Umziehen in Leipzig
Alle Infos und Hilfe, wie Sie die Behördengänge dazu in Leipzig erledigen.
Umzug: die neue Wohnung anmelden oder ummelden, auch innerhalb des Orts, und wenn nötig das Auto ummelden.
Die 4 Schritte
- Schritt 1Bei einem Zuzug aus DeutschlandBei einem Zuzug aus dem Ausland
Wohnung anmelden
Das müssen Sie tun:
- Melden Sie sich nach dem Einzug an, online oder persönlich (die Frist steht unter „Mehr Infos“).
- Lassen Sie sich von Ihrem Vermieter die Wohnungsgeberbestätigung geben.
- Halten Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass bereit.
Alle Infos: Wohnung anmelden in Leipzig
Mehr Infos
- Kosten
keine
- Fristen
Anmeldung des neuen Wohnsitzes: innerhalb von 2 Wochen nach Beziehen der neuen Wohnung
- Voraussetzungen
Sie haben eine neue Wohnung in Deutschland bezogen.
Für den Online-Dienst gelten folgende Voraussetzungen:
- Sie sind volljährig.
- Sie haben ein Nutzerkonto.
- Sie haben einen gültigen Personalausweis oder eine gültige eID-Karte mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und persönlicher Identifikationsnummer (PIN).
- Sie haben ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät.
- Sie haben die Ausweis-App2 auf Ihrem Smartphone installiert.
- Unterlagen
- Ausgefüllter Meldeschein
- mindestens ein Identitätsnachweis:
- Personalausweis
- vorläufiger Personalausweis
- Ersatz-Personalausweis
- anerkannter und gültiger Pass
- anerkanntes und gültiges Passersatzpapier
- eID-Karte
- bei Bezug eines Mietobjekts: Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal
- bei Bezug einer Wohnung durch den Eigentümer: Bestätigung des Wohnungsgebers als Eigenerklärung der meldepflichtigen Person
- bei betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
- bei Vertretung durch eine andere Person: gegebenenfalls schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
- bei Zuzug aus dem Ausland: letzte Wohnanschrift in Deutschland
- bei Ehegatten, Lebenspartnern und Familienangehörigen mit denselben Zuzugsdaten: Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen
Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde).
- Ablauf
Onlineantrag
- Sie rufen den Online-Dienst zur elektronischer Wohnsitzanmeldung auf (siehe –> Onlineantrag) .
- Sie melden sich mit Ihrem Nutzerkonto im Online-Dienst an.
- Sie geben alle erforderlichen Daten online ein und senden das Formular online ab.
- Sie erhalten einen Code per Post an die Anschrift Ihrer neuen Wohnung.
- Sie bestätigen den Einzug in Ihre neue Wohnung durch Eingabe des Codes im Online-Dienst.
Abschließend aktualisieren Sie Ihre Adressdaten auf dem Chip des Personalausweises über den Online-Dienst und erhalten Ihre elektronische Meldebestätigung sowie per Post den Adressaufkleber zur Aktualisierung Ihres Personalausweises.
Antrag bei der Meldebehörde
- Sie erscheinen persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde oder lassen sich durch eine Person gegebenenfalls mit Vollmacht vertreten.
- Minderjährige bis zum vollendeten 16. Lebensjahr werden durch diejenige Person angemeldet, in dessen Wohnung sie ziehen.
- Sie füllen den Meldeschein aus und unterschreiben diesen.
- Sie legen alle erforderlichen Unterlagen vor.
Abschließend erhalten Sie von der Meldebehörde eine amtliche Meldebestätigung über die Anmeldung Ihrer Wohnung.
- Wo
- Abteilung MeldeserviceElsbethstraße 19-25, 04155 LeipzigTelefon: 0341 115E-Mail: meldeservice@leipzig.deDas Amt ist Mo 09:00 - 12:00 Uhr, Di 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr, Do 13:00 - 16:00 Uhr und Fr 09:00 - 12:00 Uhr geöffnet. Mi ist es geschlossen.
Quelle: amt24.sachsen.de · Stand 02.10.2026
- Schritt 2Bei einem Umzug innerhalb Leipzigs
Umzug in der Stadt melden
Das müssen Sie tun:
- Melden Sie sich nach dem Umzug um (die Frist steht unter „Mehr Infos“).
- Bringen Sie Ihren Ausweis und die Wohnungsgeberbestätigung Ihres Vermieters mit.
- Lassen Sie dabei gleich die neue Adresse in Ihren Personalausweis eintragen.
Mehr Infos
- Kosten
keine
- Fristen
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen ummelden.
- Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass, wenn die oder der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
- Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Meldeschein gemeinsam gemeldet werden
- bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
- eine Bestätigung Ihres Wohnungsgebers bzw. Ihrer Wohnungsgeberin über Ihren Einzug
Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil).
- Ablauf
Bei einem Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben. Sie müssen diesen persönlich abgeben oder eine andere geeignete Person damit beauftragen.
- Einen Vordruck erhalten Sie online in Amt24 (soweit von der zuständigen Stelle angeboten) oder in Papierform bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
- Je nach Angebot der Gemeinde kann vom Ausfüllen des Meldescheins abgesehen und die Daten direkt entgegen genommen werden, wenn Sie persönlich bei der Behörde erscheinen. Sie müssen dann auf einem Ausdruck der Meldebehörde die Richtigkeit der Daten durch Unterschrift bestätigen.
- Familienangehörige und Angehörige einer Lebenspartnerschaft sollen, wenn sie am gleichen Tag von einer gemeinsamen Wohnung in eine neue gemeinsame Wohnung umziehen, einen Meldeschein gemeinsam verwenden. Es können bis zu vier Personen gleichzeitig darauf eingetragen werden, bei mehr Personen muss ein weiterer Meldeschein benutzt werden.
- Im Anschluss an die erfolgte Ummeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.
- Wenn Ihre Gemeinde für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet hat, können Sie sich auch über diesen Zugang anmelden. Sie benötigen dazu:
- einen neuen Personalausweis mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion
- ein De-Mail-Konto oder
- eine sogenannte qualifizierte elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz (SigG).
- Wo
- Abteilung MeldeserviceElsbethstraße 19-25, 04155 LeipzigTelefon: 0341 115E-Mail: meldeservice@leipzig.deDas Amt ist Mo 09:00 - 12:00 Uhr, Di 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr, Do 13:00 - 16:00 Uhr und Fr 09:00 - 12:00 Uhr geöffnet. Mi ist es geschlossen.
Quelle: amt24.sachsen.de · Stand 02.10.2026
- Schritt 3Nur mit Auto oder Motorrad
Auto ummelden
Das müssen Sie tun:
- Melden Sie zuerst Ihre Wohnung an: Sie brauchen die Meldebestätigung.
- Bringen Sie Ihren Ausweis, die Meldebestätigung und den Fahrzeugschein mit.
- Ihr bisheriges Kennzeichen können Sie behalten oder ein neues beantragen.
Mehr Infos
- Kosten
- Umschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirk:
- ab EUR 27,00 mit Zuteilung eines neuen Kennzeichens
- ab EUR 16,70 bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens – ohne Halterwechsel
- Internetbasierte Adressänderung nach Wohnsitzwechsel aus einem anderen Zulassungsbezirk bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens – mit und ohne Halterwechsel: EUR 9,90
- Fristen
keine
- Voraussetzungen
- Bevor Sie Ihr Fahrzeug umschreiben lassen, müssen Sie sich im Falle eines Umzugs bereits in Ihrer neuen Gemeinde angemeldet haben.
- Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I beziehungsweise Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II beziehungsweise Fahrzeugbrief (bei Neuzuteilung des Kennzeichens)
- gültiger Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU)
- bisherige Kennzeichen (außer wenn stillgelegt oder Kennzeichen beibehalten werden)
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (Formulare & Online-Dienste)
- bei Vertretung, zusätzlich
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten
- schriftliche Vollmacht für Zulassung und Bekanntgabe eventuell bestehender Kraftfahrzeugsteuerschulden (siehe –> Onlineantrag und Formulare)
- bei Firmen:
- natürliche Personen: Gewerbeanmeldung
- juristische Personen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gesellschaftervertrag und Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen laut Vertrag
- bei Minderjährigen, zusätzlich
- schriftliche Vollmacht der Erziehungsberechtigten sowie deren Personalausweise
Hinweis: Da Sie hochwertige und fälschungssichere Zulassungsbescheinigungen erhalten, legen Sie der Zulassungsbehörde bitte Ihre persönlichen oder betrieblichen Dokumente im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie vor. Einfache Kopien genügen in der Regel nicht.
Versicherungsbestätigung
Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. In den meisten Fällen können Sie die Versicherungsbestätigung telefonisch bei Ihrer Versicherung anfordern.
Sie besteht aus einer siebenstelligen Zeichenkette (sogenannte elektronische Versicherungsbestätigung "eVB"). Über diese eVB werden die Versicherungsdaten vom Versicherer durch die Zulassungsbehörde abgerufen, geprüft und im Fahrzeugregister erfasst.
Kennzeichenschilder
Die gegebenenfalls benötigten Kennzeichenschilder können Sie während der Umschreibung herstellen lassen. Dafür wenden Sie sich an die privaten Anbieter, die meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
- Ablauf
Antragstellung
Die Umschreibung Ihres Fahrzeugs müssen Sie als Halter bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Sie können auch einen Vertreter, zum Beispiel Ihren Autohändler, mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragen. Wichtig ist dabei, dass die Vollmacht Ihr Einverständnis zur Bekanntgabe der kraftfahrzeugsteuerrelevanten Daten an den Bevollmächtigten beinhaltet.
Wunschkennzeichen
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen möchten, kann die Reservierung je nach Angebot der Zulassungsbehörde schon vor der Umschreibung persönlich, schriftlich, telefonisch oder online erfolgen.
Abstemplung der Kennzeichen
Steht einer Umschreibung nichts im Wege, werden, falls neue Kennzeichen zugeteilt worden sind, diese abgestempelt, das heißt, mit Plaketten für die Hauptuntersuchung und den Zulassungsbereich versehen.
- Wo
- Kfz-ZulassungsbehördePrager Straße 118 - 136 Haus A, 04317 LeipzigTelefon: 0341 123-8464E-Mail: zulassung@leipzig.deDas Amt ist zu den angegebenen Öffnungszeiten erreichbar: Mo 09:00 - 12:00 Uhr, Di 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr, Do 13:00 - 16:00 Uhr und Fr 09:00 - 12:00 Uhr. Persönliche Vorsprachen sind nur mit Termin möglich.
Quelle: amt24.sachsen.de · Stand 02.10.2026
- Schritt 4Nur mit Auto oder Motorrad
Neue Adresse in den Fahrzeugschein eintragen lassen
Das müssen Sie tun:
- Lassen Sie die Adresse ändern, nachdem Sie sich umgemeldet haben.
- Bringen Sie Ihren Ausweis und den Fahrzeugschein mit.
Mehr Infos
- Kosten
je nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 4,30
- Fristen
unverzüglich
- Voraussetzungen
Sie haben Ihren persönlichen Namen oder Ihren Firmennamen geändert.
Sie müssen sich bereits bei Ihrer Gemeinde umgemeldet haben.
- Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- bei alten Papieren: Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief alter Art, wenn noch keine Zulassungsbescheinigung vorliegt
- geänderter Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- bei Vertretung: zusätzlich
- schriftliche Vollmacht
- Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
- bei Firmen:
- natürliche Personen: Gewerbeanmeldung oder Gewerbeummeldung
- juristische Personen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gesellschaftervertrag und Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen laut Vertrag
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU)
- Bei Online Antragstellung siehe:
- Fahrzeug online an-, um- oder abmelden (Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz)
Amt24-Leistung
Da Sie hochwertige und fälschungssichere Zulassungsbescheinigungen erhalten, legen Sie der Zulassungsbehörde bitte Ihre persönlichen oder betrieblichen Dokumente im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie vor. Einfache Kopien genügen in der Regel nicht.
- Ablauf
Den Antrag auf Änderung der Angaben in der Zulassungsbescheinigung Teil I müssen Sie persönlich stellen. Sie können auch einen Vertreter mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragen.
Das Dokument wird direkt bei der Vorlage von der zuständigen Behörde (in kreisfreien Städten teilweise auch durch das Bürgeramt) geändert. Ein Antragsformular ist in der Regel nicht auszufüllen.
Die zuständige Behörde gibt die Änderungsmeldung automatisch an das Hauptzollamt weiter.
- Wo
- Bürgerservice (Amt 31)Elsbethstraße 19-25, 04155 LeipzigTelefon: 0341 115E-Mail: buergerservice@leipzig.de
- Kfz-ZulassungsbehördePrager Straße 118 - 136 Haus A, 04317 LeipzigTelefon: 0341 123-8464E-Mail: zulassung@leipzig.deDas Amt ist zu den angegebenen Öffnungszeiten erreichbar: Mo 09:00 - 12:00 Uhr, Di 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr, Do 13:00 - 16:00 Uhr und Fr 09:00 - 12:00 Uhr. Persönliche Vorsprachen sind nur mit Termin möglich.
Quelle: amt24.sachsen.de · Stand 02.10.2026
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Ob Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die zuständige Behörde.
Ihr Plan für Ihren Fall
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Mit Adler Schritt für Schritt erledigenWeitere Behördengänge in Leipzig
- Heiraten
- Abmelden beim Umzug ins Ausland
- Alten Führerschein umtauschen
- Auto ummelden
- Beim Standesamt anmelden
- Bewohnerparkausweis beantragen
- Eheurkunde bestellen
- Elterngeld beantragen
- Ersatzführerschein beantragen
- Führerschein aus der EU umschreiben
- Führerschein machen
- Führerschein mit 17 (begleitetes Fahren)
- Führerschein von außerhalb der EU umschreiben
- Führungszeugnis beantragen
- Geburt beim Standesamt anzeigen
- Geburtsurkunde beantragen
- Gekauftes Auto auf sich ummelden
- Gewerbe anmelden
- Internationalen Führerschein beantragen
- Kindergeld beantragen
- Meldebescheinigung beantragen
- Nebenwohnung abmelden
- Neue Adresse in den Fahrzeugschein eintragen lassen
- Personalausweis beantragen
- Reisepass beantragen
- Steuerklasse ändern
- Wohnung anmelden