Geburt beim Standesamt anzeigen in Nürnberg
Alle Infos und Hilfe, wie Sie das in Nürnberg erledigen: zuständige Stelle, Unterlagen, Kosten, Fristen und Online-Dienste.
Mehr Infos
Worum es geht
Die Geburt eines Kindes ist beim Standesamt anzuzeigen, in dessen Zuständigkeitsbereich der Geburtsort liegt.
Kosten
keine
Fristen
Die Geburt muss innerhalb einer Woche beim Standesamt angezeigt werden.
Unterlagen
- Bei miteinander verheirateten Eltern:
- Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck des Eheregisters
- gültige Reisepässe bzw. Personalausweise beider Eltern
- Bei nicht miteinander verheirateten Eltern:
- ledige Mütter: Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister der Mutter
- Mütter die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben: Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister (gilt auch für aufgehobene und aufgelöste Lebenspartnerschaften)
- geschiedene Mütter: Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck des Eheregisters der geschiedenen Ehe mit Scheidungsvermerk; bei Heirat im Ausland: Heiratsurkunde mit rechtskräftigem Scheidungsurteil
- verwitwete Mütter: Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck des Eheregisters der letzten Ehe mit Vermerk über den Tod des Ehemannes bzw. ersatzweise Ehe- und Sterbeurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Ehe- und Sterberegister
- ggf. Nachweis über bereits abgegebene Vaterschaftsanerkennungen und Sorgeerklärungen
- gültiger Reisepass bzw. Personalausweis der Mutter
Für die Eintragung des Vaters empfehlen wir Ihnen, gemeinsam beim Standesamt vorzusprechen.
- Folgende Unterlagen des Vaters werden benötigt:
- Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister
- gültigen Reisepass bzw. Personalausweis
- Allgemeine Hinweise:
- Alle Urkunden müssen im Original vorliegen, Fotokopien können nicht anerkannt werden!
- Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
- Es werden in der Regel die oben genannten Unterlagen benötigt. In besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein! Ihr zuständiges Standesamt berät sie gerne.
Ratsam ist, vor allem bei mündlichen Anzeigen, sich bei dem für die Geburtsbeurkundung zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob die genannten Unterlagen ausreichen.
Ablauf
Nach Anzeige einer Geburt nimmt das Standesamt die Beurkundung im Geburtenregister vor. Dabei werden folgende Daten über das Kind und seine Eltern eingetragen:
- Tag, Uhrzeit und Ort der Geburt,
- die Vornamen und der Familienname des Kindes,
- das Geschlecht des Kindes,
- die Vor- und Familiennamen der Eltern.
Zuständige Stelle
- Stadt NürnbergRathausplatz 2, 90403 NürnbergTelefon: +49 911 231-0E-Mail: poststelle@stadt.nuernberg.de
Quelle: bayernportal.de · Stand 01.10.2026
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Ob Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die zuständige Behörde.