Abmelden beim Umzug ins Ausland in Leipzig
Alle Infos und Hilfe, wie Sie das in Leipzig erledigen: zuständige Stelle, Unterlagen, Kosten, Fristen und Online-Dienste.
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Worum es geht
Bei einem Umzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland müssen Sie sich nicht bei Ihrer Wegzugsgemeinde abmelden. Es genügt, wenn Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Diese teilt Ihrer "früheren" Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind.
Kosten
keine
Fristen
- Abmeldung ins Ausland: frühestens 1 Woche vor Auszug.
- Abmeldung einer Nebenwohnung oder nach Unbekannt / in die Wohnungslosigkeit: nicht vorzeitig möglich
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Unterlagen
Die Meldebehörde kann die Vorlage folgender Unterlagen fordern:
- Bestätigung des Wohnungsgebers
- Personalausweis oder Reisepass, wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
- Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Abmeldeschein gemeinsam abgemeldet werden
- bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).
Hinweis: Falls Sie den ausgefüllten Meldeschein für die Abmeldung per Post an die Gemeinde schicken, müssen Sie für sich und alle abzumeldenden Familienmitglieder eine Kopie ihrer Personaldokumente beilegen, falls die Meldebehörde dies verlangt.
Ablauf
Für die Abmeldung müssen Sie einen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben. Sie können den Meldeschein persönlich abgeben oder per Post übersenden. Ebenso können Sie auch eine andere geeignete Person mit der Abgabe des Meldescheines beauftragen.
- Einen Vordruck erhalten Sie hier online auf Amt24 oder auch in Papierform bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
- Je nach Angebot der Gemeinde kann vom Ausfüllen des Meldescheins abgesehen und die Daten direkt erhoben werden, wenn Sie persönlich bei der Behörde erscheinen. Sie müssen dann auf einem Ausdruck der Meldebehörde die Richtigkeit der Daten durch Unterschrift bestätigen.
- Im Anschluss an die erfolgte Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung.
Zuständige Stelle
- Abteilung MeldeserviceElsbethstraße 19-25, 04155 LeipzigTelefon: 0341 115E-Mail: meldeservice@leipzig.deDas Amt ist Mo 09:00 - 12:00 Uhr, Di 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr, Do 13:00 - 16:00 Uhr und Fr 09:00 - 12:00 Uhr geöffnet. Mi ist es geschlossen.
Quelle: amt24.sachsen.de · Stand 02.10.2026
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Ob Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die zuständige Behörde.
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