Internationalen Führerschein beantragen in Stuttgart
Alle Infos und Hilfe, wie Sie das in Stuttgart erledigen: zuständige Stelle, Unterlagen, Kosten und Fristen.
Mehr Infos
Worum es geht
In bestimmten, meist außereuropäischen Ländern benötigen Sie zusätzlich zum nationalen einen Internationalen Führerschein.
Kosten
- für den internationalen Führerschein je nach Stadt- oder Landkreis: 12,20 - 16,30 EUR
- bei Umtausch des bisherigen Führerscheins in den Kartenführerschein: zusätzlich 26,50 EUR
Der Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister, die sogenannte Karteikartenabschrift kostet Sie nichts.
Fristen
keine
Dauer
sofort
Voraussetzungen
- Mindestalter: 18 Jahre
- EU- beziehungsweise EWR-Führerschein oder eine ausländische Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen
- Wohnsitz in Deutschland an mindestens 185 Tagen im Jahr oder Wohnsitz in einem Staat, der keine Vertragspartei des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 ist
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- biometrisches Passfoto
- EU-Führerschein im Scheckkartenformat: Wenn Sie noch einen alten Führerschein im Papierformat haben, müssen Sie diesen in einen Scheckkartenführerschein umtauschen.
Ablauf
Sie müssen den Internationalen Führerschein bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Eine persönliche Antragstellung ist nicht erforderlich. Den Führerschein kann auch eine bevollmächtigte Person mithilfe einer schriftlichen Vollmacht abholen. Der Antrag wird bei der für Führerscheinstelle Ihres Wohnortes schriftlich oder, soweit dies von der zuständigen Behörde angeboten wird, als Online-Antrag gestellt. Bei einer schriftlichen Antragstellung erhalten Sie das Antragsformular bei der Führerscheinstelle. Dort können Sie auch den schriftlichen Antrag inklusive der erforderlichen Nachweise und Unterlagen einreichen.
Für den Online-Antrag nutzen Sie bitte den Link auf dieser Seite. Die erforderlichen Nachweise und Unterlagen können Sie im Rahmen des Online-Antrages als Dateianhang hochladen.
Hinweis: Bei Vorliegen aller Voraussetzungen und erforderlichen Dokumente und Unterlagen stellt die Führerscheinstelle den Internationalen Führerschein bei persönlicher Vorsprache sofort aus.
Zuständige Stelle
- Stadt StuttgartMarktplatz 1, 70173 StuttgartTelefon: 0711/216-0E-Mail: post@stuttgart.de
Quelle: service-bw.de · Stand 01.10.2026
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Ob Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die zuständige Behörde.
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