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Unabhängiges Projekt, keine Behörde

Umziehen in Frankfurt am Main

Alle Infos und Hilfe, wie Sie die Behördengänge dazu in Frankfurt am Main erledigen.

Umzug: die neue Wohnung anmelden oder ummelden, auch innerhalb des Orts, und wenn nötig das Auto ummelden.

Mit Adler Schritt für Schritt erledigen

Die 2 Schritte

  1. Schritt 1

    Wohnung anmelden

    Das müssen Sie tun:

    1. Melden Sie sich nach dem Einzug an, online oder persönlich (die Frist steht unter „Mehr Infos“).
    2. Lassen Sie sich von Ihrem Vermieter die Wohnungsgeberbestätigung geben.
    3. Halten Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass bereit.

    Alle Infos: Wohnung anmelden in Frankfurt am Main

    Mehr Infos
    Kosten
    • Es fallen keine Gebühren an.
    Fristen

    Sie sind verpflichtet, sich nach Einzug innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes anzumelden.

    Verspätete Anmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

    Voraussetzungen

    Bezug einer alleinigen Wohnung oder eine Änderung einer Nebenwohnung zur Hauptwohnung bzw. zur alleinigen Wohnung.

    Unterlagen

    Für eine Online-Anmeldung benötigen Sie:

    • Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und ein eingerichtetes Nutzerkonto (BundID).
    • Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal

    Für die Anmeldung vor Ort in Ihrer Meldebehörde benötigen Sie:

    • Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
    • Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal

    Folgende Daten beziehungsweise Unterlagen werden zusätzlich benötigt von

    • aus dem Ausland zugezogenen Personen: die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
    • betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
    • Personen, die nicht selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
    Ablauf

    Das persönliche Erscheinen bei der zuständigen Meldebehörde ist grundsätzlich Pflicht. Verfügt Ihre Meldebehörde über einen Online-Dienst zur Anmeldung können Sie, wenn die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises freigeschaltet ist, sich mit Ihren Nutzerkonto (BundID) anmelden.

    Wo
    • Bürgeramt / Außenstelle FechenheimAlt-Fechenheim 89, 60386 Frankfurt am MainTelefon: +49 69 115E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.deDas Amt ist nur mit Termin erreichbar: Mo 9:00 - 13:00 Uhr und 14:30 -17:00 Uhr, Di 08:00 - 13:00 Uhr, Mi 08:30 - 13:00 Uhr, Do 10:00 - 13:00 Uhr und 14:30 - 18:00 sowie Fr 08:00 - 13:00 Uhr.
    • Bürgeramt / Außenstelle HarheimPhilipp-Schnell-Straße 52, 60437 Frankfurt am MainTelefon: +49 69 115E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.deDas Amt ist Mo 12:00 - 17:00 Uhr und Mi 8:00 - 13:00 Uhr nur mit Termin erreichbar.
    • Bürgeramt / Außenstelle KalbachKalbacher Hauptstraße 36, 60437 Frankfurt am MainTelefon: +49 69 115E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.deDas Amt ist Di 8:00 - 13:00 Uhr und Do 12:00 - 17:00 Uhr nur mit Termin erreichbar.
    Weitere Stellen (9)
    • Bürgeramt / Außenstelle Nieder-ErlenbachAlt-Erlenbach 42, 60437 Frankfurt am MainTelefon: +49 69 115E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.deDas Amt ist Di 8:00 - 13:00 Uhr und Do 12:00 - 17:00 Uhr nur mit Termin erreichbar.
    • Bürgeramt Bergen-EnkheimMarktstraße 30, 60388 Frankfurt am MainTelefon: +49 69 115E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.deDas Bürgeramt ist Mo 09:00 - 17:00 Uhr und Mi 07:30 - 13:00 Uhr ohne Termin erreichbar. Di 07:30 - 13:00 Uhr, Do 10:00 - 18:00 Uhr und Fr 07:30 - 13:00 Uhr ist es nur mit Termin erreichbar.
    • Bürgeramt DornbuschEschersheimer Landstraße 248, 60320 Frankfurt am MainTelefon: +49 69 115E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.deDas Bürgeramt ist Mo 09:00 - 17:00 Uhr und Mi 07:30 - 13:00 Uhr ohne Termin erreichbar. Di 07:30 - 13:00 Uhr, Do 10:00 - 18:00 Uhr und Fr 07:30 - 13:00 Uhr ist es nur mit Termin erreichbar.
    • Bürgeramt HöchstDalbergstraße 14, 65929 Frankfurt am MainTelefon: +49 69 115E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.deDas Bürgeramt ist Mo 9:00 - 17:00 Uhr und Mi 7:30 - 13:00 Uhr ohne Termin erreichbar. Di 7:30 - 13:00 Uhr, Do 10:00 - 18:00 Uhr und Fr 7:30 - 13:00 Uhr ist es nur mit Termin erreichbar.
    • Bürgeramt Nieder-EschbachDeuil-La-Barre-Straße 26, 60437 Frankfurt am MainTelefon: +49 69 115E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.deDas Bürgeramt ist Mo 9:00 – 17:00 Uhr und Mi 7:30 – 13:00 Uhr ohne Termin erreichbar. Di 7:30 – 13:00 Uhr, Do 10:00 – 18:00 Uhr und Fr 7:30 – 13:00 Uhr ist es nur mit Termin erreichbar.
    • Bürgeramt NordwestNidaforum 5, 60439 Frankfurt am MainTelefon: +49 69 115E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.deDas Bürgeramt ist Mo 9:00 – 17:00 Uhr und Mi 7:30 – 13:00 Uhr ohne Termin erreichbar. Di 7:30 – 13:00 Uhr, Do 10:00 – 18:00 Uhr und Fr 7:30 – 13:00 Uhr ist es nur mit Termin erreichbar.
    • Bürgeramt SachsenhausenGroße Rittergasse 103, 60594 Frankfurt am MainTelefon: +49 69 115E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.deDas Bürgeramt ist Mo 9:00 – 17:00 Uhr und Mi 7:30 – 13:00 Uhr ohne Termin erreichbar. Di 7:30 – 13:00 Uhr, Do 10:00 – 18:00 Uhr und Fr 7:30 – 13:00 Uhr ist es nur mit Termin erreichbar.
    • Bürgeramt, Statistik und WahlenZeil 3, 60313 Frankfurt am MainTelefon: +49 69 115E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.deDas Bürgeramt ist Mo 09:00 - 17:00 Uhr und Mi 07:30 - 13:00 Uhr ohne Termin erreichbar. Di 07:30 - 13:00 Uhr, Do 10:00 - 18:00 Uhr und Fr 07:30 - 13:00 Uhr ist es nur mit Termin erreichbar.
    • Zentrales BürgeramtZeil 3, 60313 Frankfurt am MainTelefon: +49 69 115E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.deDas Bürgeramt ist Mo 9:00 – 17:00 Uhr und Mi 7:30 – 13:00 Uhr ohne Termin erreichbar. Di 7:30 – 13:00 Uhr, Do 10:00 – 18:00 Uhr und Fr 7:30 – 13:00 Uhr ist es nur mit Termin erreichbar.

    Quelle: hessenfinder.de · Stand 02.10.2026

  2. Schritt 2Nur mit Auto oder Motorrad

    Neue Adresse in den Fahrzeugschein eintragen lassen

    Das müssen Sie tun:

    1. Lassen Sie die Adresse ändern, nachdem Sie sich umgemeldet haben.
    2. Bringen Sie Ihren Ausweis und den Fahrzeugschein mit.

    Alle Infos: Neue Adresse in den Fahrzeugschein eintragen lassen in Frankfurt am Main

    Mehr Infos
    Fristen

    Wenn sich Fahrzeugdaten oder Halterdaten ändern, müssen Sie dies der zuständigen Zulassungsbehörde unverzüglich mitzuteilen.

    Voraussetzungen
    • Ihre Halterdaten oder Fahrzeugdaten haben sich geändert.
    • Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5,00 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
    Unterlagen
    • falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
    • gültiges Ausweisdokument, zum Beispiel einen Personalausweis oder einen Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung;
    • gegebenenfalls gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • gültige Hauptuntersuchung und gegebenenfalls eine Sicherheitsprüfung
    • gegebenenfalls Kontoverbindung beziehungsweise SEPA‐Mandat zum Einzug der Kfz‐Steuer der Halterin oder des Halters

    Bei Anhängern außerdem:

    • wenn vorhanden: Anhängerverzeichnis

    Je nachdem, welche Änderung bei den Fahrzeug- oder Halterdaten erfolgt, müssen Sie unterschiedliche Dokumente zusätzlich vorlegen:

    • Umzug in anderen Zulassungsbezirk – Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter bleibt gleich:
    • bei neuem Kennzeichen:
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • alte Kennzeichenschilder zur Entwertung der Stempelplaketten
    • falls bereits vorhanden: neues vorab reserviertes (Wunsch)-Kennzeichen
    • falls bereits vorhanden: neue Kennzeichenschilder Kfz-Kennzeichen
    • bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens:
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • Mitteilung, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll
    • Umzug in anderen Zulassungsbezirk – Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter ändert sich:
    • bei neuem Kennzeichen:
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • alte Kennzeichenschilder zur Entwertung der Stempelplaketten
    • falls bereits vorhanden: neues vorab reserviertes (Wunsch-)Kennzeichen
    • falls bereits vorhanden: neue Kennzeichenschilder Kfz-Kennzeichen
    • bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens:
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • Mitteilung, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll
    • Umzug innerhalb Zulassungsbezirk – Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter bleibt gleich:
    • Zulassungsbescheinigung Teil I Fahrzeugschein
    • Umzug innerhalb Zulassungsbezirk – Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter ändert sich:
    • bei neuem Kennzeichen:
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • alte Kennzeichenschilder zur Entwertung der Stempelplaketten
    • falls bereits vorhanden: neues vorab reserviertes (Wunsch)-Kennzeichen
    • falls bereits vorhanden: neue Nummernschilder Kfz-Kennzeichen
    • bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens:
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • Mitteilung, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll

    Bei Änderung der folgenden Fahrzeugdaten: Fahrzeugklasse nach Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Änderung des Hubraums, der Nennleistung, der Kraftstoffart oder der Energiequelle:

    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

    Bei Vertretung durch eine dritte Person:

    • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokument der Halterin oder des Halters im Original
    • gegebenenfalls: Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person

    Abhängig vom Einzelfall kann die Kfz-Zulassungsbehörde weitere oder andere Nachweise von Ihnen fordern.

    Wo
    • Stadt Frankfurt - Ordnungsamt Servicezentrum Rund ums Auto - Zulassungsbehörde für KraftfahrzeugeAm Römerhof 19, 60486 Frankfurt am MainTelefon: +49 69 212-42750E-Mail: kfz-zulassung@stadt-frankfurt.deDie Behörde ist Montag 08:00–17:30, Dienstag 08:00–13:00, Mittwoch 08:00–15:00, Donnerstag 08:00–16:00 und Freitag 08:00–12:00 erreichbar. Eine Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Quelle: hessenfinder.de · Stand 02.10.2026

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Ob Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die zuständige Behörde.

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