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Heiraten in Stuttgart

Alle Infos und Hilfe, wie Sie die Behördengänge dazu in Stuttgart erledigen.

Von der Anmeldung beim Standesamt bis zur Eheurkunde.

Mit Adler Schritt für Schritt erledigen

Die 3 Schritte

  1. Schritt 1

    Beim Standesamt anmelden

    Das müssen Sie tun:

    1. Gehen Sie zusammen zum Standesamt an Ihrem Wohnort und melden Sie die Heirat persönlich an.

    Alle Infos: Beim Standesamt anmelden in Stuttgart

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    Kosten
    • Prüfung der Ehefähigkeit: 65,00 EUR; wenn ausländisches Recht zu beachten ist (unabhängig von der Staatsangehörigkeit): 110,00 EUR; wenn ausländisches Recht zu beachten ist und ein Befreiungsverfahren durchzuführen ist: 130,00 EUR
    • Durchführung und Beurkundung der Eheschließung: 45,00 EUR
    • standesamtliche Trauung außerhalb der üblichen Dienstzeiten: 110,00 EUR
    • standesamtliche Trauung vor einem anderen Standesamt in Baden-Württemberg als dem Standesamt, bei dem Sie die Eheschließung angemeldet haben: 45,00 EUR

    Hinweis: Weitere Kosten können beispielsweise dadurch entstehen, dass die Eheschließung nicht in den Diensträumen am Amtssitz des Standesamts stattfindet.

    Fristen

    Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

    Dauer

    hängt vom Einzelfall ab

    Voraussetzungen

    Eine Eheschließung können anmelden:

    • volljährige Personen

    Weitere Voraussetzungen:

    • Die Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit (Vollendung des 18. Lebensjahres) eingegangen werden.
    • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
    • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
    • Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäische Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
    Unterlagen

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    • wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als vier Wochen). In manchen Gemeinden kann das Standesamt die erweiterte Meldebescheinigung für Sie ausdrucken.
    • wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:
    • aktueller beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister mit Hinweisteil oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch mit Hinweisteil (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes
    • wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:
    • ​​​​​aktuelle Geburtsurkunde
    • wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:
    • Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
    • Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder
    • wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist:
    • die Eheurkunde oder
    • den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie
    • die Sterbeurkunde des früheren Partners
    • erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:
    • alle Heiratsurkunden
    • alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
    • eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer
    • wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:
    • ​​​​​​​Geburtsurkunden der Kinder
    • bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:
    • ​​​​​​gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
    • ​​​​​​​Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
    • erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen). In manchen Gemeinden kann das Standesamt die erweiterte Meldebescheinigung für Sie ausdrucken.
    • Geburtsurkunde
    • Ehefähigkeitszeugnis
    • Fremdsprachige Urkunden mit Übersetzung, falls nicht auf internationalem Vordruck

    Hinweise:

    Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.

    Alle Urkunden müssen im Original vorliegen. Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen.

    • weitere Unterlagen:
    • ​​​​​​​Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern.
    Ablauf

    Den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung müssen Sie persönlich bei Ihrem örtlichen Standesamt stellen.

    • Um die Eheschließung anzumelden, suchen Sie in der Regel mit Ihrer /Ihrem Partnerin/Partner beziehungsweise Verlobte/Verlobter gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen.
    • Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
    • Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Die Mitteilung erfolgt entweder mündlich, schriftlich oder elektronisch.
    Wo
    • Standesamt StuttgartEberhardstraße 6, 70173 StuttgartTelefon: 0711 21688852

    Quelle: service-bw.de · Stand 01.10.2026

  2. Schritt 2

    Eheurkunde bestellen

    Das müssen Sie tun:

    1. Bestellen Sie die Eheurkunde, online oder schriftlich.
    2. Halten Sie dafür Ihren Personalausweis oder Reisepass bereit.

    Alle Infos: Eheurkunde bestellen in Stuttgart

    Mehr Infos
    Kosten
    • Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister: je EUR 20,00
    • Internationale Eheurkunde: je EUR 20,00
    Fristen

    keine

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind folgende Personen über 16 Jahre:

    • Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht
    • Vorfahren und Abkömmlinge wie zum Beispiel Eltern, Kinder, Enkelkinder
    • sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
    Unterlagen
    • bei persönlichem Erscheinen: Personalausweis oder Reisepass
    • bei Vertretung:
    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht
    • Ausweis der bevollmächtigten Person
    • Nachweis des rechtlichen Interesses: beispielsweise Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel
    Ablauf

    Sie können die Urkunde persönlich beim Standesamt der Eheschließung beantragen und die Gebühr

    sofort bezahlen.

    Eine schriftliche Beantragung ist ebenso möglich. Manche Standesämter bieten an, dass Sie die Urkunden auch durch Fax, E-Mail oder telefonisch bestellen können. In diesen Fällen müssen Sie mit dem Standesamt klären,

    • ob es Ihnen die Urkunde zuschicken soll oder Sie sie abholen und
    • wie Sie die Gebühr bezahlen können (zum Beispiel durch Überweisung oder in bar bei Abholung).

    Manche Gemeinden und Städte bieten Formulare für die elektronische Bestellung im Internet an.

    Sie können sich bei Antragstellung oder Abholung der Urkunde auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.

    Hinweis: Eine sofortige Ausstellung der Urkunde ist nicht immer möglich.

    Wo

    Quelle: service-bw.de · Stand 01.10.2026

  3. Schritt 3Optional

    Steuerklasse ändern

    Das müssen Sie tun:

    1. Füllen Sie den Antrag auf Steuerklassenwechsel aus. Sie unterschreiben ihn beide.
    2. Reichen Sie ihn bei Ihrem Finanzamt ein oder stellen Sie den Antrag online über ELSTER.

    Alle Infos: Steuerklasse ändern in Stuttgart

    Mehr Infos
    Kosten

    keine

    Fristen

    Der Steuerklassenwechsel auf Antrag kann nur mit Wirkung vom Beginn des auf die Antragstellung folgenden Monats vorgenommen werden.

    Die Änderung der automatisiert gebildeten Steuerklassen IV bei Heirat ist aber bereits ab dem ersten Tag des Monats der Eheschließung möglich.

    Wenn Sie wollen, dass Ihr Antrag auf Änderung der Steuerklassen oder Anwendung des Faktorverfahrens bei Steuerklasse IV im laufenden Kalenderjahr wirksam wird, müssen Sie ihn bis zum 30.11. des laufenden Jahres stellen.

    Dauer

    Der automatische Wechsel zur Steuerklasse IV für beide Ehegatten wird ab dem Tag der Eheschließung wirksam.

    Dies gilt jedoch nicht, wenn die Ehe im Ausland geschlossen worden ist.

    Voraussetzungen
    • Sie und Ihre Ehefrau oder Lebenspartnerin oder Ihr Ehemann oder Lebenspartner sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Das bedeutet, dass Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland liegt.
    • Sie und Ihre Ehefrau oder Lebenspartnerin oder Ihr Ehemann oder Lebenspartner leben nicht dauernd getrennt.
    • Bei Eheschließung im Ausland gilt Folgendes: Eine Änderung der Steuerklassen durch das Finanzamt ist nur möglich, sofern die rechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen und die Meldebehörde die entsprechenden Angaben (verheiratet) im System erfasst hat. Ist die Heirat in Deutschland anerkannt, aber noch nicht im elektronischen System hinterlegt, hat die Meldebehörde die fehlenden beziehungsweise unrichtige Angaben zu berichtigen oder zu vervollständigen. Das Finanzamt selbst hat keine Möglichkeit, die Eheschließung im System einzupflegen. Eine Steuerklassenänderung durch das Finanzamt kann erst vorgenommen werden, nachdem die Meldebehörde oder Gemeinde die Ehe im System eingetragen hat.
    Unterlagen

    Bei Eheschließung in Deutschland müssen Sie keine Unterlagen einreichen.

    Bitte informieren Sie sich bei Zuzug aus dem Ausland beziehungsweise bei einer im Ausland geschlossene Ehe vor Beantragung eines Steuerklassenwechsels bei der Gemeinde, ob die im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland anerkannt wird. Entsprechende Unterlagen (zum Beispiel Heiratsurkunde) sind dem Meldeamt vorzulegen. Eine weitere Vorlage dieser Unterlagen beim Finanzamt ist in der Regel nicht erforderlich.

    Ablauf

    Möchten Sie die bei Heirat automatisch vergebene Steuerklasse IV nicht beibehalten, können Sie und Ihre Ehefrau oder Lebenspartnerin oder Ihr Ehemann oder Lebenspartner einen Antrag auf Änderung der Steuerklassen stellen:

    • Wählen Sie im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung im Bereich "Steuerformulare" unter "Lohnsteuer (Arbeitnehmer)" das passende Antragsformular aus:
    • Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den ELStAM 2026 - Anlage Steuerklassenwechsel
    • Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den ELStAM 2026 - Anlage elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale , wenn Sie beziehungsweise Ihre Ehefrau oder Lebenspartnerin oder Ihr Ehemann oder Lebenspartner die Steuerklasse I beibehalten möchten oder die Sperrung des Arbeitgeberabrufs wünschen.
    • Füllen Sie den Antrag am elektronischen Endgerät oder ausgedruckt handschriftlich aus.
    • Anträge in Papierform müssen Sie und Ihre Ehefrau oder Lebenspartnerin oder Ihr Ehemann oder Lebenspartner eigenhändig unterschreiben.
    • Schicken Sie den Antrag per Post an Ihr örtlich zuständiges Finanzamt.

    Sie können den Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Eheleuten und die Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) alternativ auch online über ELSTER an das Finanzamt übermitteln. ELSTER ist ein barrierefreier und plattformunabhängiger Zugang zu den elektronischen Diensten der Steuerverwaltung.

    Für die elektronische authentifizierte Übermittlung benötigen Sie ein Zertifikat. Dieses erhalten Sie im Anschluss an Ihre Registrierung auf ELSTER. Bitte beachten Sie, dass der Registrierungsvorgang bis zu zwei Wochen dauern kann.

    Wo
    Weitere Stellen (2)

    Quelle: service-bw.de · Stand 01.10.2026

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Ob Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die zuständige Behörde.

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