Steuerklasse ändern in Stuttgart
Alle Infos und Hilfe, wie Sie das in Stuttgart erledigen: zuständige Stellen, Unterlagen, Kosten und Fristen.
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Worum es geht
Wenn Sie heiraten, werden Sie zum Zeitpunkt der Eheschließung automatisch in die Steuerklasse IV eingereiht, wenn
Kosten
keine
Fristen
Der Steuerklassenwechsel auf Antrag kann nur mit Wirkung vom Beginn des auf die Antragstellung folgenden Monats vorgenommen werden.
Die Änderung der automatisiert gebildeten Steuerklassen IV bei Heirat ist aber bereits ab dem ersten Tag des Monats der Eheschließung möglich.
Wenn Sie wollen, dass Ihr Antrag auf Änderung der Steuerklassen oder Anwendung des Faktorverfahrens bei Steuerklasse IV im laufenden Kalenderjahr wirksam wird, müssen Sie ihn bis zum 30.11. des laufenden Jahres stellen.
Dauer
Der automatische Wechsel zur Steuerklasse IV für beide Ehegatten wird ab dem Tag der Eheschließung wirksam.
Dies gilt jedoch nicht, wenn die Ehe im Ausland geschlossen worden ist.
Voraussetzungen
- Sie und Ihre Ehefrau oder Lebenspartnerin oder Ihr Ehemann oder Lebenspartner sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Das bedeutet, dass Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland liegt.
- Sie und Ihre Ehefrau oder Lebenspartnerin oder Ihr Ehemann oder Lebenspartner leben nicht dauernd getrennt.
- Bei Eheschließung im Ausland gilt Folgendes: Eine Änderung der Steuerklassen durch das Finanzamt ist nur möglich, sofern die rechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen und die Meldebehörde die entsprechenden Angaben (verheiratet) im System erfasst hat. Ist die Heirat in Deutschland anerkannt, aber noch nicht im elektronischen System hinterlegt, hat die Meldebehörde die fehlenden beziehungsweise unrichtige Angaben zu berichtigen oder zu vervollständigen. Das Finanzamt selbst hat keine Möglichkeit, die Eheschließung im System einzupflegen. Eine Steuerklassenänderung durch das Finanzamt kann erst vorgenommen werden, nachdem die Meldebehörde oder Gemeinde die Ehe im System eingetragen hat.
Unterlagen
Bei Eheschließung in Deutschland müssen Sie keine Unterlagen einreichen.
Bitte informieren Sie sich bei Zuzug aus dem Ausland beziehungsweise bei einer im Ausland geschlossene Ehe vor Beantragung eines Steuerklassenwechsels bei der Gemeinde, ob die im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland anerkannt wird. Entsprechende Unterlagen (zum Beispiel Heiratsurkunde) sind dem Meldeamt vorzulegen. Eine weitere Vorlage dieser Unterlagen beim Finanzamt ist in der Regel nicht erforderlich.
Ablauf
Möchten Sie die bei Heirat automatisch vergebene Steuerklasse IV nicht beibehalten, können Sie und Ihre Ehefrau oder Lebenspartnerin oder Ihr Ehemann oder Lebenspartner einen Antrag auf Änderung der Steuerklassen stellen:
- Wählen Sie im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung im Bereich "Steuerformulare" unter "Lohnsteuer (Arbeitnehmer)" das passende Antragsformular aus:
- Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den ELStAM 2026 - Anlage Steuerklassenwechsel
- Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den ELStAM 2026 - Anlage elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale , wenn Sie beziehungsweise Ihre Ehefrau oder Lebenspartnerin oder Ihr Ehemann oder Lebenspartner die Steuerklasse I beibehalten möchten oder die Sperrung des Arbeitgeberabrufs wünschen.
- Füllen Sie den Antrag am elektronischen Endgerät oder ausgedruckt handschriftlich aus.
- Anträge in Papierform müssen Sie und Ihre Ehefrau oder Lebenspartnerin oder Ihr Ehemann oder Lebenspartner eigenhändig unterschreiben.
- Schicken Sie den Antrag per Post an Ihr örtlich zuständiges Finanzamt.
Sie können den Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Eheleuten und die Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) alternativ auch online über ELSTER an das Finanzamt übermitteln. ELSTER ist ein barrierefreier und plattformunabhängiger Zugang zu den elektronischen Diensten der Steuerverwaltung.
Für die elektronische authentifizierte Übermittlung benötigen Sie ein Zertifikat. Dieses erhalten Sie im Anschluss an Ihre Registrierung auf ELSTER. Bitte beachten Sie, dass der Registrierungsvorgang bis zu zwei Wochen dauern kann.
Zuständige Stellen
- Finanzamt Stuttgart IRotebühlplatz 30, 70173 StuttgartTelefon: 0711/6673-0 (Zentrale)
- Finanzamt Stuttgart IIRotebühlstraße 40, 70178 StuttgartTelefon: 0711/6673-0 (Zentrale)
- Finanzamt Stuttgart IIIRotebühlplatz 30, 70173 StuttgartTelefon: 0711/6673-0 (Zentrale)
Weitere Stellen (2)
- Finanzamt Stuttgart IVSeidenstr. 23, 70174 StuttgartTelefon: 0711/6673-0 (Zentrale)
- Finanzamt Stuttgart-KörperschaftenPaulinenstr. 44, 70178 StuttgartTelefon: 0711/6673-0 (Zentrale)
Quelle: service-bw.de · Stand 01.10.2026
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Ob Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die zuständige Behörde.