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Geburt beim Standesamt anzeigen in Berlin

Alle Infos und Hilfe, wie Sie das in Berlin erledigen: zuständige Stellen, Unterlagen und Kosten.

Mit Adler Schritt für Schritt erledigen

Das müssen Sie tun:

  1. Kommt Ihr Kind im Krankenhaus oder Geburtshaus zur Welt, meldet die Einrichtung die Geburt dem Standesamt.
  2. Bei einer Geburt zu Hause melden Sie sie selbst beim Standesamt (die Frist steht unter „Mehr Infos“).

Mehr Infos

Kosten

  • keine: Anzeige einer Geburt (Geburt melden)
  • 12,00 Euro: Geburtsurkunde für private Unterlagen
  • 12,00 Euro: Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
  • 12,00 Euro: Ausstellung einer internationalen Geburtsurkunde
  • 6,00 Euro: Jede weitere Urkunde derselben Art bei gleichzeitiger Ausstellung

Voraussetzungen

  • Das Kind kommt in einem Berliner Krankenhaus oder Geburtshaus zur Welt

Die Einrichtung (das Krankenhaus bzw. das Geburtshaus) meldet in diesem Fall die Geburt dem zuständigen Standesamt und übermittelt die Geburtsanzeige.

  • oder: Das Kind kommt zu Hause zur Welt (Hausgeburt)

In diesem Fall stellen Hebammen, Geburtshelfer, Ärztinnen und Ärzte die Geburtsbescheinigung aus. Diese muss dann von den Eltern dem zuständigen Standesamt vorgelegt werden.

  • ggf. Frist: 1 Woche

Wenn das Kind zu Hause zur Welt kommt, dann muss die Geburt von den Eltern innerhalb einer Woche dem zuständigen Standesamt gemeldet und die Geburtsbescheinigung vorgelegt werden.

  • Dokumente in deutscher Sprache
  • Sollten die erforderlichen Unterlagen / Urkunden nicht in deutscher Sprache vorliegen, so müssen diese durch eine/n in Deutschland beeidigte/n Dolmetscher/in übersetzt werden (unter "Weiterführende Informationen").
  • Für einige Länder ist zudem eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich. Die Apostille (von der zuständigen Heimatbehörde im Heimatland ausgestellt) oder die Legalisation (von der deutschen Botschaft ausgestellt) muss direkt auf dem Original angebracht oder damit verbunden sein (mehr unter "Weiterführende Informationen").
  • Bei Urkunden, die im Original in arabisch, griechisch, hebräisch oder kyrilisch ausgestellt wurden, muss die Übersetzung von Personennamen (wie Vor- und Familiennamen, Geburtsnamen) zwingend nach den Transliterationsnormen (ISO 9-1995 / ISO 843 / DIN 31634 / ELOT 734 usw.) erfolgen.
  • Dokumente im Original

Sämtliche erforderliche Unterlagen/ Urkunden müssen dem zuständigen Standesamt grundsätzlich im Original vorliegen. Urkunden dürfen nicht verändert und/oder perforiert/laminiert werden.

Unterlagen

Anzeige der Geburt

  • entweder übermittelt die Einrichtung (das Krankenhaus bzw. das Geburtshaus) die Geburtsanzeige
  • oder die Eltern übermitteln die Geburtsbescheinigung innerhalb einer Woche (bei Hausgeburten)

Zuständige Stellen

Stellen nach Bezirk:

Mitte (2)
Friedrichshain-Kreuzberg (1)
  • Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin - Geburtenregister (4. Etage)Schlesische Straße 27A, 10997 BerlinTelefon: (030) 90298-0E-Mail: standesamt@ba-fk.berlin.deDas Amt ist Montag und Dienstag von 08:30-12:30 Uhr sowie Donnerstag von 13:00-18:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung erreichbar.
Pankow (2)
  • Standesamt PankowBreite Str. 24A-26, 13187 BerlinTelefon: (030) 115E-Mail: standesamt@ba-pankow.berlin.deDas Amt ist Montag und Dienstag 8:30 - 13:00 Uhr sowie Donnerstag 13:00 - 18:00 Uhr nur nach Terminabsprache erreichbar.
  • Standesamt Pankow - GeburtenBreite Str. 24A-26, 13187 BerlinTelefon: 90295-2393E-Mail: geburt@ba-pankow.berlin.deDas Amt ist Montag und Dienstag von 8:30 - 13:00 sowie Donnerstag von 13:00 - 18:00 nur nach Terminvereinbarung erreichbar.
Charlottenburg-Wilmersdorf (1)
  • Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - GeburtenbuchOtto-Suhr-Allee 100, 10585 BerlinTelefon: (030) 9029-12354E-Mail: geburtenbuch@charlottenburg-wilmersdorf.deDas Standesamt ist telefonisch Montag 08:30-12:00 Uhr, Dienstag 08:30-12:00 Uhr, Mittwoch 08:30-12:00 Uhr und Donnerstag 15:00-18:00 Uhr erreichbar. Persönliche Vorsprachen sind nur nach individueller Terminvereinbarung möglich.
Spandau (1)
  • Standesamt Spandau - GeburtenabteilungCarl-Schurz-Str. 2/6, 13597 BerlinTelefon: (030) 115E-Mail: standesamt@ba-spandau.berlin.deDas Amt ist Montag und Dienstag von 09:00 - 13:00 Uhr sowie Donnerstag von 14:00 - 18:00 Uhr nur mit Termin geöffnet. Mittwoch und Freitag ist es geschlossen.
Steglitz-Zehlendorf (1)
  • Standesamt Steglitz-Zehlendorf / GeburtenregisterKirchstr. 1/3, 14163 BerlinTelefon: 90299-7474E-Mail: standesamt@ba-sz.berlin.deDas Amt ist Dienstag von 09:00 - 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 - 18:00 Uhr erreichbar. Für Anliegen kann gegebenenfalls ein Termin am Terminsprechtag vereinbart werden.
Tempelhof-Schöneberg (1)
Neukölln (1)
Treptow-Köpenick (1)
  • Standesamt Treptow-KöpenickAlt-Köpenick 21, 12555 BerlinTelefon: (030) 90297-0E-Mail: standesamt@ba-tk.berlin.deDas Amt ist Montag und Dienstag 08:30-12:30 Uhr sowie Donnerstag 14:00-18:00 Uhr nur mit Termin erreichbar. Termine für Bestatteranliegen sind Montag bis Mittwoch 08:30-09:30 Uhr und Donnerstag 14:00-16:00 Uhr sowie Freitag 08:30-09:30 Uhr möglich.
Marzahn-Hellersdorf (1)
  • Standesamt Marzahn-HellersdorfAlice-Salomon-Platz 3, 12627 BerlinTelefon: (030) 115E-Mail: eheregister-standesamt@ba-mh.berlin.deDas Amt ist Montag bis Freitag nur mit Termin erreichbar. Telefonisch ist das Standesamt donnerstags von 10:00 bis 11:30 Uhr erreichbar.
Lichtenberg (1)
  • Standesamt Lichtenberg / GeburtenregisterEgon-Erwin-Kisch-Str. 106, 13059 BerlinTelefon: (030) 115E-Mail: Geburtenregister.Standesamt@lichtenberg.berlin.deDas Amt ist Montag von 09.00 - 12.30 Uhr, Dienstag von 14.00 - 18.00 Uhr und Donnerstag von 09.00 - 12.30 Uhr nur mit Termin geöffnet.
Reinickendorf (1)
  • Standesamt Reinickendorf - GeburtenregisterEichborndamm 215, 13437 BerlinTelefon: (030) 115E-Mail: standesamt@reinickendorf.berlin.deDas Amt ist Montag und Dienstag von 09:00-13:00 Uhr sowie Donnerstag von 14:00-18:00 Uhr nur mit Termin geöffnet. Mittwoch ist es geschlossen.

Quelle: service.berlin.de · Stand 01.10.2026

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Ob Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die zuständige Behörde.

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