Internationalen Führerschein beantragen in Leipzig
Alle Infos und Hilfe, wie Sie das in Leipzig erledigen: zuständige Stelle, Unterlagen, Kosten und Fristen.
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Worum es geht
Der Internationale Führerschein wird innerhalb der Europäischen Union (EU) und den Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (Norwegen, Island und Liechtenstein) nicht benötigt. Zum Führen eines Mietwagens im Ausland kann es jedoch hilfreich sein, wenn Sie einen Internationalen Führerschein vorweisen können. In bestimmten, meist außereuropäischen Ländern, wird zusätzlich zum nationalen ein Internationaler Führerschein benötigt.
Kosten
- je nach Verwaltungsaufwand: von EUR 12,20 bis EUR 16,30
- falls Sie noch keinen Kartenführerschein besitzen: zusätzlich EUR 25,30
Fristen
keine
Voraussetzungen
Der Antragsteller oder die Antragstellerin müssen
- das 18. Lebensjahr vollendet haben, sowie
- eine nach § 6 Abs. 1 FeV für das Führen des Fahrzeugs erforderliche EU- oder EWR-Fahrerlaubnis mit einem (normalen) Führerschein nach einem ab dem 1. Januar 1999 zu verwendenden Muster oder
- eine ausländische Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen gemäß § 29 FeV nachweisen.
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- nationaler Führerschein im Scheckkartenformat
- gegebenenfalls: Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat
- Die sogenannte "Karteikartenabschrift" ist nur dann erforderlich, wenn Ihr bisheriger Führerschein nicht im Zuständigkeitsbereich der aktuell zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt wurde und wenn er keine Angaben enthält, wann Ihnen welche Fahrerlaubnis erteilt worden ist.
- biometrisches Foto
Achtung! Wenn Sie noch keinen Führerschein im Scheckkartenformat besitzen, müssen Sie Ihren alten Führerschein vorher in einen solchen umtauschen lassen.
Ablauf
- Die Beantragung und Abholung des Internationalen Führerscheins muss nicht persönlich, sondern kann auch durch eine dritte Person (mit Vollmacht) erfolgen. Voraussetzung dafür ist, dass ein EU-Kartenführerschein bereits vorliegt.
- Bei Vorliegen aller Voraussetzungen und erforderlichen Dokumente/Unterlagen kann der Internationale Führerschein sofort ausgestellt werden.
Zuständige Stelle
- Sachgebiet FahrerlaubnisangelegenheitenPrager Straße 118 - 136 Haus A, 04317 LeipzigTelefon: 0341 123 8562E-Mail: fahrerlaubnis@leipzig.deDie Sprechzeiten des Ordnungsamtes sind aufgehoben. Persönliche Vorsprachen sind nur mit Termin möglich; dringende Anliegen erfordern eine telefonische Kontaktaufnahme.
Quelle: amt24.sachsen.de · Stand 02.10.2026
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Ob Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die zuständige Behörde.
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