Führerschein von außerhalb der EU umschreiben in Köln
Alle Infos und Hilfe, wie Sie das in Köln erledigen: zuständige Stellen, Kosten, Fristen und Online-Dienst.
Mehr Infos
Worum es geht
Sie haben eine Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes und sind nach Deutschland gezogen? Dann müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen.
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Fristen
Ihre Fahrerlaubnis aus dem Drittstaat außerhalb der EU oder des EWR wird nach Ihrem Umzug nach Deutschland noch 6 Monate anerkannt. Für eine weitere Teilnahme am deutschen Straßenverkehr benötigen Sie eine in Deutschland ausgestellte Fahrerlaubnis.
Voraussetzungen
- Sie besitzen eine Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).
- Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland. Das bedeutet:
- Sie wohnen mindestens 185 Tage im Jahr in derselben Wohnung.
Zuständige Stellen
- Kundenzentrum ChorweilerPariser Platz 1 (1. Etage), 50765 Köln, StadtTelefon: 0221 / 221-0E-Mail: kundenzentrum-chorweiler@stadt-koeln.deDas Amt ist Montag 7:30 bis 15 Uhr und Mittwoch 7:30 bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung erreichbar. Dienstag 9:30 bis 18 Uhr, Donnerstag 7:30 bis 16 Uhr und Freitag 7:30 bis 12 Uhr ist eine vorherige Terminvereinbarung nötig.
- Kundenzentrum EhrenfeldVenloer Straße 419-421, 50825 Köln, StadtTelefon: 0221 / 221-0E-Mail: kundenzentrum-ehrenfeld@stadt-koeln.deDas Amt ist Montag 7:30 bis 15 Uhr und Mittwoch 7:30 bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung erreichbar. Dienstag 9:30 bis 18 Uhr, Donnerstag 7:30 bis 16 Uhr und Freitag 7:30 bis 12 Uhr ist eine vorherige Terminvereinbarung nötig.
- Kundenzentrum InnenstadtLaurenzplatz 1-3, 50667 Köln, StadtTelefon: 0221 / 221-0E-Mail: kundenzentrum-innenstadt@stadt-koeln.de
Weitere Stellen (6)
- Kundenzentrum KalkKalker Hauptstraße 247-273, 51103 Köln, StadtTelefon: 0221 / 221-0E-Mail: kundenzentrum-kalk@stadt-koeln.deDas Amt ist Montag 7:30 bis 15 Uhr und Mittwoch 7:30 bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung erreichbar. Dienstag 9:30 bis 18 Uhr, Donnerstag 7:30 bis 16 Uhr und Freitag 7:30 bis 12 Uhr ist eine vorherige Terminvereinbarung nötig.
- Kundenzentrum LindenthalAachener Straße 220, 50931 Köln, StadtTelefon: 0221 / 221-0E-Mail: kundenzentrum-lindenthal@stadt-koeln.deDas Amt ist Montag 7:30 bis 15 Uhr und Mittwoch 7:30 bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung erreichbar. Dienstag 9:30 bis 18 Uhr, Donnerstag 7:30 bis 16 Uhr und Freitag 7:30 bis 12 Uhr ist eine vorherige Terminvereinbarung nötig.
- Kundenzentrum MülheimWiener Platz 2a, 51065 Köln, StadtTelefon: 0221 / 221-0E-Mail: kundenzentrum-muelheim@stadt-koeln.deDas Amt ist Montag 7:30 bis 15 Uhr und Mittwoch 7:30 bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung erreichbar. Dienstag 9:30 bis 18 Uhr, Donnerstag 7:30 bis 16 Uhr und Freitag 7:30 bis 12 Uhr ist eine vorherige Terminvereinbarung nötig.
- Kundenzentrum NippesNeusser Straße 450, 50733 Köln, StadtTelefon: 0221 / 221-0E-Mail: kundenzentrum-nippes@stadt-koeln.deDas Amt ist Montag 7:30 bis 15 Uhr und Mittwoch 7:30 bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung erreichbar. Dienstag 9:30 bis 18 Uhr, Donnerstag 7:30 bis 16 Uhr und Freitag 7:30 bis 12 Uhr ist eine vorherige Terminvereinbarung nötig.
- Kundenzentrum PorzAlfred-Moritz-Platz 1, 51143 Köln, StadtTelefon: 0221 / 221-0E-Mail: kundenzentrum-porz@stadt-koeln.deDas Amt ist Montag 7:30 bis 15 Uhr und Mittwoch 7:30 bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung erreichbar. Dienstag 9:30 bis 18 Uhr, Donnerstag 7:30 bis 16 Uhr und Freitag 7:30 bis 12 Uhr ist eine vorherige Terminvereinbarung nötig.
- Kundenzentrum RodenkirchenMannesmannstraße 10, 50996 Köln, StadtTelefon: 0221 / 221-0E-Mail: kundenzentrum-rodenkirchen@stadt-koeln.deDas Amt ist Montag 7:30 bis 15 Uhr und Mittwoch 7:30 bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung erreichbar. Dienstag 9:30 bis 18 Uhr, Donnerstag 7:30 bis 16 Uhr und Freitag 7:30 bis 12 Uhr ist eine vorherige Terminvereinbarung nötig.
Quelle: meineverwaltung.nrw · Stand 01.10.2026
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Ob Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die zuständige Behörde.
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