Wohnung anmelden in Stuttgart
Alle Infos und Hilfe, wie Sie das in Stuttgart erledigen: zuständige Stelle, Unterlagen, Kosten, Fristen, Online-Dienst und Formular.
Mehr Infos
Worum es geht
Wenn Sie eine neue Hauptwohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden.
Kosten
keine
Fristen
Sie müssen Ihren neuen Wohnsitz innerhalb von 2 Wochen nach Beziehen der neuen Wohnung anmelden.
Dauer
Online: Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa 5 Minuten.
Voraussetzungen
- Sie ziehen um
- Die Voraussetzungen für die elektronische Wohnsitzanmeldung finden sie hier .
Unterlagen
- Mindestens ein Identitätsnachweis. Dies sind in der Regel:
- Personalausweis und / oder Reisepass
- Ausweise der Familienangehörigen: Für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, müssen Sie die Geburtsurkunde vorlegen.
- Bescheinigung des Wohnungsgebers (bei Bezug eines Mietobjekts)
- Vollmacht, sofern Sie die Anmeldung für eine andere Person durchführen möchten
Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde).
Tipp: Sie können gleichzeitig mit der Wohnsitz-Anmeldung die Anschrift in Ihren Ausweisdokumenten aktualisieren lassen.
Bei elektronischer Wohnsitzanmeldung :
- Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und AusweisApp2
- Bescheinigung des Wohnungsgebers (bei Bezug eines Mietobjekts)
Ablauf
Um sich anzumelden, müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck. Sie bekommen anschließend eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Bei elektronischer Wohnsitzanmeldung :
- Sie rufen den Online-Dienst auf.
- Sie melden sich mit Ihrem Nutzerkonto im Online-Dienst an.
- Sie geben alle erforderlichen Daten online ein und senden das Formular online ab.
- Abschließend erhalten Sie Ihre elektronische Meldebestätigung.
Zuständige Stelle
- Amt für öffentliche Ordnung, BürgerbürosEberhardstraße 39, 70173 StuttgartE-Mail: buergerbueros@stuttgart.de
Formulare
Quelle: service-bw.de · Stand 01.10.2026
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Ob Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die zuständige Behörde.