Umziehen in Frankfurt am Main
Alle Infos und Hilfe, wie Sie die Behördengänge dazu in Frankfurt am Main erledigen.
Umzug: die neue Wohnung anmelden oder ummelden, auch innerhalb des Orts, und wenn nötig das Auto ummelden.
Die 2 Schritte
- Schritt 1
Wohnung anmelden
Das müssen Sie tun:
- Melden Sie sich nach dem Einzug an, online oder persönlich (die Frist steht unter „Mehr Infos“).
- Lassen Sie sich von Ihrem Vermieter die Wohnungsgeberbestätigung geben.
- Halten Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass bereit.
Alle Infos: Wohnung anmelden in Frankfurt am Main
Mehr Infos
- Kosten
- Es fallen keine Gebühren an.
- Fristen
Sie sind verpflichtet, sich nach Einzug innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes anzumelden.
Verspätete Anmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
- Voraussetzungen
Bezug einer alleinigen Wohnung oder eine Änderung einer Nebenwohnung zur Hauptwohnung bzw. zur alleinigen Wohnung.
- Unterlagen
Für eine Online-Anmeldung benötigen Sie:
- Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und ein eingerichtetes Nutzerkonto (BundID).
- Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal
Für die Anmeldung vor Ort in Ihrer Meldebehörde benötigen Sie:
- Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
- Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal
Folgende Daten beziehungsweise Unterlagen werden zusätzlich benötigt von
- aus dem Ausland zugezogenen Personen: die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
- betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
- Personen, die nicht selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
- Ablauf
Das persönliche Erscheinen bei der zuständigen Meldebehörde ist grundsätzlich Pflicht. Verfügt Ihre Meldebehörde über einen Online-Dienst zur Anmeldung können Sie, wenn die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises freigeschaltet ist, sich mit Ihren Nutzerkonto (BundID) anmelden.
- Wo
- Bürgeramt / Außenstelle FechenheimAlt-Fechenheim 89, 60386 Frankfurt am MainTelefon: +49 69 115E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.deDas Amt ist nur mit Termin erreichbar: Mo 9:00 - 13:00 Uhr und 14:30 -17:00 Uhr, Di 08:00 - 13:00 Uhr, Mi 08:30 - 13:00 Uhr, Do 10:00 - 13:00 Uhr und 14:30 - 18:00 sowie Fr 08:00 - 13:00 Uhr.
- Bürgeramt / Außenstelle HarheimPhilipp-Schnell-Straße 52, 60437 Frankfurt am MainTelefon: +49 69 115E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.deDas Amt ist Mo 12:00 - 17:00 Uhr und Mi 8:00 - 13:00 Uhr nur mit Termin erreichbar.
- Bürgeramt / Außenstelle KalbachKalbacher Hauptstraße 36, 60437 Frankfurt am MainTelefon: +49 69 115E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.deDas Amt ist Di 8:00 - 13:00 Uhr und Do 12:00 - 17:00 Uhr nur mit Termin erreichbar.
Weitere Stellen (9)
- Bürgeramt / Außenstelle Nieder-ErlenbachAlt-Erlenbach 42, 60437 Frankfurt am MainTelefon: +49 69 115E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.deDas Amt ist Di 8:00 - 13:00 Uhr und Do 12:00 - 17:00 Uhr nur mit Termin erreichbar.
- Bürgeramt Bergen-EnkheimMarktstraße 30, 60388 Frankfurt am MainTelefon: +49 69 115E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.deDas Bürgeramt ist Mo 09:00 - 17:00 Uhr und Mi 07:30 - 13:00 Uhr ohne Termin erreichbar. Di 07:30 - 13:00 Uhr, Do 10:00 - 18:00 Uhr und Fr 07:30 - 13:00 Uhr ist es nur mit Termin erreichbar.
- Bürgeramt DornbuschEschersheimer Landstraße 248, 60320 Frankfurt am MainTelefon: +49 69 115E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.deDas Bürgeramt ist Mo 09:00 - 17:00 Uhr und Mi 07:30 - 13:00 Uhr ohne Termin erreichbar. Di 07:30 - 13:00 Uhr, Do 10:00 - 18:00 Uhr und Fr 07:30 - 13:00 Uhr ist es nur mit Termin erreichbar.
- Bürgeramt HöchstDalbergstraße 14, 65929 Frankfurt am MainTelefon: +49 69 115E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.deDas Bürgeramt ist Mo 9:00 - 17:00 Uhr und Mi 7:30 - 13:00 Uhr ohne Termin erreichbar. Di 7:30 - 13:00 Uhr, Do 10:00 - 18:00 Uhr und Fr 7:30 - 13:00 Uhr ist es nur mit Termin erreichbar.
- Bürgeramt Nieder-EschbachDeuil-La-Barre-Straße 26, 60437 Frankfurt am MainTelefon: +49 69 115E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.deDas Bürgeramt ist Mo 9:00 – 17:00 Uhr und Mi 7:30 – 13:00 Uhr ohne Termin erreichbar. Di 7:30 – 13:00 Uhr, Do 10:00 – 18:00 Uhr und Fr 7:30 – 13:00 Uhr ist es nur mit Termin erreichbar.
- Bürgeramt NordwestNidaforum 5, 60439 Frankfurt am MainTelefon: +49 69 115E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.deDas Bürgeramt ist Mo 9:00 – 17:00 Uhr und Mi 7:30 – 13:00 Uhr ohne Termin erreichbar. Di 7:30 – 13:00 Uhr, Do 10:00 – 18:00 Uhr und Fr 7:30 – 13:00 Uhr ist es nur mit Termin erreichbar.
- Bürgeramt SachsenhausenGroße Rittergasse 103, 60594 Frankfurt am MainTelefon: +49 69 115E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.deDas Bürgeramt ist Mo 9:00 – 17:00 Uhr und Mi 7:30 – 13:00 Uhr ohne Termin erreichbar. Di 7:30 – 13:00 Uhr, Do 10:00 – 18:00 Uhr und Fr 7:30 – 13:00 Uhr ist es nur mit Termin erreichbar.
- Bürgeramt, Statistik und WahlenZeil 3, 60313 Frankfurt am MainTelefon: +49 69 115E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.deDas Bürgeramt ist Mo 09:00 - 17:00 Uhr und Mi 07:30 - 13:00 Uhr ohne Termin erreichbar. Di 07:30 - 13:00 Uhr, Do 10:00 - 18:00 Uhr und Fr 07:30 - 13:00 Uhr ist es nur mit Termin erreichbar.
- Zentrales BürgeramtZeil 3, 60313 Frankfurt am MainTelefon: +49 69 115E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.deDas Bürgeramt ist Mo 9:00 – 17:00 Uhr und Mi 7:30 – 13:00 Uhr ohne Termin erreichbar. Di 7:30 – 13:00 Uhr, Do 10:00 – 18:00 Uhr und Fr 7:30 – 13:00 Uhr ist es nur mit Termin erreichbar.
Quelle: hessenfinder.de · Stand 02.10.2026
- Schritt 2Nur mit Auto oder Motorrad
Neue Adresse in den Fahrzeugschein eintragen lassen
Das müssen Sie tun:
- Lassen Sie die Adresse ändern, nachdem Sie sich umgemeldet haben.
- Bringen Sie Ihren Ausweis und den Fahrzeugschein mit.
Alle Infos: Neue Adresse in den Fahrzeugschein eintragen lassen in Frankfurt am Main
Mehr Infos
- Fristen
Wenn sich Fahrzeugdaten oder Halterdaten ändern, müssen Sie dies der zuständigen Zulassungsbehörde unverzüglich mitzuteilen.
- Voraussetzungen
- Ihre Halterdaten oder Fahrzeugdaten haben sich geändert.
- Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5,00 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
- Unterlagen
- falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
- gültiges Ausweisdokument, zum Beispiel einen Personalausweis oder einen Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung;
- gegebenenfalls gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- gültige Hauptuntersuchung und gegebenenfalls eine Sicherheitsprüfung
- gegebenenfalls Kontoverbindung beziehungsweise SEPA‐Mandat zum Einzug der Kfz‐Steuer der Halterin oder des Halters
Bei Anhängern außerdem:
- wenn vorhanden: Anhängerverzeichnis
Je nachdem, welche Änderung bei den Fahrzeug- oder Halterdaten erfolgt, müssen Sie unterschiedliche Dokumente zusätzlich vorlegen:
- Umzug in anderen Zulassungsbezirk – Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter bleibt gleich:
- bei neuem Kennzeichen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- alte Kennzeichenschilder zur Entwertung der Stempelplaketten
- falls bereits vorhanden: neues vorab reserviertes (Wunsch)-Kennzeichen
- falls bereits vorhanden: neue Kennzeichenschilder Kfz-Kennzeichen
- bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Mitteilung, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll
- Umzug in anderen Zulassungsbezirk – Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter ändert sich:
- bei neuem Kennzeichen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- alte Kennzeichenschilder zur Entwertung der Stempelplaketten
- falls bereits vorhanden: neues vorab reserviertes (Wunsch-)Kennzeichen
- falls bereits vorhanden: neue Kennzeichenschilder Kfz-Kennzeichen
- bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Mitteilung, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll
- Umzug innerhalb Zulassungsbezirk – Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter bleibt gleich:
- Zulassungsbescheinigung Teil I Fahrzeugschein
- Umzug innerhalb Zulassungsbezirk – Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter ändert sich:
- bei neuem Kennzeichen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- alte Kennzeichenschilder zur Entwertung der Stempelplaketten
- falls bereits vorhanden: neues vorab reserviertes (Wunsch)-Kennzeichen
- falls bereits vorhanden: neue Nummernschilder Kfz-Kennzeichen
- bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Mitteilung, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll
Bei Änderung der folgenden Fahrzeugdaten: Fahrzeugklasse nach Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Änderung des Hubraums, der Nennleistung, der Kraftstoffart oder der Energiequelle:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Bei Vertretung durch eine dritte Person:
- schriftliche Vollmacht und Ausweisdokument der Halterin oder des Halters im Original
- gegebenenfalls: Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
Abhängig vom Einzelfall kann die Kfz-Zulassungsbehörde weitere oder andere Nachweise von Ihnen fordern.
- Wo
- Stadt Frankfurt - Ordnungsamt Servicezentrum Rund ums Auto - Zulassungsbehörde für KraftfahrzeugeAm Römerhof 19, 60486 Frankfurt am MainTelefon: +49 69 212-42750E-Mail: kfz-zulassung@stadt-frankfurt.deDie Behörde ist Montag 08:00–17:30, Dienstag 08:00–13:00, Mittwoch 08:00–15:00, Donnerstag 08:00–16:00 und Freitag 08:00–12:00 erreichbar. Eine Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Quelle: hessenfinder.de · Stand 02.10.2026
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Ob Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die zuständige Behörde.
Ihr Plan für Ihren Fall
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Mit Adler Schritt für Schritt erledigenWeitere Behördengänge in Frankfurt am Main
- Heiraten
- Abmelden beim Umzug ins Ausland
- Aus der Kirche austreten
- Beim Standesamt anmelden
- Bewohnerparkausweis beantragen
- Bewohnerparkausweis verlängern
- Eheurkunde bestellen
- Elterngeld beantragen
- Ersatzführerschein beantragen
- Führerschein machen
- Führerschein mit 17 (begleitetes Fahren)
- Führerschein von außerhalb der EU umschreiben
- Geburt beim Standesamt anzeigen
- Geburtsurkunde beantragen
- Gewerbe anmelden
- Internationalen Führerschein beantragen
- Meldebescheinigung beantragen
- Nebenwohnung abmelden
- Neue Adresse in den Fahrzeugschein eintragen lassen
- Personalausweis beantragen
- Reisepass beantragen
- Steuerklasse ändern
- Wohnung anmelden