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Unabhängiges Projekt, keine Behörde

Umziehen in München

Alle Infos und Hilfe, wie Sie die Behördengänge dazu in München erledigen.

Umzug: die neue Wohnung anmelden oder ummelden, auch innerhalb des Orts, und wenn nötig das Auto ummelden.

Mit Adler Schritt für Schritt erledigen

Die 3 Schritte

  1. Schritt 1

    Wohnung anmelden

    Das müssen Sie tun:

    1. Melden Sie sich nach dem Einzug an, online oder persönlich (die Frist steht unter „Mehr Infos“).
    2. Lassen Sie sich von Ihrem Vermieter die Wohnungsgeberbestätigung geben.
    3. Halten Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass bereit.

    Alle Infos: Wohnung anmelden in München

    Mehr Infos
    Kosten

    keine

    Fristen

    Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen.

    Dauer

    Persönliche Anmeldung: sofort

    Elektronische Anmeldung: bis zu einer Woche. Die Änderung der Daten auf dem Chip ist nach Erhalt der Meldebestätigung sofort möglich. Die Zusendung des Adress- bzw. Wohnortaufklebers dauert in der Regel dann etwa eine Woche.

    Voraussetzungen

    Tatsächliches Beziehen der neuen Wohnung (diese Wohnung wird auf Dauer oder zumindest mit einer gewissen Regelmäßigkeit vor allem zum Wohnen oder Schlafen benutzt).

    Unterlagen
    • Es sind insbesondere folgende Unterlagen erforderlich:

    (ID: 17426)

    Persönliche Vorsprache

    • Ausgefüllter und unterschriebener Meldeschein (Meldeschein ist bei der Meldebehörde erhältlich)
    • Personalausweis und/oder Reisepass bzw. Passersatzpapier aller anzumeldenden Personen
    • Ggf. eID-Karte für Unionsbürger
    • Bestätigung des Wohnungsgebers (weiterführende Informationen siehe unter "Verwandte Themen" - "Wohnungsgeberbestätigung; Vorlage")

    ODER bei elektronischer Bestätigung des Wohnungsgebers gegenüber der Meldebehörde, das entsprechende Zuordnungsmerkmal

    • Für die gemeinsame Anmeldung weiterer Personen bei der persönlichen Vorsprache: ggf. eine (formlose) Vollmacht

    Eine Vollmacht wird nicht benötigt für die gemeinsame Anmeldung von Ehegatten, Lebenspartnern nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz und/oder Familienangehörigen mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen).

    Elektronische Anmeldung

    • Personalausweis oder eID-Karte mit aktiviertem Online-Ausweis und der zugehörigen persönlichen PIN
    • Geeignetes Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder ein Kartenlesegerät
    • Kostenlose Ausweisapp des Bundes für das Smartphone oder den PC
    • Bestätigung des Wohnungsgebers (weiterführende Informationen siehe unter "Verwandte Themen" - "Wohnungsgeberbestätigung; Vorlage")
    Ablauf

    Sie müssen sich bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anmelden. Die Anmeldung können Sie persönlich bei der Meldebehörde oder elektronisch über das Internet durchführen:

    1. Persönliche Anmeldung

    Für die persönliche Anmeldung müssen Sie einen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben und diesen der Meldebehörde zusammen mit dem Personalausweis, dem anerkannten und gültigen Pass oder Passersatzpapier sowie der Bestätigung Ihres Wohnungsgebers oder dem entsprechenden Zuordnungsmerkmal vor Ort vorlegen. Sofern das Melderegister automatisiert geführt wird, kann von dem Ausfüllen des Meldescheins abgesehen werden, wenn Sie auf einem Ausdruck die Richtigkeit und Vollständigkeit der bei der Meldebehörde erhobenen Daten durch Ihre Unterschrift bestätigen. Sie können sich bei der Anmeldung auch durch eine Person unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen (Anmeldeunterlagen und Vollmacht) vertreten lassen.

    2. Elektronische Anmeldung

    Eine elektronische Anmeldung ist nur dann über den Onlinedienst zur elektronischen Wohnsitzanmeldung möglich, wenn die für Ihren Wohnort zuständige Behörde sich an diesen Online-Dienst, der schrittweise in ganz Deutschland verfügbar gemacht werden soll, bereits angeschlossen hat. Soweit die für Sie zuständige Behörde angeschlossen ist und Sie Ihren neuen Wohnort als Ort ausgewählt haben, wird der Link unter "Online-Verfahren" angezeigt.

    • Für die Nutzung der elektronischen Anmeldung identifizieren Sie sich zunächst im Online-Dienst über ein BayernID- oder BundID-Konto mittels Personalausweis oder als (nichtdeutscher) EU-Bürger mittels eID-Karte.
    • Anschließend werden Ihnen die über Sie bei der bisherigen Meldebehörde gespeicherten Daten angezeigt. Ehegatten, Lebenspartner und Kinder, die unter derselben Anschrift gemeldet sind, werden ebenfalls angezeigt. Sie können auswählen, ob diese ebenfalls mitumziehen und entsprechend mitanzumelden sind.
    • Als nächsten Schritt ergänzen Sie die Daten um die neue Anschrift , das Ein- und Auszugsdatum sowie die Angaben zum Wohnungsgeber (und ggf. Eigentümer) Ihrer neuen Wohnung und laden die Wohnungsgeberbestätigung hoch . Sie haben nun noch die Möglichkeit, Ihre eingetragenen Übermittlungssperren zu prüfen bzw. neue Übermittlungssperren einrichten zu lassen (siehe „verwandte Themen“). Schließlich prüfen Sie nochmals Ihre Angaben und versenden den elektronischen Meldeschein an die neue Meldebehörde.
    • (Bei einer geringen Anzahl von Fällen wird zur Stichprobe ein Bestätigungscode per Post an die neue Anschrift verschickt, um die Anschrift zu verifizieren. Sollte dies der Fall sein, melden Sie sich erneut im Online-Dienst an und geben Sie den Bestätigungscode ein, um die Anmeldung abzuschließen.)
    • In der Regel steht einige Tage später im Online-Dienst eine fälschungssichere digitale Meldebestätigung mit elektronischem und visuellen Siegel (ähnlich QRCode) für Sie bereit.
    • Nach Abschluss der elektronischen Anmeldung müssen Sie noch Ihren Personalausweis und (falls vorhanden) Reisepass oder Ihre eID-Karte um die neue Anschrift bzw. den neuen Wohnort aktualisieren . Dies gilt ebenso für die Personalausweise und (falls vorhanden) Reisepässe oder eID-Karten der im Zuge der elektronischen Anmeldung mitangemeldeten Familienangehörigen.
    • Nachdem Sie sich erneut mit Ihrem Personalausweis oder eID-Karte identifiziert haben, kann der Onlinedienst mittels der auf der Vorderseite des Personalausweises oder der eID-Karte rechts neben dem Gültigkeitsdatum aufgebrachten sechsstelligen Card-Access-Number (CAN) die neue Adresse auf dem Chip Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte speichern. Zusätzlich erhalten Sie einen Adressaufkleber/Wohnortaufkleber per Post, den Sie entsprechend der zugesandten Anleitung auf dem Personalausweis und Reisepass aufbringen. Sollte bei der elektronischen Anmeldung oder der anschließenden Aktualisierung der Ausweisdokumente das Verfahren aus rechtlichen oder technischen Gründen abgebrochen werden oder die Meldebehörde die elektronische Anmeldung im Laufe der Überprüfung abbrechen, erhalten Sie hierüber eine Benachrichtigung. Bitte sprechen Sie dann persönlich bei Ihrer neuen Gemeinde zum Abschluss der Anmeldung und zur Aktualisierung Ihrer Dokumente (Personalausweis, Reisepass oder eID-Karte) vor.

    Hinweis: Die elektronische Anmeldung ist derzeit bei deutschen Staatsangehörigen sowie EU-Bürgern mit eID-Karte möglich; die Anmeldung von Drittstaatsangehörigen mit dem elektronischen Aufenthaltstitel ist noch in Planung.

    Wo

    Quelle: bayernportal.de · Stand 01.10.2026

  2. Schritt 2Nur mit Auto oder Motorrad

    Neue Adresse in den Fahrzeugschein eintragen lassen

    Das müssen Sie tun:

    1. Lassen Sie die Adresse ändern, nachdem Sie sich umgemeldet haben.
    2. Bringen Sie Ihren Ausweis und den Fahrzeugschein mit.

    Alle Infos: Neue Adresse in den Fahrzeugschein eintragen lassen in München

    Mehr Infos
    Kosten

    nach Verwaltungsaufwand: ab 11,70 EUR

    Fristen

    Die Änderung der Halterdaten ist unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen.

    Voraussetzungen

    Bevor die Fahrzeugpapiere auf Ihren neuen Namen oder Ihre neue Anschrift geändert werden können, muss die Ummeldung bei der für Sie zuständigen Meldebehörde (Einwohnermeldeamt) erfolgen.

    Unterlagen
    • Folgende Unterlagen sind erforderlich:
    • bei Namensänderung: Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
    • bei Adressänderungen: Zulassungsbescheinigung Teil I
    • bei alten Papieren: Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief alter Art, wenn noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II vorliegt
    • geänderter Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung; sollte er noch nicht mit dem neuen Namen versehen sein: zusätzlich Heirats- oder Namensänderungsurkunde
    • bei Vertretung: zusätzlich
    • schriftliche Vollmacht
    • Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers

    Die Verantwortung zur Feststellung der Identität des Halters liegt bei der jeweiligen Zulassungsbehörde, beachten Sie bitte auch die Angaben auf der betreffenden Internetseite.

    • bei Firmen:
    • natürliche Personen: Gewerbeanmeldung oder Gewerbeummeldung
    • juristische Personen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
    • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gewerbeanmeldung, Gesellschaftervertrag und Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen
    • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (in der Regel in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen)
    • bei minderjährigen Personen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
    Ablauf

    Den Antrag auf Änderung der Angaben in der Zulassungsbescheinigung Teil I beziehungsweise im Fahrzeugschein müssen Sie persönlich stellen. Sie können auch einen Vertreter mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragen.

    Das Dokument wird direkt bei der Vorlage von der zuständigen Zulassungsbehörde geändert. Ein Antragsformular ist in der Regel nicht auszufüllen.

    Die Zulassungsbehörde gibt die Änderungsmeldung automatisch an das zuständige Hauptzollamt weiter.

    Die Änderung der Halterdaten wird von den Zulassungsbehörden auch als Onlinedienst angeboten.

    Fahrzeugzulassung - Auto online zulassen, abmelden oder umschreiben - BayernPortal

    Wo

    Quelle: bayernportal.de · Stand 01.10.2026

  3. Schritt 3Nur mit Auto oder Motorrad

    Auto ummelden

    Das müssen Sie tun:

    1. Melden Sie Ihr Auto bei der Zulassungsbehörde um. Ihr Kennzeichen können Sie behalten oder ein neues beantragen.
    2. Bringen Sie Ihren Ausweis, Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief und die Kennzeichenschilder mit (alles Weitere unter „Mehr Infos“).
    Mehr Infos
    Kosten

    Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

    Umschreibung

    • Umzug oder Halterwechsel mit zugelassenen Fahrzeug unter Fortführung des Kennzeichens: 23,60 EUR
    • Umschreibung ohne Fortführung des Kennzeichens: 30,00 Euro (bei Wunschkennzeichenzuteilung zzgl. 10,20 EUR)
    • Wiederinbetriebnahme nach Außerbetriebsetzung innerhalb desselben Zulassungsbezirkes - ohne Halterwechsel und auf die bei der Außerbetriebsetzung reservierte Erkennungsnummer: 23,00 EUR

    Die Gebühren für internetbasierte Vorgänge betragen zwischen 10,90 und 13,10 EUR.

    Die Gebühren erhöhen sich um die Gebühren des Kraftfahrt-Bundesamtes (abhängig vom Vorgang zwischen 1,20 und 4,40 EUR), Kosten für Klebesiegel (je 0,30 EUR) und bei der Erfassung nicht getypter Fahrzeuge (15,30 EUR).

    Außerdem darf die Zulassungsbehörde ausgegebene Portokosten in Rechnung stellen.

    HINWEIS: Es gibt zusätzlich zu den hier genannten Fallgestaltungen weitere, die die Vorlage zusätzlicher Unterlagen und die ggf. andere Gebühren zur Folge haben. Bitte kontaktieren Sie in diesen Fällen die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

    Nicht angegeben sind die Kosten für die Fertigung der Kennzeichen. Diese werden bei privaten Unternehmen im Umfeld der Kfz-Zulassungsbehörden angeboten. Die Preise sind nicht gesetzlich vorgegeben.

    Fristen

    Grundsätzlich keine.

    Die Hauptuntersuchungsfrist ist zu beachten.

    Voraussetzungen

    Bei einem Umzug müssen Sie der Zulassungsbehörde die Zulassungsbescheinigung Teil I, wenn Sie das Kennzeichen wechseln wollen oder müssen, auch die Zulassungsbescheinigung Teil II vorlegen.

    Wechselt der Halter oder wird das Fahrzeug nach einer Außerbetriebsetzung wieder zum Verkehr zugelassen, brauchen Sie eine Versicherungsbestätigung in elektronischer Form (eVB-Nummer).

    Ändert sich das Kennzeichen müssen vorhandene noch gestempelte Kennzeichen zur Entwertung vorgelegt werden.

    Falls mit der Zulassungsbescheinigung keine aktuelle Hauptuntersuchung nachgewiesen werden kann, ist ein neuer Prüfbericht vorzulegen.

    Unterlagen
    • Zulassungsbescheinigung I und II (Fahrzeugbrief und -schein)
    • Kaufvertrag oder anderen Nachweis der Verfügungsberechtigung (wenn Verfügungsberechtigung nachgewiesen werden muss)
    • amtliches Ausweispapier
    • Kennzeichenschilder
    • Hauptuntersuchungsbericht (HU-Bericht)
    • Bestätigung über das Vorliegen einer Kfz-Haftpflichtversicherung (Versicherungsbestätigung - "eVB"-)
    • ggf. Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr (in Bayern: TÜV Süd) oder eines nach der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung entsprechend ermächtigten Technischen Dienstes
    • ggf. Vollmacht
    • ggf. SEPA-Mandat für Einzug der Kfz-Steuer (bei Wechsel des Halters oder des Zulassungsbezirks) Zoll online - Zahlung der Kfz-Steuer
    • ggf. Einwilligung der gesetzlichen Vertreter bei der Zulassung des Kfz auf einen Minderjährigen
    Wo

    Quelle: bayernportal.de · Stand 01.10.2026

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Ob Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die zuständige Behörde.

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Adler stellt nur die nötigen Rückfragen und zeigt dann die Schritte, die für Sie gelten.

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