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Kindergeld beantragen in Stuttgart

Alle Infos und Hilfe, wie Sie das in Stuttgart erledigen: zuständige Stellen, Unterlagen, Kosten, Fristen, Online-Dienste und Formulare.

Mit Adler Schritt für Schritt erledigen

Das müssen Sie tun:

  1. Beantragen Sie Kindergeld bei der Familienkasse, am einfachsten online.
  2. Halten Sie Ihre Steuer-Identifikationsnummer und die Ihres Kindes bereit.
  3. Stellen Sie den Antrag bald: Kindergeld wird nur begrenzt rückwirkend gezahlt.

Mehr Infos

Worum es geht

Grundsätzlich haben Sie ab der Geburt Ihres Kindes bis zum 18. Geburtstag Anspruch auf Kindergeld. Auch danach kann ein Anspruch auf Kindergeld bestehen, maximal aber bis zum 25. Geburtstag:

Kosten

Keine

Fristen

Es gibt keine Frist. Hinweis: Nach Antragseingang wird das Kindergeld rückwirkend höchstens für die letzten sechs Monate gezahlt.

Voraussetzungen

Voraussetzungen, die für Sie als Eltern gelten:

  • Sie sind in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig oder werden so veranlagt. Dies gilt auch für Staatangehörige der EU, des EWR oder der Schweiz. Ein inländischer Wohnsitz ist nicht zwingend erforderlich.
  • Für Staatsangehörige der EU oder des EWR, die ab August 2019 nach Deutschland ziehen, gelten weitere Voraussetzungen. Ab dem 4. Monat ab Einreise müssen die Voraussetzungen des Freizügigkeitsgesetzes erfüllt sein. Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sind freizügigkeitsberechtigt, wenn sie
  • selbständig oder unselbständig erwerbstätig sind
  • arbeitsuchend oder unfreiwillig arbeitslos sind
  • ihr Freizügigkeitsrecht von einem Familienangehörigen ableiten können
  • über ausreichende Existenzmittel und ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen oder
  • ein Daueraufenthaltsrecht erworben haben.
  • Sie sind zwar nicht Staatsbürgerin oder Staatsbürger der EU, des EWR oder der Schweiz, aber besitzen eine gültige Niederlassungserlaubnis oder einen bestimmten anderen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt oder
  • Sie sind rechtskräftig anerkannter Flüchtling oder asylberechtigt.

Voraussetzungen, die für Ihr Kind gelten:

  • Ihr Kind muss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder in einem anderen EU beziehungsweise EWR-Staat oder der Schweiz haben.
  • Eventuell haben Sie auch dann Anspruch auf Kindergeld, wenn Ihr Kind zwar in einem Haushalt in der EU, der EWR oder der Schweiz lebt, beispielsweise Sie oder der andere Elternteil aber in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist oder so veranlagt wird.

Unterlagen

  • Die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes oder der Kinder,
  • die Steuer-Identifikationsnummer des Elternteils, der das Kindergeld beantragt und
  • eventuell zusätzliche Unterlagen, beispielsweise Nachweis der Schul-/Berufsausbildung des Kindes, Schwerbehindertenausweis.

Ablauf

Das Kindergeld beantragen Sie schriftlich mit dem bereitstehenden Formular. Sie haben auch die Möglichkeit, die Anträge Kindergeld ab Geburt und den Antrag auf Kindergeld für Kinder bei Eintritt der Volljährigkeit online auszufüllen. Nachweise können Sie direkt hochladen. Die Daten werden dann direkt an die Familienkasse übermittelt.

Für eine elektronische Antragsstellung mit einem elektronischen Identitätsnachweis:

  • Gehen Sie auf die Internetseite der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit und rufen Sie den OnlineAntrag auf. Für die Authentifizierung benötigen Sie entweder
  • den neuen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion oder
  • die eID-Karte für Unionsbürgerinnen und -bürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums oder
  • einen elektronischen Aufenthaltstitel oder
  • ein ELSTER Zertifikat.
  • Füllen Sie den OnlineAntrag aus. Der vollständig ausgefüllte Online-Antrag wird an die Familienkasse übermittelt.
  • Bei dem Antrag auf Kindergeld ab Geburt und für Kinder bei Eintritt der Volljährigkeit können zusätzlich Nachweise hochladen und an die Familienkasse übermitteln.

Für eine analoge Antragstellung:

Wenn Sie keine elektronische Antragstellung in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie das Kindergeld schriftlich beantragen. Hierzu können Sie sich den online ausgefüllten Antrag zur Unterschrift zusenden lassen oder sich den Vordruck selbst ausdrucken. Bitte senden Sie den unterschriebenen Antrag per Post an Ihre zuständige Familienkasse.

  • Gehen Sie auf die Internetseite der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, rufen Sie den Online-Antrag auf und füllen Sie ihn entsprechend aus.
  • Drucken Sie den ausgefüllten Antrag aus oder lassen Sie ihn ausgedruckt über die Familienkasse zusenden.
  • Sie können das Antragsformular auch direkt ausdrucken und handschriftlich ausfüllen.
  • Verwenden Sie bitte für Ihren Antrag die Vordrucke, die Sie bei Ihrer zuständigen Familienkasse oder auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit bekommen.
  • Senden Sie den unterschriebenen Antrag per Post an die für Sie zuständige Familienkasse.
  • Die Familienkasse teilt Ihnen per Post mit, ob Sie Anspruch auf Kindergeld haben.
  • Wenn Ihr Antrag genehmigt wurde, zahlt die Familienkasse Ihnen das Kindergeld monatlich aus.

Informieren Sie Ihre Familienkasse sofort , wenn sich bei Ihnen etwas ändert, das sich auf das Kindergeld auswirken könnte. Zum Beispiel: Ihr Kind bricht die Schulausbildung ab; Sie oder ein anderer Elternteil nehmen eine Erwerbstätigkeit im Ausland auf).

Zuständige Stellen

Quelle: service-bw.de · Stand 01.10.2026

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Ob Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die zuständige Behörde.

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Adler stellt nur die nötigen Rückfragen und zeigt dann die Schritte, die für Sie gelten.

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