Führerschein von außerhalb der EU umschreiben in Leipzig
Alle Infos und Hilfe, wie Sie das in Leipzig erledigen: zuständige Stelle, Unterlagen, Kosten und Fristen.
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Worum es geht
Verfügen Sie über eine gültige Fahrerlaubnis aus einem anderen Staat (außerhalb der EU/EWR-Staaten), dürfen Sie mit einem ordentlichen Wohnsitz in Deutschland noch sechs Monate ein Kraftfahrzeug führen. "Ordentlicher Wohnsitz" bedeutet: Sie wohnen aus persönlichen oder beruflichen Gründen mindestens 185 Tage im Jahr in Deutschland.
Kosten
- je nach Verwaltungsaufwand: EUR 36,30 bis EUR 44,70
Fristen
- keine
Achtung! Nach Anmeldung Ihres Wohnsitzes in Deutschland dürfen Sie ohne Umtausch Ihrer Fahrerlaubnis noch maximal sechs Monate Kraftfahrzeuge mit Ihrer gültige Fahrerlaubnis aus einem anderen Staat (außerhalb der EU/EWR-Staaten) führen.
Voraussetzungen
Fahrerlaubnis aus einem EU-/EWR-Staat
Eine Fahrerlaubnis aus einem EU- oder EWR-Staat berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland, auch nach Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes, sofern keine sogenannten Negativmaßnahmen gegen den Fahrerlaubnisinhaber in Deutschland vorliegen.
Wenn Sie dennoch eine deutsche Fahrerlaubnis haben möchten, erhalten Sie diese grundsätzlich unter erleichterten Bedingungen. Es bedarf weder eines Nachweises der körperlichen und geistigen Eignung noch eines Nachweises über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen/Ausbildung in Erster Hilfe.
Beim Umtausch mit Verlängerung der Gültigkeit einer Fahrerlaubnis der Klassen C oder D einschließlich deren Anhänger- und/oder Unterklassen müssen Sie dennoch einen Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung erbringen.
Auch eine Fahrschulausbildung mit anschließender Befähigungsprüfung ist für die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis nicht erforderlich.
Fahrerlaubnis aus einem Nicht-EU-/EWR-Staat
Eine deutsche Fahrerlaubnis wird unter bestimmten Voraussetzungen ohne erneute Befähigungsprüfung erteilt, wenn der Ausstellerstaat in der Staatenliste in Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung aufgeführt ist.
Hinweis: Da für bestimmte Staaten, die in Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung benannt sind, weitere Erleichterungen gelten, empfiehlt es sich, beim Besitz einer "Nicht-EU-/EWR-Fahrerlaubnis", sich bei der Fahrerlaubnisbehörde über die genauen Modalitäten des Führerscheinumtauschs zu informieren.
Schüler und Studierende in den USA
Fahrerlaubnisse, die während eines Schul- oder Studienaufenthaltes in den USA erworben wurden, können nur dann in eine deutsche Fahrerlaubnis unter erleichterten Bedingungen umgetauscht werden, wenn sie zum Zeitpunkt der Antragstellung gültig sind und in Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung gelistet sind.
Einige US-Bundesstaaten begrenzen die Gültigkeit des Führerscheins bis zum Zeitpunkt der Ausreise. Sofern dies der Fall ist, kann eine Antragstellung in Deutschland während des Aufenthaltes in den USA auch durch einen schriftlich bevollmächtigten Vertreter (zum Beispiel die Eltern) erfolgen. Dabei muss beachtet werden, dass die oder der Bevollmächtigte bei der Antragstellung den US-Führerschein in Kopie vorlegen muss.
Unterlagen
Inhaber einer EU-/EWR Fahrerlaubnis und Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem in Anlage 11 aufgeführten Staat müssen folgende Unterlagen einreichen:
- Personalausweis (oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung)
- Bescheinigung über die erstmalige oder erneute Wohnsitznahme in der Bundesrepublik Deutschland (Vorlage des Visums)
- biometrisches Foto
- ausländischer Führerschein mit Übersetzung, sofern kein EU-/EWR-Führerschein
(Übersetzungen müssen beispielsweise von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder einem anerkannten Automobilclub erstellt werden.)
- Erklärung über Gültigkeit der ausländischen Fahrerlaubnis, sofern keine EU-/EWR-Fahrerlaubnis
- Bei zeitgleicher Verlängerung der Gültigkeit einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, DE, D oder DE zusätzlich: Bescheinigung über eine allgemeinärztliche Untersuchung nach Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder gegebenenfalls ein Zeugnis des Augenarztes nach Anlage 6 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre)
- betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung nach Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr), wenn die Fahrerlaubnis für die Klassen D1, D1E, D, DE über die Vollendung des 50. Lebensjahres hinaus oder nach Vollendung des 50. Lebensjahres verlängert oder nach Ablauf der Geltungsdauer für einen über die Vollendung des 50. Lebensjahres hinausreichenden Zeitraum oder nach Ablauf der Geltungsdauer einem bereits 50-jährigen Bewerber wieder erteilt werden soll
Inhaber einer sonstigen ausländischen Fahrerlaubnis haben folgende Unterlagen einzureichen:
- Als Inhaber einer solchen Fahrerlaubnis sind Sie lediglich von den Vorschriften über die Ausbildung befreit, Sie müssen also dieselben Unterlagen vorlegen wie bei der Ersterteilung einer Fahrerlaubnis. Zusätzlich haben Sie beizubringen:
- Bescheinigung über die erstmalige oder erneute Wohnsitznahme in der Bundesrepublik Deutschland (Vorlage des Visums)
- ausländischer Führerschein mit Übersetzung, sofern kein EU-/EWR-Führerschein (Übersetzungen müssen beispielsweise von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder einem anerkannten Automobilclub erstellt werden)
- Erklärung über Gültigkeit der ausländischen Fahrerlaubnis
Unter "Hinweise (Besonderheiten)" (siehe unten) finden Sie genauere Erläuterungen zu den erforderlichen Bescheinigungen.
Ablauf
Den Antrag müssen Sie persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen.
Zuständige Stelle
- Sachgebiet FahrerlaubnisangelegenheitenPrager Straße 118 - 136 Haus A, 04317 LeipzigTelefon: 0341 123 8562E-Mail: fahrerlaubnis@leipzig.deDie Sprechzeiten des Ordnungsamtes sind aufgehoben. Persönliche Vorsprachen sind nur mit Termin möglich; dringende Anliegen erfordern eine telefonische Kontaktaufnahme.
Quelle: amt24.sachsen.de · Stand 02.10.2026
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Ob Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die zuständige Behörde.
Weitere Behördengänge in Leipzig
- Heiraten
- Umziehen
- Abmelden beim Umzug ins Ausland
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- Auto ummelden
- Beim Standesamt anmelden
- Bewohnerparkausweis beantragen
- Eheurkunde bestellen
- Elterngeld beantragen
- Ersatzführerschein beantragen
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- Führerschein machen
- Führerschein mit 17 (begleitetes Fahren)
- Führungszeugnis beantragen
- Geburt beim Standesamt anzeigen
- Geburtsurkunde beantragen
- Gekauftes Auto auf sich ummelden
- Gewerbe anmelden
- Internationalen Führerschein beantragen
- Kindergeld beantragen
- Meldebescheinigung beantragen
- Nebenwohnung abmelden
- Neue Adresse in den Fahrzeugschein eintragen lassen
- Personalausweis beantragen
- Reisepass beantragen
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- Wohnung anmelden
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