Personalausweis beantragen in Leipzig
Alle Infos und Hilfe, wie Sie das in Leipzig erledigen: zuständige Stelle, Unterlagen, Kosten und Fristen.
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Worum es geht
Personalausweise können grundsätzlich ab Geburt eines Kindes ausgestellt werden, ein Anspruch auf Ausstellung eines Personalausweises besteht ab dem 16. Lebensjahr. Die Gültigkeitsdauer eines Personalausweises ist vom Alter abhängig. Vor Vollendung des 24. Lebensjahres gilt er für die Dauer von sechs Jahren, ab Vollendung des 24. Lebensjahres für die Dauer von zehn Jahren. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Kosten
- Personalausweises vor Vollendung des 24. Lebensjahres: EUR 27,60
- Personalausweises ab Vollendung des 24. Lebensjahres: EUR 46,00
- vorläufiger Personalausweis: EUR 10,00
Tipp: Von der Erhebung einer Gebühr kann abgesehen werden, wenn der Antragsteller oder die Antragstellerin bedürftig ist. Die Entscheidung über einen Erlass der Gebühr wird im Einzelfall getroffen und liegt in der Verantwortung der jeweiligen Behörde. Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Gebührenerlass möglich ist.
Fristen
Spätestens bei Vollendung des 16. Lebensjahres sind Sie verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, außer Sie besitzen einen gültigen Reisepass.
Wenn Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie spätestens zum Ablauf des alten Personalausweises einen neuen Ausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen einen gültigen Reisepass.
Voraussetzungen
- deutsche Staatsangehörigkeit
- Vollendung des 16. Lebensjahres
- Wohnsitz in Deutschland
- für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes: wichtiger Grund
Unterlagen
- bisheriges amtliches Personaldokument (zum Beispiel Reisepass, Personalausweis oder Kinderausweis / Kinderreisepass)
- bei nur einem Sorgeberechtigten: Sorgerechtsnachweis
Hinweise:
Seit dem 1. Mai 2025 sind bei der Beantragung von Personalausweisen ausschließlich digitale biometrische Lichtbilder zulässig. Das digitale Lichtbild kann entweder vor Ort in der Behörde kostenpflichtig erstellt oder vorab bei einem zertifizierten Fotodienstleister aufgenommen werden. Das von einem Fotodienstleister neu aufgenommene Lichtbild wird über eine Cloud elektronisch an die Behörde übermittelt. Nach der Fotoerstellung vom Fotodienstleister wird ein Ausdruck mit einem Data-Matrix-Code ausgehändigt. Dieser wird in der Behörde vorgelegt und dort eingescannt, damit das Lichtbild aus der Cloud abgerufen werden kann.
Es wird empfohlen, zur Beantragung eine Personenstandsurkunde (zum Beispiel Ehe- oder Geburtsurkunde) mitzubringen. So können möglicherweise auftretende Probleme, insbesondere bezüglich der Schreibweise und Reihenfolge der Aufnahme von Vor- und Familiennamen in den Ausweis, sofort geklärt werden. Dies kann zum Beispiel auch der Fall sein, wenn seit der letzten Ausstellung Änderungen Ihrer Angaben aufgetreten sind oder bei der erstmaligen Beantragung nach dem Zuzug in die Stadt oder Gemeinde. Im Zweifelsfall sollten Sie sich vor der Beantragung auf den Internetseiten der Stadt oder Gemeinde oder telefonisch informieren, welche Unterlagen mitzubringen sind.
Ablauf
Antrag
Um den Personalausweis zu beantragen, müssen Sie persönlich bei der zuständigen Stelle erscheinen. Vereinbaren Sie gegebenenfalls einen Termin bei der Passbehörde oder über das Bürgeramt.
- Ein Personalausweis wird auf persönlichen Antrag ausgestellt. Sie können sich bei der Antragstellung nicht vertreten lassen.
- Es werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen, die später im Ausweis gespeichert sind.
- Sie erhalten den PIN-Brief zur Aktivierung Ihrer Online-Ausweisfunktion (eID).
Personalausweis für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
- Sind beide Elternteile sorgeberechtigt, stellen diese den Antrag gemeinsam. Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich per Vollmacht durch das andere sorgeberechtigte Elternteil vertreten lassen.
- Die Kinder und Jugendlichen müssen bei der Beantragung anwesend sein, da die Behörde ihre Identität prüft. Außerdem müssen sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
- Bei Kindern ab 6 Jahren werden Fingerabdrücke abgenommen, die später im Ausweisdokument gespeichert sind.
Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können den Personalausweis selbst beantragen. Kommen Jugendliche, die das 16. aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben und keinen Reisepass besitzen, dieser Pflicht nicht nach, ist der gesetzliche Vertreter (in der Regel die Eltern) verpflichtet, die Ausstellung des Personalausweises für das Kind zu beantragen.
Benachrichtigung
- Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
Ausgabe
- Sie können sich bei der Abholung des Personalausweises vertreten lassen, wenn Sie dem Vertreter eine besondere Vollmacht erteilen. Die Transport-PIN darf durch einen Vertreter oder Bevollmächtigten jedoch nicht in eine persönliche PIN geändert werden.
Rückgabe alter Dokumente
- Sollten Sie einen vorläufigen Personalausweis ausgestellt bekommen haben oder sind Sie noch im Besitz eines alten Ausweises, müssen Sie diesen bei der Abholung des neuen Ausweises zurückgeben. Wenn Sie ihre alten Dokumente behalten wollen, müssen diese vorher entwertet werden.
Zuständige Stelle
- Abteilung MeldeserviceElsbethstraße 19-25, 04155 LeipzigTelefon: 0341 115E-Mail: meldeservice@leipzig.deDas Amt ist Mo 09:00 - 12:00 Uhr, Di 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr, Do 13:00 - 16:00 Uhr und Fr 09:00 - 12:00 Uhr geöffnet. Mi ist es geschlossen.
Quelle: amt24.sachsen.de · Stand 02.10.2026
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Ob Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die zuständige Behörde.
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