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Führerschein aus der EU umschreiben in Köln

Alle Infos und Hilfe, wie Sie das in Köln erledigen: zuständige Stellen, Unterlagen, Kosten und Online-Dienst.

Mit Adler Schritt für Schritt erledigen

Das müssen Sie tun:

  1. Ein Führerschein aus der EU oder dem EWR gilt in Deutschland weiter. Umschreiben lassen müssen Sie ihn meist erst, wenn er oder eine Führerscheinklasse abläuft.
  2. Bringen Sie Ihren Ausweis, ein biometrisches Passfoto und Ihren Führerschein mit.

Mehr Infos

Worum es geht

Sie haben eine Fahrerlaubnis aus einem Land der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes und sind nach Deutschland gezogen? Dann müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen, wenn eine Verlängerung ansteht.

Kosten

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen eine Fahrerlaubnis aus einem EU- oder einem EWR-Staat.

Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebestätigung)
  • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45mm x 35mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
  • gültiger Führerschein eines EU- oder EWR-Staates

Zuständige Stellen

  • Kundenzentrum ChorweilerPariser Platz 1 (1. Etage), 50765 Köln, StadtTelefon: 0221 / 221-0E-Mail: kundenzentrum-chorweiler@stadt-koeln.deDas Amt ist Montag 7:30 bis 15 Uhr und Mittwoch 7:30 bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung erreichbar. Dienstag 9:30 bis 18 Uhr, Donnerstag 7:30 bis 16 Uhr und Freitag 7:30 bis 12 Uhr ist eine vorherige Terminvereinbarung nötig.
  • Kundenzentrum EhrenfeldVenloer Straße 419-421, 50825 Köln, StadtTelefon: 0221 / 221-0E-Mail: kundenzentrum-ehrenfeld@stadt-koeln.deDas Amt ist Montag 7:30 bis 15 Uhr und Mittwoch 7:30 bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung erreichbar. Dienstag 9:30 bis 18 Uhr, Donnerstag 7:30 bis 16 Uhr und Freitag 7:30 bis 12 Uhr ist eine vorherige Terminvereinbarung nötig.
  • Kundenzentrum InnenstadtLaurenzplatz 1-3, 50667 Köln, StadtTelefon: 0221 / 221-0E-Mail: kundenzentrum-innenstadt@stadt-koeln.de
Weitere Stellen (6)
  • Kundenzentrum KalkKalker Hauptstraße 247-273, 51103 Köln, StadtTelefon: 0221 / 221-0E-Mail: kundenzentrum-kalk@stadt-koeln.deDas Amt ist Montag 7:30 bis 15 Uhr und Mittwoch 7:30 bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung erreichbar. Dienstag 9:30 bis 18 Uhr, Donnerstag 7:30 bis 16 Uhr und Freitag 7:30 bis 12 Uhr ist eine vorherige Terminvereinbarung nötig.
  • Kundenzentrum LindenthalAachener Straße 220, 50931 Köln, StadtTelefon: 0221 / 221-0E-Mail: kundenzentrum-lindenthal@stadt-koeln.deDas Amt ist Montag 7:30 bis 15 Uhr und Mittwoch 7:30 bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung erreichbar. Dienstag 9:30 bis 18 Uhr, Donnerstag 7:30 bis 16 Uhr und Freitag 7:30 bis 12 Uhr ist eine vorherige Terminvereinbarung nötig.
  • Kundenzentrum MülheimWiener Platz 2a, 51065 Köln, StadtTelefon: 0221 / 221-0E-Mail: kundenzentrum-muelheim@stadt-koeln.deDas Amt ist Montag 7:30 bis 15 Uhr und Mittwoch 7:30 bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung erreichbar. Dienstag 9:30 bis 18 Uhr, Donnerstag 7:30 bis 16 Uhr und Freitag 7:30 bis 12 Uhr ist eine vorherige Terminvereinbarung nötig.
  • Kundenzentrum NippesNeusser Straße 450, 50733 Köln, StadtTelefon: 0221 / 221-0E-Mail: kundenzentrum-nippes@stadt-koeln.deDas Amt ist Montag 7:30 bis 15 Uhr und Mittwoch 7:30 bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung erreichbar. Dienstag 9:30 bis 18 Uhr, Donnerstag 7:30 bis 16 Uhr und Freitag 7:30 bis 12 Uhr ist eine vorherige Terminvereinbarung nötig.
  • Kundenzentrum PorzAlfred-Moritz-Platz 1, 51143 Köln, StadtTelefon: 0221 / 221-0E-Mail: kundenzentrum-porz@stadt-koeln.deDas Amt ist Montag 7:30 bis 15 Uhr und Mittwoch 7:30 bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung erreichbar. Dienstag 9:30 bis 18 Uhr, Donnerstag 7:30 bis 16 Uhr und Freitag 7:30 bis 12 Uhr ist eine vorherige Terminvereinbarung nötig.
  • Kundenzentrum RodenkirchenMannesmannstraße 10, 50996 Köln, StadtTelefon: 0221 / 221-0E-Mail: kundenzentrum-rodenkirchen@stadt-koeln.deDas Amt ist Montag 7:30 bis 15 Uhr und Mittwoch 7:30 bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung erreichbar. Dienstag 9:30 bis 18 Uhr, Donnerstag 7:30 bis 16 Uhr und Freitag 7:30 bis 12 Uhr ist eine vorherige Terminvereinbarung nötig.

Quelle: meineverwaltung.nrw · Stand 01.10.2026

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Ob Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die zuständige Behörde.

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