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Reisepass beantragen in Leipzig

Alle Infos und Hilfe, wie Sie das in Leipzig erledigen: zuständige Stelle, Unterlagen, Kosten und Fristen.

Mit Adler Schritt für Schritt erledigen

Das müssen Sie tun:

  1. Gehen Sie persönlich zur zuständigen Stelle (siehe „Mehr Infos“).
  2. Bringen Sie Ihren Personalausweis oder bisherigen Pass mit.
  3. Das Passfoto muss digital sein: Lassen Sie es vorab in einem Fotostudio machen oder, wo angeboten, direkt vor Ort.

Mehr Infos

Worum es geht

In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Diesen müssen Sie persönlich beantragen.

Kosten

  • Neuausstellung des Reisepasses mit 32 / 48 Seiten:
  • Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: EUR 70,00 / 92,00
  • Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: EUR 37,50 / 59,50
  • Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 32 / 48 Seiten:
  • Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: EUR 102,00 / 124,00
  • Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: EUR 69,50 / 91,50
  • Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses: EUR 26,00
  • Änderung eines Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses: EUR 6,00
  • bei Antragstellung im Ausland zusätzlich: EUR 13,00

In manchen Städten und Gemeinden kann von der Erhebung einer Gebühr abgesehen werden, wenn der Antragsteller oder die Antragstellerin eine Bedürftigkeit nachweisen kann. So kann Empfängern von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II die Gebühr erlassen werden, wenn sie als Nachweis den jeweiligen Bewilligungsbescheid mitbringen.

Die Entscheidung über einen Erlass der Gebühr wird im Einzelfall getroffen und liegt in der Verantwortung der jeweiligen Behörde. Bitte fragen Sie bei Ihrer Passbehörde nach, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Gebührenerlass möglich ist.

Fristen

  • Beantragung bei Namensänderung aufgrund von Heirat: frühestens 8 Wochen vor der Eheschließung

Gültigkeit des Reisepasses:

  • vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre
  • ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 10 Jahre
  • vorläufiger Reisepass: max. 1 Jahr

Dauer

  • Die Bearbeitung dauert in der Regel 2 bis 6 Wochen.

Hinweis: Bitte beantragen Sie Ihren Reisepass rechtzeitig. In der Hauptreisesaison können die Lieferzeiten beim Passhersteller länger ausfallen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Passbehörde.

Voraussetzungen

Bei Ihnen dürfen keine Gründe für eine Versagung vorliegen, wie zum Beispiel:

  • Nichterfüllung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht
  • Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland
  • Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen

Aus denselben Gründen kann Ihnen ein Reisepass auch entzogen werden.

Unterlagen

  • bisheriges amtliches Personaldokument (zum Beispiel Reisepass, Personalausweis oder Kinderausweis / Kinderreisepass)

Hinweise

Seit dem 1. Mai 2025 sind bei der Beantragung von Reisepässen ausschließlich digitale biometrische Lichtbilder zulässig. Das digitale Lichtbild kann entweder vor Ort in der Behörde kostenpflichtig erstellt oder vorab bei einem zertifizierten Fotodienstleister aufgenommen werden. Das von einem Fotodienstleister neu aufgenommene Lichtbild wird über eine Cloud elektronisch an die Behörde übermittelt. Nach der Fotoerstellung vom Fotodienstleister wird ein Ausdruck mit einem Data-Matrix-Code ausgehändigt. Dieser wird in der Behörde vorgelegt und dort eingescannt, damit das Lichtbild aus der Cloud abgerufen werden kann.

Es wird empfohlen, zur Beantragung eine Personenstandsurkunde (zum Beispiel Ehe- oder Geburtsurkunde) mitzubringen. So können möglicherweise auftretende Probleme, insbesondere bezüglich der Schreibweise und Reihenfolge der Aufnahme von Vor- und Familiennamen in den Pass, sofort geklärt werden. Dies kann zum Beispiel auch der Fall sein, wenn seit der letzten Ausstellungen Änderungen Ihrer Angaben aufgetreten sind oder bei der erstmaligen Beantragung nach dem Zuzug in die Stadt oder Gemeinde. Im Zweifelsfall sollten Sie sich vor der Beantragung auf den Internetseiten der Stadt oder Gemeinde oder telefonisch informieren, welche Unterlagen mitzubringen sind.

Ablauf

Ein Reisepass wird nur auf Antrag ausgestellt, diesen müssen Sie persönlich stellen.

  • Bei der Abholung können Sie sich vertreten lassen. Der Vertreter muss eine Vollmacht von Ihnen vorlegen und sich mit seinem Personaldokument (in der Regel Personalausweis oder Reisepass) ausweisen.
  • Einen alten, ungültig gewordenen Pass dürfen Sie, zum Beispiel zu Andenkenzwecken, behalten. Dafür muss die Passbehörde die Ungültigkeit des Passes durch eine Stempelung oder durch Lochung kenntlich machen.

Beantragung eines Reisepasses bei Minderjährigen (unter 18 Jahren)

  • Bei Minderjährigen müssen die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern) die Ausstellung eines Reisepasses gemeinsam mit dem Kind beantragen. Ab Vollendung des 10. Lebensjahres muss das Kind den Antrag selbst unterschreiben.

Zuständige Stelle

  • Abteilung MeldeserviceElsbethstraße 19-25, 04155 LeipzigTelefon: 0341 115E-Mail: meldeservice@leipzig.deDas Amt ist Mo 09:00 - 12:00 Uhr, Di 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr, Do 13:00 - 16:00 Uhr und Fr 09:00 - 12:00 Uhr geöffnet. Mi ist es geschlossen.

Quelle: amt24.sachsen.de · Stand 02.10.2026

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Ob Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die zuständige Behörde.

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