Passes abgenommen und bis zur Abholung Ihres Reisepasses im Bürgeramt gespeichert. Danach werden Ihre Fingerabdrücke gelöscht und sind nur noch auf dem Chip Ihres Reisepasses hinterlegt.
- Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben
- Eine Unterschrift ist von Kindern ab 10 Jahren zu leisten; eine Unterschrift jüngerer Kinder ist zulässig, wenn sie schreibkundig sind.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie, wenn Sie Ihren Reisepass abholen können. Sie können eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen, Ihren Reisepass in der Behörde abzuholen.
- Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument gegen eine Gebühr per Post an Ihre inländische Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.
- Wo
- Bürgeramt / Außenstelle FechenheimAlt-Fechenheim 89, 60386 Frankfurt am MainTelefon: +49 69 115E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.deDas Amt ist nur mit Termin erreichbar: Mo 9:00 - 13:00 Uhr und 14:30 -17:00 Uhr, Di 08:00 - 13:00 Uhr, Mi 08:30 - 13:00 Uhr, Do 10:00 - 13:00 Uhr und 14:30 - 18:00 sowie Fr 08:00 - 13:00 Uhr.
- Bürgeramt / Außenstelle HarheimPhilipp-Schnell-Straße 52, 60437 Frankfurt am MainTelefon: +49 69 115E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.deDas Amt ist Mo 12:00 - 17:00 Uhr und Mi 8:00 - 13:00 Uhr nur mit Termin erreichbar.
- Bürgeramt / Außenstelle KalbachKalbacher Hauptstraße 36, 60437 Frankfurt am MainTelefon: +49 69 115E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.deDas Amt ist Di 8:00 - 13:00 Uhr und Do 12:00 - 17:00 Uhr nur mit Termin erreichbar.
Weitere Stellen (8)
- Bürgeramt / Außenstelle Nieder-ErlenbachAlt-Erlenbach 42, 60437 Frankfurt am MainTelefon: +49 69 115E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.deDas Amt ist Di 8:00 - 13:00 Uhr und Do 12:00 - 17:00 Uhr nur mit Termin erreichbar.
- Bürgeramt Bergen-EnkheimMarktstraße 30, 60388 Frankfurt am MainTelefon: +49 69 115E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.deDas Bürgeramt ist Mo 09:00 - 17:00 Uhr und Mi 07:30 - 13:00 Uhr ohne Termin erreichbar. Di 07:30 - 13:00 Uhr, Do 10:00 - 18:00 Uhr und Fr 07:30 - 13:00 Uhr ist es nur mit Termin erreichbar.
- Bürgeramt DornbuschEschersheimer Landstraße 248, 60320 Frankfurt am MainTelefon: +49 69 115E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.deDas Bürgeramt ist Mo 09:00 - 17:00 Uhr und Mi 07:30 - 13:00 Uhr ohne Termin erreichbar. Di 07:30 - 13:00 Uhr, Do 10:00 - 18:00 Uhr und Fr 07:30 - 13:00 Uhr ist es nur mit Termin erreichbar.
- Bürgeramt HöchstDalbergstraße 14, 65929 Frankfurt am MainTelefon: +49 69 115E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.deDas Bürgeramt ist Mo 9:00 - 17:00 Uhr und Mi 7:30 - 13:00 Uhr ohne Termin erreichbar. Di 7:30 - 13:00 Uhr, Do 10:00 - 18:00 Uhr und Fr 7:30 - 13:00 Uhr ist es nur mit Termin erreichbar.
- Bürgeramt NordwestNidaforum 5, 60439 Frankfurt am MainTelefon: +49 69 115E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.deDas Bürgeramt ist Mo 9:00 – 17:00 Uhr und Mi 7:30 – 13:00 Uhr ohne Termin erreichbar. Di 7:30 – 13:00 Uhr, Do 10:00 – 18:00 Uhr und Fr 7:30 – 13:00 Uhr ist es nur mit Termin erreichbar.
- Bürgeramt SachsenhausenGroße Rittergasse 103, 60594 Frankfurt am MainTelefon: +49 69 115E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.deDas Bürgeramt ist Mo 9:00 – 17:00 Uhr und Mi 7:30 – 13:00 Uhr ohne Termin erreichbar. Di 7:30 – 13:00 Uhr, Do 10:00 – 18:00 Uhr und Fr 7:30 – 13:00 Uhr ist es nur mit Termin erreichbar.
- Bürgeramt, Statistik und WahlenZeil 3, 60313 Frankfurt am MainTelefon: +49 69 115E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.deDas Bürgeramt ist Mo 09:00 - 17:00 Uhr und Mi 07:30 - 13:00 Uhr ohne Termin erreichbar. Di 07:30 - 13:00 Uhr, Do 10:00 - 18:00 Uhr und Fr 07:30 - 13:00 Uhr ist es nur mit Termin erreichbar.
- Zentrales BürgeramtZeil 3, 60313 Frankfurt am MainTelefon: +49 69 115E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.deDas Bürgeramt ist Mo 9:00 – 17:00 Uhr und Mi 7:30 – 13:00 Uhr ohne Termin erreichbar. Di 7:30 – 13:00 Uhr, Do 10:00 – 18:00 Uhr und Fr 7:30 – 13:00 Uhr ist es nur mit Termin erreichbar.
Quelle: hessenfinder.de · Stand 02.10.2026
- Schritt 6Optional
Steuerklasse ändern
Das müssen Sie tun:
- Füllen Sie den Antrag auf Steuerklassenwechsel aus. Sie unterschreiben ihn beide.
- Reichen Sie ihn bei Ihrem Finanzamt ein oder stellen Sie den Antrag online über ELSTER.
Alle Infos: Steuerklasse ändern in Frankfurt am Main
Mehr Infos
- Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
- Fristen
Der automatische Wechsel zur Steuerklasse IV für beide Ehegatten wird ab dem Tag der Eheschließung wirksam. Dies gilt nicht, wenn die Ehe im Ausland geschlossen worden ist.
Ein etwaiger Antrag auf Änderung der Steuerklassen oder Anwendung des Faktorverfahrens bei Steuerklasse IV muss für eine Berücksichtigung im laufenden Kalenderjahr spätestens bis zum 1.11. des laufenden Jahres gestellt werden.
- Dauer
Die Dauer der Bearbeitung hängt von der Auslastung des zuständigen Finanzamtes ab.
- Voraussetzungen
- Sie und Ihr Ehegatte sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, was bedeutet, dass Ihr Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland liegt.
- Sie und Ihr Ehegatte leben nicht dauernd getrennt.
- Die Übermittlung der Eheschließung vom Standesamt über die Meldebehörde an das Bundeszentralamt für Steuern erfolgt in der Regel automatisch. Die Steuerklassen werden auf IV/IV gesetzt.
- Unterlagen
Wird die Ehe im Inland geschlossen, erübrigt sich die Vorlage von Unterlagen.
Zum Nachweis einer im Ausland geschlossenen Ehe dient grundsätzlich die ordnungsgemäß ausgestellte ausländische Heiratsurkunde. Beim Standesamt des Wohnsitzes kann beantragt werden, dass die Eheschließung nachträglich im deutschen Eheregister beurkundet wird.
Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht.
Der Eintrag in das deutsche Eheregister kann jedoch von Vorteil sein, weil das hiesige Standesamt eine Eheurkunde ausstellen kann. Das Standesamt prüft die Wirksamkeit der Eheschließung nach deutschen und nach den jeweiligen ausländischen Rechten.
Es wird auch geprüft, ob die Namenserklärungen in der Heiratsurkunde wirksam sind. Wenn es erforderlich ist, werden Namenserklärungen aufgenommen.
- Ablauf
Möchten Sie die bei Heirat automatisch vergebene Steuerklasse IV nicht beibehalten, können Sie und Ihr Ehegatte einen Antrag auf Änderung der Steuerklasse bei Ihrem zuständigen Finanzamt stellen.
- Wo
- Finanzamtssuche
Quelle: hessenfinder.de · Stand 02.10.2026
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Ob Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die zuständige Behörde.
Ihr Plan für Ihren Fall
Adler stellt nur die nötigen Rückfragen und zeigt dann die Schritte, die für Sie gelten.
Mit Adler Schritt für Schritt erledigenWeitere Behördengänge in Frankfurt am Main
- Umziehen
- Abmelden beim Umzug ins Ausland
- Aus der Kirche austreten
- Beim Standesamt anmelden
- Bewohnerparkausweis beantragen
- Bewohnerparkausweis verlängern
- Eheurkunde bestellen
- Elterngeld beantragen
- Ersatzführerschein beantragen
- Führerschein machen
- Führerschein mit 17 (begleitetes Fahren)
- Führerschein von außerhalb der EU umschreiben
- Geburt beim Standesamt anzeigen
- Geburtsurkunde beantragen
- Gewerbe anmelden
- Internationalen Führerschein beantragen
- Meldebescheinigung beantragen
- Nebenwohnung abmelden
- Neue Adresse in den Fahrzeugschein eintragen lassen
- Personalausweis beantragen
- Reisepass beantragen
- Steuerklasse ändern
- Wohnung anmelden