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Unabhängiges Projekt, keine Behörde

Neue Adresse in den Fahrzeugschein eintragen lassen in Frankfurt am Main

Alle Infos und Hilfe, wie Sie das in Frankfurt am Main erledigen: zuständige Stelle, Unterlagen und Fristen.

Mit Adler Schritt für Schritt erledigen

Das müssen Sie tun:

  1. Lassen Sie die Adresse ändern, nachdem Sie sich umgemeldet haben.
  2. Bringen Sie Ihren Ausweis und den Fahrzeugschein mit.

Mehr Infos

Worum es geht

Haben sich Fahrzeugdaten oder Fahrzeughalterdaten für Ihr Fahrzeug geändert, müssen Sie dies Ihrer Zulassungsbehörde melden.

Fristen

Wenn sich Fahrzeugdaten oder Halterdaten ändern, müssen Sie dies der zuständigen Zulassungsbehörde unverzüglich mitzuteilen.

Voraussetzungen

  • Ihre Halterdaten oder Fahrzeugdaten haben sich geändert.
  • Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5,00 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.

Unterlagen

  • falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
  • gültiges Ausweisdokument, zum Beispiel einen Personalausweis oder einen Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung;
  • gegebenenfalls gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • gültige Hauptuntersuchung und gegebenenfalls eine Sicherheitsprüfung
  • gegebenenfalls Kontoverbindung beziehungsweise SEPA‐Mandat zum Einzug der Kfz‐Steuer der Halterin oder des Halters

Bei Anhängern außerdem:

  • wenn vorhanden: Anhängerverzeichnis

Je nachdem, welche Änderung bei den Fahrzeug- oder Halterdaten erfolgt, müssen Sie unterschiedliche Dokumente zusätzlich vorlegen:

  • Umzug in anderen Zulassungsbezirk – Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter bleibt gleich:
  • bei neuem Kennzeichen:
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • alte Kennzeichenschilder zur Entwertung der Stempelplaketten
  • falls bereits vorhanden: neues vorab reserviertes (Wunsch)-Kennzeichen
  • falls bereits vorhanden: neue Kennzeichenschilder Kfz-Kennzeichen
  • bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens:
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Mitteilung, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll
  • Umzug in anderen Zulassungsbezirk – Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter ändert sich:
  • bei neuem Kennzeichen:
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • alte Kennzeichenschilder zur Entwertung der Stempelplaketten
  • falls bereits vorhanden: neues vorab reserviertes (Wunsch-)Kennzeichen
  • falls bereits vorhanden: neue Kennzeichenschilder Kfz-Kennzeichen
  • bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens:
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Mitteilung, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll
  • Umzug innerhalb Zulassungsbezirk – Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter bleibt gleich:
  • Zulassungsbescheinigung Teil I Fahrzeugschein
  • Umzug innerhalb Zulassungsbezirk – Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter ändert sich:
  • bei neuem Kennzeichen:
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • alte Kennzeichenschilder zur Entwertung der Stempelplaketten
  • falls bereits vorhanden: neues vorab reserviertes (Wunsch)-Kennzeichen
  • falls bereits vorhanden: neue Nummernschilder Kfz-Kennzeichen
  • bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens:
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Mitteilung, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll

Bei Änderung der folgenden Fahrzeugdaten: Fahrzeugklasse nach Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Änderung des Hubraums, der Nennleistung, der Kraftstoffart oder der Energiequelle:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

Bei Vertretung durch eine dritte Person:

  • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokument der Halterin oder des Halters im Original
  • gegebenenfalls: Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person

Abhängig vom Einzelfall kann die Kfz-Zulassungsbehörde weitere oder andere Nachweise von Ihnen fordern.

Zuständige Stelle

  • Stadt Frankfurt - Ordnungsamt Servicezentrum Rund ums Auto - Zulassungsbehörde für KraftfahrzeugeAm Römerhof 19, 60486 Frankfurt am MainTelefon: +49 69 212-42750E-Mail: kfz-zulassung@stadt-frankfurt.deDie Behörde ist Montag 08:00–17:30, Dienstag 08:00–13:00, Mittwoch 08:00–15:00, Donnerstag 08:00–16:00 und Freitag 08:00–12:00 erreichbar. Eine Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Quelle: hessenfinder.de · Stand 02.10.2026

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Ob Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die zuständige Behörde.

Ihr Plan für Ihren Fall

Adler stellt nur die nötigen Rückfragen und zeigt dann die Schritte, die für Sie gelten.

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