Heiraten in München
Alle Infos und Hilfe, wie Sie die Behördengänge dazu in München erledigen.
Von der Anmeldung beim Standesamt bis zur Eheurkunde.
Die 6 Schritte
- Schritt 1
Beim Standesamt anmelden
Das müssen Sie tun:
- Gehen Sie zusammen zu Ihrem Standesamt und melden Sie die Heirat an.
- Kann eine Person nicht kommen, braucht die andere eine schriftliche Vollmacht.
Alle Infos: Beim Standesamt anmelden in München
Mehr Infos
- Kosten
Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähigkeit beträgt 55,00 EUR.
Ist ausländisches Recht zu beachten, erhöht sich die Gebühr um 30,00 EUR pro Person.
Daneben können noch weitere Gebühren und Auslagen anfallen.
- Fristen
Die Anmeldung der Eheschließung ist sechs Monate nach Mitteilung des Anmeldestandesamts gültig. Da meist ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es daher ratsam, sich beim Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll, zu erkundigen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Anmeldung beim Anmeldestandesamt spätestens erfolgt sein muss. Dabei ist zu bedenken, dass die Beschaffung der notwendigen Papiere Zeit in Anspruch nehmen kann.
- Voraussetzungen
Erst wenn folgende Fragen geklärt sind, kann das Standesamt die Ehefähigkeit der Eheschließenden feststellen und einen konkreten Termin für die Eheschließung vereinbaren.
Sind Sie schon 18 Jahre alt?
Beide Eheschließenden müssen volljährig sein.
Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
- Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein.
Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so gilt: Eine Auslandsscheidung ist in Deutschland in der Regel nur wirksam, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung ausdrücklich anerkannt wurde. Ausnahmen gelten nur, wenn die Ehe im Heimatstaat beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung der Auslandsentscheidung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und unter Umständen weitere Unterlagen beschafft werden müssen. Bei der Antragstellung ist das Standesamt, bei dem die neue Ehe geschlossen werden soll, gerne behilflich. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen, so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Gerichte und Verwaltungsbehörden bindend, so dass für den Antragsteller ein für allemal klare Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
- Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein.
Sind Sie in gerader Linie miteinander verwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?
In diesen Fällen ist eine Ehe ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch Annahme erloschen ist.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
In diesem Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahme zulassen.
Sind Sie Ausländer?
Ausländer müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis ihrer Heimatbehörde vorlegen. Ist das nicht möglich, muss eine Befreiung durch den Präsidenten des in der Bundesrepublik Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts beigebracht werden.
- Unterlagen
- Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden
Für die Eheschließung muss unter anderem der Personenstand, der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt und die Staatsangehörigkeit nachgewiesen werden. Im Falle einer vorherigen Eheschließung oder vorherigen Begründung einer Lebenspartnerschaft, muss diese sowie die Auflösung nachgewiesen werden.
Auf jeden Fall ist ein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorzulegen: (ID: 16738)
Gegebenenfalls können benötigte Unterlagen (z. B. Geburtsurkunde) direkt vom Standesamt beschafft werden. Informationen hierzu erteilt das zuständige Standesamt.
- Ablauf
Die Eheschließenden müssen die Eheschließung beim Standesamt anmelden. Sie müssen persönlich beim Standesamt vorsprechen. Ist einer der beiden verhindert, kann er den anderen schriftlich ermächtigen, die Eheschließung anzumelden. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Vertreter angemeldet werden.
Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Eheschließenden eine Mitteilung des Anmeldestandesamts.
- Wo
- Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Bürgerbüro Pasing - Standesamt München-PasingLandsberger Straße 486, 81241 MünchenTelefon: +49 89 115E-Mail: stamtpasing.kvr@muenchen.de
- Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Standesamt MünchenRuppertstraße 11, 80337 MünchenTelefon: +49 89 115E-Mail: standesamt.kvr@muenchen.de
Quelle: bayernportal.de · Stand 01.10.2026
- Schritt 2
Heiraten
Das müssen Sie tun:
- Vereinbaren Sie mit dem Standesamt einen Termin für die Trauung.
Mehr Infos
- Kosten
Die Kosten für die Eheschließung richten sich nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand. Ihr zuständiges Standesamt informiert sie gerne über die für die Eheschließung anfallenden Gebühren und Auslagen (siehe auch unter "Verwandte Themen" - "Eheschließung; Anmeldung").
Für Eheschließungen vor einem anderen als dem für die Anmeldung zuständigen Standesamt wird in jedem Fall eine Gebühr von 40,00 EUR erhoben.
Für die Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe fallen in der Regel Gebühren in Höhe von 55,00 EUR an.
Für eine Eheurkunde wird eine Gebühr von 12,00 EUR erhoben.
- Voraussetzungen
Bei einer Eheschließung im Inland: vorherige Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt.
- Wo
- Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Bürgerbüro Pasing - Standesamt München-PasingLandsberger Straße 486, 81241 MünchenTelefon: +49 89 115E-Mail: stamtpasing.kvr@muenchen.de
- Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Standesamt MünchenRuppertstraße 11, 80337 MünchenTelefon: +49 89 115E-Mail: standesamt.kvr@muenchen.de
Quelle: bayernportal.de · Stand 01.10.2026
- Schritt 3
Eheurkunde bestellen
Das müssen Sie tun:
- Bestellen Sie die Eheurkunde, online oder schriftlich.
- Halten Sie dafür Ihren Personalausweis oder Reisepass bereit.
Alle Infos: Eheurkunde bestellen in München
Mehr Infos
- Kosten
- Gebühr für eine Eheurkunde: 12,00 EUR
- Gebühr für einen beglaubigten Ausdruck: 12,00 EUR
- Gebühr für eine mehrsprachige Eheurkunde: 12,00 EUR
- Gebühr für die Ausstellung einer Übersetzungshilfe (mehrsprachiges Formular gemäß Art. 7 Verordnung (EU) Nr. 2016/1191): 12,00 EUR
- Fristen
Eheurkunden und beglaubigte Registerausdrucke können nur bis zu 80 Jahre nach der Beurkundung im Eheregister beim Standesamt angefordert werden. Für ältere Einträge ist das Archiv der Gemeinde zuständig, zu der das Standesamt gehört.
- Dauer
In der Regel 2 bis 10 Tage
- Voraussetzungen
Folgende Personen über 16 Jahre können einen Antrag stellen:
- Die Person, auf die sich der Eintrag im Register bezieht.
- Vorfahren und Nachkommen, also zum Beispiel Eltern, Kinder oder Enkelkinder (Verwandtschaftsverhältnis ist darzulegen und ggf. nachzuweisen).
- Andere Personen, die ein rechtliches Interesse nachweisen können, zum Beispiel durch ein Schreiben vom Nachlassgericht, ein Gerichtsurteil oder einen vollstreckbaren Titel.
- Unterlagen
- Beantragung Eheurkunde
Persönliche Antragstellung:
- Bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
- Ihr Verwandtschaftsverhältnis ist darzulegen und ggf. nachzuweisen
- Eine bevollmächtigte Person hat eine schriftliche Vollmacht sowie den Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) des Vollmachtgebers und den eigenen Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.
Schriftliche Antragstellung:
- Legen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
- Ihr Verwandtschaftsverhältnis ist darzulegen und ggf. nachzuweisen.
- Ablauf
Sie können die Eheurkunde beim Standesamt der Eheschließung persönlich (gegebenenfalls Termin notwendig), schriftlich oder gegebenenfalls elektronisch anfordern.
Persönliche Antragstellung:
- Für eine persönliche Beantragung ist möglicherweise ein Termin notwendig.
- Bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
- Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.
- Auch eine vertrauenswürdige Person kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Diese Person benötigt eine schriftliche Vollmacht sowie ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) und Ihren Personalausweis oder Reisepass.
Schriftliche Antragstellung:
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt, in dem sie um die Ausstellung der Eheurkunde bitten.
- Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
- Ihren Familiennamen und Vornamen
- Ihre Meldeanschrift
- Das Datum und den Ort der Eheschließung oder ggf. der Umwandlung der Lebenspartnerschaft
- Falls bekannt, die Beurkundungsnummer und das Standesamt
- Falls vorhanden, weitere Nachweise, zum Beispiel für ein rechtliches Interesse oder eine Gebührenbefreiung.
- Legen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
Elektronische Antragstellung:
- Falls das Standesamt eine Online-Option anbietet, rufen Sie die entsprechende Webseite auf.
- Melden Sie sich gegebenenfalls mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises an.
- Geben Sie die erforderlichen Daten ein und laden Sie, falls nötig, die erforderlichen Unterlagen hoch.
- Senden Sie den Antrag online ab.
- Wo
- Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Bürgerbüro Pasing - Standesamt München-PasingLandsberger Straße 486, 81241 MünchenTelefon: +49 89 115E-Mail: stamtpasing.kvr@muenchen.de
- Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Standesamt MünchenRuppertstraße 11, 80337 MünchenTelefon: +49 89 115E-Mail: standesamt.kvr@muenchen.de
Quelle: bayernportal.de · Stand 01.10.2026
- Schritt 4Nur wenn sich Ihr Nachname ändert
Neuen Personalausweis beantragen
Das müssen Sie tun:
- Beantragen Sie den neuen Personalausweis bei Ihrer zuständigen Stelle (siehe „Mehr Infos“).
- Bringen Sie Ihren alten Ausweis und Ihre Eheurkunde mit.
- Das Passfoto muss digital sein: Lassen Sie es vorab in einem Fotostudio machen oder, wo angeboten, direkt vor Ort.
Alle Infos: Personalausweis beantragen in München
Mehr Infos
- Kosten
Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen
- Antragsteller ab 24 Jahren: 46,00 EUR
- Antragsteller unter 24 Jahren: 27,60 EUR
- Ausstellung von Ausweisen für Bedürftige: Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich; aufgrund der Berücksichtigung im Regelbedarf ist eine Bedürftigkeit der Leistungsempfänger nach SGB II und SGB XII im Regelfall nicht gegeben
- Vorläufiger Personalausweis: 10,00 EUR
- Kosten Direktversand eines Personalausweises: 15,00 EUR
- Anhebung der Gebühren um 6,00 EUR, wenn das Lichtbild durch die Personalausweisbehörde gefertigt wurde
- Anhebung der Gebühren um 13,00 EUR, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung des Antragstellers außerhalb der behördlichen Dienstzeit oder von einer nicht zuständigen Behörde vorgenommen wird
- Anhebung der Gebühren um 30,00 EUR bei Beantragung durch sog. Auslandsdeutsche bei – unzuständigen – Inlandspersonalausweisbehörden
Weitere Gebührenregelungen
- Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Vollendung des 16. Lebensjahres: gebührenfrei
- Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei älteren Ausweisen: gebührenfrei
- Ändern der PIN im Bürgeramt = Neusetzen der Geheimnummer (z. B. PIN vergessen): gebührenfrei
- Ändern der Anschrift bei Umzügen: gebührenfrei
- Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall: gebührenfrei
- Entsperren der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
- Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikats: Festlegung durch jeweiligen Anbieter
- Fristen
nicht angegeben
- Dauer
Laut Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat dauert es ab Antragstellung in der Regel mindestens zwei Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können. Teilweise kann es jedoch auch mehrere Wochen dauern. Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass Sie über einen gültigen Personalausweis verfügen und beantragen Sie Ihren Personalausweis rechtzeitig. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Personalausweisbehörde.
Beim vorläufigen Personalausweis ist die Ausstellung sofort möglich.
- Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz;
- Stellung eines förmlichen Antrags bei der jeweils zuständigen Gemeinde durch Antragssteller (ab dem 16. Lebensjahr) bzw. gesetzlichen Vertreter (z.B. bei gemeinsamem Sorgerecht durch beide Elternteile, leben diese nicht nur vorübergehend getrennt i. d. R. allein durch den Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält) oder Betreuer;
- Vertretung durch Bevollmächtigte nicht zulässig.
- Zur Prüfung der Identität muss der Personalausweisbewerber (also auch das Kind oder der Jugendliche unter 16 Jahren) grundsätzlich persönlich bei der Personalausweisbehörde erscheinen.
- Unterlagen
- aktuelles biometrisches digitales Lichtbild (Frontalaufnahme)
- bisheriges amtliches Ausweisdokument (Pass, Personalausweis oder Kinderreisepass)
- bei Erstausstellung (dazu können auch Neuzuzüge zählen) oder anlassbezogen in der Regel weitere Unterlagen z. B. Personenstandsurkunden, Staatsangehörigkeitsurkunden
- bei Personalausweisbewerbern unter 16 Jahren: bei zusammenlebenden Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, kann die Beantragung durch einen Elternteil mit schriftlicher Zustimmung des anderen Elternteils erfolgen, wobei die Unterschrift des anderen Elternteils durch die Personalausweisbehörde überprüft werden soll
- bei nur einem Sorgeberechtigten: Sorgerechtsnachweis
- Ablauf
Nach Beantragung eines Personalausweises wird die Bundesdruckerei GmbH von der Personalausweisbehörde beauftragt, den Personalausweis zu erstellen.
Sobald das Dokument abholbereit ist, werden Sie informiert. Einige Gemeinden stellen stattdessen für die Auskunft über den Bearbeitungsstand einen Online-Dienst zur Verfügung. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Beantragung.
- Wo
- Landeshauptstadt MünchenMarienplatz 8, 80331 MünchenTelefon: +49 89 115E-Mail: rathaus@muenchen.de
Quelle: bayernportal.de · Stand 01.10.2026
- Schritt 5Nur wenn sich Ihr Nachname ändert
Neuen Reisepass beantragen, falls Sie einen haben
Das müssen Sie tun:
- Beantragen Sie den neuen Reisepass bei Ihrer zuständigen Stelle (siehe „Mehr Infos“).
- Bringen Sie Ihren alten Reisepass und Ihre Eheurkunde mit.
- Das Passfoto muss digital sein: Lassen Sie es vorab in einem Fotostudio machen oder, wo angeboten, direkt vor Ort.
Alle Infos: Reisepass beantragen in München
Mehr Infos
- Kosten
- vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 EUR
- ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 70,00 EUR
- vorläufiger Reisepass: 26,00 EUR
- Anhebung der Gebühren um 6,00 EUR, wenn das Lichtbild durch die Passbehörde gefertigt wurde
- Änderung eines Passes/vorläufigen Passes (nur Größe und/oder Augenfarbe): 6,00 EUR (Wohnortänderung gebührenfrei)
- Zuschlag zum Reisepass für einen Express-Pass: 32,00 EUR
- Zuschlag für einen Reisepass mit 48 Seiten: 22,00 EUR
- Direktversand eines Reisepasses: 15,00 EUR
Verdoppelung der Gebühren:
- Bei Ausstellung eines vorläufigen Passes oder Änderung eines Passes, vorläufigen Passes, wenn dies außerhalb der behördlichen Dienstzeiten auf Veranlassung des Antragstellers vorgenommen wird.
- Bei Ausstellung eines Passes (auch schon vor Vollendung des 24. Lebensjahres), vorläufigen Passes oder Änderung eines Passes, vorläufigen Passes, wenn dies durch eine unzuständige Behörde auf Veranlassung des Antragstellers geschieht.
- Fristen
nicht angegeben
- Dauer
Laut Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat dauert es ab Antragstellung in der Regel mindestens zwei Wochen, bis Sie Ihren Reisepass im Bürgeramt abholen können. Teilweise kann es jedoch auch mehrere Wochen dauern. Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass Sie über einen gültigen Reisepass verfügen und beantragen Sie Ihren Reisepass rechtzeitig. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Passbehörde.
In Eil- und Notfällen kann der Reisepass im Expressverfahren ausgestellt werden: Geht der Express-Antrag bis 12:00 Uhr bei der Bundesdruckerei GmbH ein, liegt der Reisepass in der Regel am darauffolgenden dritten Werktag (es zählen Montag bis Freitag, ohne Feiertage) in der Passbehörde abholbereit vor.
Vorläufiger Reisepass: Ausstellung und Aushändigung sind sofort möglich.
- Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz
- Stellung eines förmlichen Antrags bei der jeweils zuständigen Gemeinde durch Passbewerber bzw. gesetzlichen Vertreter (z. B. bei gemeinsamem Sorgerecht durch beide Elternteile, leben diese nicht nur vorübergehend getrennt i. d. R. allein durch den Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält) oder Betreuer
- Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist nicht zulässig
- Zur Prüfung der Identität muss der Passbewerber (also auch der Minderjährige) grundsätzlich persönlich bei der Passbehörde erscheinen.
- Unterlagen
- bisheriges amtliches Ausweisdokument (Pass, Personalausweis oder Kinderreisepass)
- aktuelles biometrisches digitales Lichtbild (Frontalaufnahme)
- bei Erstausstellung (dazu können auch Neuzuzüge zählen) oder anlassbezogen in der Regel weitere Unterlagen z. B. Personenstandsurkunden, Staatsangehörigkeitsurkunden
- bei Passbewerbern unter 18 Jahren: bei zusammenlebenden Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, kann die Beantragung durch einen Elternteil mit schriftlicher Zustimmung des anderen Elternteils erfolgen, wobei die Unterschrift des anderen Elternteils durch die Passbehörde überprüft werden soll
- bei nur einem Sorgeberechtigten: Sorgerechtsnachweis
- Nachweise bei vorläufigem Reisepass:
bei der Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses können die Passbehörden die Vorlage von geeigneten Nachweisen verlangen, mit denen glaubhaft gemacht wird, dass sofort ein Pass benötigt und die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren nicht bis zu dem Zeitpunkt des voraussichtlich erstmaligen Gebrauchs möglich ist
- Ablauf
Nach Beantragung eines Reisepasses wird die Bundesdruckerei GmbH von der Passbehörde beauftragt, den Reisepass zu erstellen.
Sobald das Dokument abholbereit ist, werden Sie informiert. Einige Gemeinden stellen stattdessen für die Auskunft über den Bearbeitungsstand einen Online-Dienst zur Verfügung. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Beantragung.
- Wo
- Landeshauptstadt MünchenMarienplatz 8, 80331 MünchenTelefon: +49 89 115E-Mail: rathaus@muenchen.de
Quelle: bayernportal.de · Stand 01.10.2026
- Schritt 6Optional
Steuerklasse ändern
Das müssen Sie tun:
- Füllen Sie den Antrag auf Steuerklassenwechsel aus. Sie unterschreiben ihn beide.
- Reichen Sie ihn bei Ihrem Finanzamt ein oder stellen Sie den Antrag online über ELSTER.
Alle Infos: Steuerklasse ändern in München
Mehr Infos
- Kosten
Für Sie entstehen keine Kosten.
- Fristen
Der Steuerklassenwechsel auf Antrag kann nur mit Wirkung vom Beginn des auf die Antragstellung folgenden Monats vorgenommen werden.
Die Änderung der automatisiert gebildeten Steuerklassen IV bei Heirat ist aber bereits ab dem ersten Tag des Monats der Eheschließung möglich.
Wenn Sie wollen dass Ihr Antrag auf Änderung der Steuerklassen oder Anwendung des Faktorverfahrens bei Steuerklasse IV im laufenden Kalenderjahr wirksam wird, müssen Sie ihn bis zum 30.11. des laufenden Jahres stellen.
- Dauer
Der automatische Wechsel zur Steuerklasse IV für beide Ehegatten wird ab dem Tag der Eheschließung wirksam.
Dies gilt jedoch nicht, wenn die Ehe im Ausland geschlossen worden ist.
- Voraussetzungen
- Sie und Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Das bedeutet, dass Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland liegt.
- Sie und Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann leben nicht dauernd getrennt.
- Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
Bei Eheschließung in Deutschland müssen Sie keine Unterlagen einreichen.
Bei Eheschließung im Ausland müssen Sie die ordnungsgemäß ausgestellte ausländische Heiratsurkunde einreichen.
- Ablauf
Möchten Sie die bei Heirat automatisch vergebene Steuerklasse IV nicht beibehalten, können Sie und Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann einen Antrag auf Änderung der Steuerklasse stellen:
- Wählen Sie im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung im Bereich "Steuerformulare" unter "Lohnsteuer (Arbeitnehmer)" das passende Antragsformular aus:
- "Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten"
- Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen, wenn Sie beziehungsweise Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann die Steuerklasse I beibehalten möchten oder die Sperrung des Arbeitgeberabrufs wünschen.
- Füllen Sie den Antrag am elektronischen Endgerät oder ausgedruckt handschriftlich aus.
- Anträge in Papierform müssen Sie und Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann eigenhändig unterschreiben.
- Schicken Sie den Antrag per Post an Ihr örtlich zuständiges Finanzamt.
- Sie erhalten einen Bescheid.
Sie können den Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Eheleuten und die Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) alternativ auch online über ELSTER an das Finanzamt übermitteln. ELSTER ist ein barrierefreier und plattformunabhängiger Zugang zu den elektronischen Diensten der Steuerverwaltung.
Für die elektronische authentifizierte Übermittlung benötigen Sie ein Zertifikat. Dieses erhalten Sie im Anschluss an Ihre Registrierung auf ELSTER. Bitte beachten Sie, dass der Registrierungsvorgang bis zu 2 Wochen dauern kann.
- Wo
- Finanzamt München Dienstgebäude Deroystraße 12Deroystraße 12, 80335 MünchenTelefon: +49 89 1252-0Das Amt ist Mo 07:30 Uhr - 12:30 Uhr, Di 11:00 Uhr - 16:00 Uhr, Mi 07:30 Uhr - 12:30 Uhr, Do 09:00 Uhr - 17:00 Uhr und Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr geöffnet. Montag, Dienstag, Mittwoch & Freitag ist ein Termin erforderlich.
Quelle: bayernportal.de · Stand 01.10.2026
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Ob Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die zuständige Behörde.
Ihr Plan für Ihren Fall
Adler stellt nur die nötigen Rückfragen und zeigt dann die Schritte, die für Sie gelten.
Mit Adler Schritt für Schritt erledigenWeitere Behördengänge in München
- Umziehen
- Beim Standesamt anmelden
- Bewohnerparkausweis beantragen
- Eheurkunde bestellen
- Elterngeld beantragen
- Geburt beim Standesamt anzeigen
- Geburtsurkunde beantragen
- Gewerbe anmelden
- Neue Adresse in den Fahrzeugschein eintragen lassen
- Personalausweis beantragen
- Reisepass beantragen
- Steuerklasse ändern
- Wohnung anmelden